Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DE7IK48BGP DE7I 7Jx17H2 / Ø70,1 - Z1617 Ø70,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 750 2251 05/20 65,1 DE7IK48SSX DE7I 7Jx17H2 / Ø70,1 - Z1617 Ø70,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 750 2251 05/20 65,1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL AUTOMOBILE GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZJP0 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: COMBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 205/55R17 95 121; 5HR Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; VCR Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 205/55R17 95 121; 5HR Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; VCR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZJP0 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*9HZ* 130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 215/50R17 91 12A Kombi; Limousine; 6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 215/55R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 51A; 71C; 71K; 721; 6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 725; 73C; 74A; 74P; 6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 76S; AGD; VCR 6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 6*3FZ* e2*2001/116*0294*.. 6*4HP* e2*2001/116*0352*.. 6*4HT* e2*2001/116*0346*.. 6*6FY* e2*2001/116*0330*.. 6*6FZ* e2*2001/116*0292*.. 6*9HY* e2*2001/116*0336*.. 6*9HZ* e2*2001/116*0296*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 215/55R17 51G Coupe; 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98 erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 98 130 Nm; Nicht 508 RXH 225/55R17 97W (Allroad); Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZJP0 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: DS 7 CROSSBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 225/60R17 99 12Q Frontantrieb; 225/65R17 101 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 12A 51A; 71C; 71K; 721; 245/55R17 102 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 83M Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Zubehör : ZJV6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T 170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y VEM; 11A erhöhtes Anzugsmoment e9*98/14*0044*.. 225/45R17 51G 170 Nm; Allradantrieb; R e9*2001/116*0036*.., 225/45R17 90 VEM; 11A Frontantrieb; e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; VEZ Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 51G nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. Allradantrieb; KV e1*KS*0007*.. Frontantrieb; T e9*2001/116P0028*.., 10B; 11G; 11H; 12A; e9*2001/116*0028*.., 51A; 573; 71C; 71K; e9*96/79*0028*.., 721; 725; 73C; 74A; e9*98/14P0028*.., 74P e9*98/14*0028*.. Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 11A; 367 nicht Cross Country; e4*98/14*0061*.. 225/45R17 51G Allradantrieb; JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 51G Frontantrieb; S e4*2001/116*0040*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 51G Cross Country; e4*98/14*0040*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83M) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 303mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. VCR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm bzw. 283mm bzw. 288mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0271-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52978 ANLAGE: 9 Radtyp: DE7I Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw. 7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.