Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
Ssangyong Motor Co., Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
DE9KM48BGP DE9K 8Jx19H2 / Ø70,1 Z1462 Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2330 04/20
- 66,6
DE9KM48SSX DE9K 8Jx19H2 / Ø70,1 Z1462 Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2330 04/20
- 66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 96 51G Frontantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 248 721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 248 BMW X2 (F39);
225/45R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R19 95 11A; 248 721; 725; 73C; 74A;
245/40R19 94 11A; 244 74P; 83H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 248 Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 83H
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 26N; 27U BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 235/35R19 91W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 83H
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26P MINI CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 225/35R19 88W 11A; 248; 26P CLUBMAN JOHN
COOPER
235/35R19 91 11A; 21N; 21P; 22I; WORKS (F54); MINI
246; 248 CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 225 225/40R19 89W 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 92 51G Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 225/40R19 89W 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 92 51G Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26P MINI CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 225/35R19 88W 11A; 248; 26P CLUBMAN JOHN
COOPER
235/35R19 91 11A; 21N; 21P; 22I; WORKS (F54); MINI
246; 248 CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 26N; 27U BMW Active Tourer
F45;
235/35R19 91W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 96 51G Frontantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 248 721; 725; 73C; 74A;
74P; BBY; DE4
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : ZJM8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2B; 245G; 166; 204 K; F2CLA; F2A; 204; 176; 164
Zubehör : ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 251; 639/2; 639/5; 639/4
Zubehör : ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 176; 204; 204 K; 245G
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : 164; 166; 251
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 26N; 26P; 5FE Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W A-Klasse;
265 - 280 225/35R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 83G
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W A-Klasse;
265 - 280 225/35R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 83G
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/50R19 99 11A; 26P GLB-KLASSE;
245/45R19 98 11A; 26P Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 GLA-KLASSE;
235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 26P Frontantrieb;
245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 5FE bis
e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DEN; FHI
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y 5HA Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-KLASSE;
Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 98A; DEN; FHI
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; Nur
4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DEN; FHI
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204;
235/35R19 91Y Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DEN; FHI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 6AE; 672 Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-KLASSE;
Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 98A; DEN; FHI
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 Kombi; Limousine;
235/40R19 92 11A; 248; 26P Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 248; 26N; 26P; Frontantrieb; inkl.
27I Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DEG
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76T;
DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76T; DEG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99 5JK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 102 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
103W
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 M-Klasse; nicht GLE
265/50R19 106 11A; 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
GL-Klasse; nicht GLS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 75I;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99 5JK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZJME
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R19 95 nicht Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht
zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
(Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
BREMBO nicht zulässig.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Seite: 18 von 20
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0107-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 52980
ANLAGE: 7 Radtyp: DE9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.