Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, SSANGYONG Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DC6HM40HBX 5KS 003 6516 5x112 FZ25 Ø66,6 66,6 Kunststoff 705 2150 04/18 ET40 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 168 Zubehör : 49328 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 169; 204 K; 117; 176; 246; 245; F2B; 204; 245G Zubehör : 49388 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 130 Nm für Typ : F2B; 169; 204; 245 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D; 51G langer Radstand; 195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 24C; 24D 74P; 915 103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 52J 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 160 Nm; A-Klasse; 66 - 125 205/50R16 91 Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 246; 248; 26N; 721; 725; 729; 73C; 26P; 27H 74A; 74P; 740; 76U 235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 11A; 26P 160 Nm; B-Klasse ab 215/55R16 93 11A; 26P Mj. 2011; nicht 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Natural Gas Drive; 26N; 57T nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 70 - 142 205/50R16 87 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R16 90 721; 725; 73C; 74A; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 54A 74P; 76U 225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 160 Nm; A-Klasse; 66 - 125 205/50R16 91 Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 246; 248; 26N; 721; 725; 729; 73C; 26P; 27H 74A; 74P; 740; 76U 235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 160 Nm; B-Klasse ab Mj. 2011; electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J 160 Nm; CLA; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26J; 57T Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 11A; 26P 160 Nm; B-Klasse ab 215/55R16 93 11A; 26P Mj. 2011; nicht 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Natural Gas Drive; 26N; 57T nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 11A; 248; 26P 160 Nm; CLA; nicht 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N; 57T Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; MAO Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 140 205/60R16 92 11A; 26B; 26N B-Klasse; 205/65R16 95 11A; 26B; 26N Kombilimousine; 215/55R16 93 11A; 26B; 26N Frontantrieb; 215/60R16 95 11A; 26B; 26N Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 855 225/55R16 95 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G bis 205/50R16 91 e1*2001/116*0431*36; 205/55R16 91 Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R16 94 12R erhöhtes Anzugsmoment 204 K e1*2001/116*0457*.. 205/60R16 96 12R 155 Nm; Nur Baureihe 215/50R16 94 11A; 12A; 26P 205; neue C-Klasse; 215/55R16 97 11A; 12A; 26P nicht Hybrid 150- 215/60R16 95 11A; 12A; 26P 155kW; Kombilimousine; 225/50R16 96 11A; 12A; 26P Limousine; 225/55R16 95 11A; 12A; 26P Heckantrieb; 235/50R16 95 11A; 12A; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; AEV Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 115 195/60R16 12T; 51G Nur Baureihe 204; 205/55R16 91 12A Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J 160 Nm; CLA; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26J; 57T Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; MAO 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 11A; 248; 26P 160 Nm; CLA; nicht 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N; 57T Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; MAO Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49328 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm für Typ : XK 130 Nm für Typ : CK Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 215/65R16 98 122 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 225/65R16 100 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: Tivoli/-Air/-Plus/-Touring/-Family, Luvi, XLV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XK e9*2007/46*6294*.. 85 - 94 205/60R16 92 11A; 26P; 27I Tivoli/Luvi XLV; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XK e9*2007/46*6294*.. 85 - 94 205/60R16 92 11A; 27I Tivoli/Luvi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. AEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an der Vorderachse zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: XK Genehm.Nr.: e9*2007/46*6294*.. Handelsbez.: Tivoli/-Air/-Plus/-Touring/-Family, Luvi, XLV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 350 VA 26P x = 300 y = 300 VA 27B x = 350 y = 250 HA 27I x = 300 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 350 10 VA 26N x = 350 y = 350 8 VA 27F x = 350 y = 250 10 HA 27H x = 350 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0143-20-WIRD zur Erteilung der ABE 51825 ANLAGE: 10 Radtyp: 5KS 003 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 16.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: XK Genehm.Nr.: e9*2007/46*6294*.. Handelsbez.: Tivoli/-Air/-Plus/-Touring/-Family, Luvi, XLV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I y = 100 y = 200 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.