Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DC8KO40HBX 5KS 003 8JX18 H2 / FZ24 Ø66,1 66,1 Kunststoff 800 2327 04/18
Ø74,1 - Ø66,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49300
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/50R18 92 11A; 245; 56G Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 215/55R18 95 11A; 245; 56G Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/50R18 92 11A; 241; 246; 248; Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 56G Frontantrieb;
215/55R18 95 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 11A; 241; 246; 248 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
Zubehör : 49368
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J10; ZE1; Z51; T31; Z50; V37; T30; V10; C13; F15; P12
Zubehör : 49368
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11
Zubehör : 49300
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1
110 Nm für Typ : V10; Z50; Z51
113 Nm für Typ : C13; J10; J11
118 Nm für Typ : F15
130 Nm für Typ : F15
140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95 11A; 27H erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R18 100 11A; 27H; 54A 140 Nm; INFINITI Q50;
235/45R18 98 11A; 27H Limousine;
235/50R18 97 11A; 248; 26P; 27H Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 248; 26P; 27H Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A;
255/45R18 99 11A; 248; 26P; 27H 74P; 740; 76O; 83F
255/50R18 102 11A; 24J; 24M; 26B;
27F
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 225/40R18 88 22I; 22M; 24J 10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 367; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 215/45R18 89 Allradantrieb;
e5*2007/46*1031*.. 225/40R18 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P
F15 e11*2007/46*0132*.., 69 - 147 225/40R18 88 11A; 270 Schrägheck; 4-türig;
e5*2007/46*1031*.. 225/45R18 91 11A; 270 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 147 235/45R18 94 11A; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 205/40R18 86 11A; 26P; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R18 89 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 88 11A; 26N; 26P; 27I 74P
225/45R18 91 11A; 26N; 26P; 27I
235/35R18 90 11A; 26B; 26N; 27I
235/40R18 91 11A; 26B; 26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 12A; 51A; 71C; 71K;
255/55R18 105 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/65R18 106 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71C; 71K;
255/60R18 108 11A; 24J; 244 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88 Kombi; Stufenheck;
235/40R18 91 Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 235/45R18 94 Allradantrieb;
e5*2007/46*1029*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94 Nissan Qashqai kurz;
235/50R18 97 11A; 24J; 24M Nissan Qashqai +2
245/45R18 96 (lang); Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 235/45R18 94 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94 Allradantrieb;
245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71C;
110 - 127 225/55R18 51G 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/60R18 100 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86 Frontantrieb;
215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 246; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Y; RZG
Zubehör : 49368
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R; JZ; Z; RFB; SR; RFD
Zubehör : 49300
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T; RFC
Zubehör : 49300
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC
105 Nm für Typ : R; SR
108 Nm für Typ : RZG; Y
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86 11A; 24J; 24M; 26P; Clio 4 ab Mj. 2012;
27F Schrägheck; Clio RS;
215/35R18 84W 11A; 24J; 24M; 26P; Clio RS TROPHY;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A;
225/35R18 83W 11A; 24D; 241; 246; 74P
26N; 26P; 27F
Verkaufsbezeichnung: ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 165 235/60R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/60R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/55R18 100 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R18 103 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98 11A; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 erhöhtes
Anzugsmoment
81 - 127 225/40R18 92 155 Nm; erhöhtes
225/45R18 95 Anzugsmoment 170
Nm;
81 - 177 235/40R18 95W Latitude (Stufenheck);
235/45R18 94W 11A; 26P; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93W 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0012*.. 235/40R18 91W 11A; 24M; 5GG 155 Nm; erhöhtes
81 - 150 245/40R18 93 11A; 21P; 24J; 24M; Anzugsmoment 170
54F Nm;
Kombi; Schrägheck;
81 - 175 225/40R18 92Y 5GM Frontantrieb; nicht
225/45R18 51G Allradlenkung;
235/40R18 95 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
54F 721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91W 11A; 245; 248; 5GG 155 Nm; erhöhtes
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 245 Anzugsmoment 170
Nm;
225/45R18 11A; 245; 51G Coupe; Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 245; 248 Allradlenkung;
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/50R18 92 11A; 241; 246; 248; Duster bis MJ2017;
56G Frontantrieb;
215/55R18 95 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 11A; 241; 246; 248 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 235/45R18 94 11A; 24J; 24M Duster; Duster ab
MJ2017; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 11A; 245; 56G Duster bis MJ2017;
215/55R18 95 11A; 245; 56G Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 205/40R18 86 11A; 26N; 26P; 5EM Limousine;
66 - 151 215/40R18 89 11A; 26N; 26P Schräghecklimousine;
225/40R18 91 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; nicht
27H Allradlenkung;
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27F 74P
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92 11A; 26P; 27B erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 95 11A; 26P; 27B 130 Nm; Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 248; 26P; 27B J-Cross; X-Mod;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 225/45R18 95 11A; 21P; 22B; 248 130 Nm; Scenic; Grand
235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 248 Scenic; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 92 130 Nm; Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89 11A; 22M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 22H; 22L; 248 130 Nm; Kombi;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22L; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 24M 130 Nm; Schrägheck; 4-
235/40R18 91 11A; 24M türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
63 - 132 225/40R18 88W 11A; 24M 130 Nm; Coupe; 2-
235/40R18 91 11A; 24M türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Seite: 9 von 24
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 248 130 Nm; Fluence
225/45R18 91 11A; 248 (Stufenheck); 4-türig;
235/40R18 91 11A; 22H; 248 Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22H; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/45R18 89 Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 81 - 165 225/45R18 95 Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P; 76O
245/40R18 93 11A; 248; 26N; 26P
245/45R18 96 11A; 248; 26N; 26P
255/45R18 99 11A; 248; 26B; 26N;
27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: ZE1
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*..
Handelsbez.: Nissan Leaf
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1031*..
Handelsbez.: NISSAN JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60
Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 310 14 VA
26N x = 400 y = 310 8 VA
27F x = 300 y = 340 30 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*..
Handelsbez.: NISSAN JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: C13
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*..
Handelsbez.: PULSAR
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 380 VA
26P x = 250 y = 330 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 380 8 VA
26N x = 300 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 320 8 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 260 8 VA
26J x = 290 y = 260 30 VA
27H x = 270 y = 330 8 HA
27F x = 270 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: T
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*..
Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE
Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 360 VA
26P x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 360 13 VA
26N x = 360 y = 360 8 VA
27F x = 375 y = 360 22 HA
27H x = 375 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
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ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0152-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 51827
ANLAGE: 18 Radtyp: 5KS 003 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 06.05.2020
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Seite: 24 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 375 y = 310 VA
26P x = 325 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 375 y = 310 20 VA
26N x = 375 y = 310 8 VA
27F x = 265 y = 230 25 HA
27H x = 265 y = 230 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.