Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI,
NETHERLAND, ROVER,
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DA5GD38BGP ET38 4X100 Ø63,3 - Ø56,1 56,1 Kunststoff 575 1975 03/17
561
DA5GD38SXX ET38 4X100 Ø63,3 - Ø56,1 56,1 Kunststoff 575 1975 03/17
561
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R50; MINI
Zubehör : Zubehörkit: 49330;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MINI-N; MINI; UKL-K; UKL-L; UKL-C; UKL-N1
Zubehör : Zubehörkit: 49358;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 175/65R15 51G RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 185/65R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 7BD; 71C;
195/60R15 88 11A; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 175/65R15 51G RS M14 x 1,25;
185/65R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 7BD; 71C;
195/60R15 88 11A; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4DA
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 175/65R15 84 11A; 248 Roadster; Cabrio;
UKL-C e1*2007/46*0369*.. 185/65R15 88 11A; 248 Coupe; Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 244 12A; 51A; 7BD; 71C;
205/55R15 88 11A; 24J; 244 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E; 82Ä; 847; 4DA
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 175/65R15 84 11A; 24M ab
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 185/65R15 88 11A; 24M e1*2001/116*0343*01;
195/55R15 85 11A; 24D Nicht Clubman; Nicht
195/60R15 88 11A; 24D Cabrio; bis
205/55R15 88 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7EL; 7EV;
7FO; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E; 82Ä;
847; 4DA
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 90 175/65R15 84 Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 185/65R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 7BD; 71C;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E; 82Ä; 847; 4DA
Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 90 175/65R15 84 Nur Clubman; Kombi;
185/65R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 7BD; 71C;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E; 82Ä; 847; 4DA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49304;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G 200 G464 44 - 77 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
G2 e6*95/54*0034*.. 33H; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 33H 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU GRAN MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3 e6*95/54*0032*.. 66 - 67 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49304;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BA2
108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
GG6; GK; GP1; ZE2
110 Nm für Typ : BA4; CA5; ED4; ED6; ED7; ED9; EE4; EE8; EG2;
EG3; EG4; EG5; EG8; EG9; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EK3; EK4; EM1;
EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1;
MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 185/55R15-81 nicht Dieselmotor; 5DE 10B; 11B; 11G; 11H;
MB9 e11*96/79*0088*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
MC1 e11*96/79*0089*.. 721; 725; 73C; 74A;
MC3 e11*96/79*0091*.. 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA5 D991 75 - 90 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED4 E714 80 - 81 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ED6 F180 66 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ED7 E718 80 - 81 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ED9 E715 91 - 96 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EE4 E803 80 - 81 195/50R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 721; 725; 73C; 74A;
74P
EE8 F468 110 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/55R15-81 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
EG2 G069 118 185/55R15-81 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
EG3 F876 55 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 HA8; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 HA8; 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG4 F877 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 HA8; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 HA8; 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
EG5 F878 92 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 HA8; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 HA8; 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
EG8 F875 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 HA8; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 HA8; 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
EG9 F884 118 195/55R15-84 HA8; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EH6 e6*93/81*0016*.. 92 185/55R15-81 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
EH6 G070 92 185/55R15-81 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
EJ1 G623 92 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 HA8; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ2 G624 74 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 HA8; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 195/50R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1 e6*93/81*0060*.. 195/55R15 11A; 22B; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P; 76Q
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.. 55 - 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
MA8 G916 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 85 185/55R15-81 nicht Dieselmotor; 5DV 10B; 11B; 11G; 11H;
G916 12A; 51A; 71C; 71K;
MA9 e11*93/81*0022*.., 721; 725; 73C; 74A;
G917 74P
MB1 e11*93/81*0023*..,
G918
MB2 e11*96/27*0067*..
MB3 e11*96/27*0068*..
MB4 e11*96/27*0069*..
MB7 e11*96/27*0071*..
MA9 e11*93/81*0022*.. 66 185/55R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
MA9 G917 66 185/55R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
MB1 e11*93/81*0023*.., 83 - 93 185/55R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
G918 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
93 195/55R15 11A; 21B; 24J; 24M;
51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 175/65R15 84 11A; 24J Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*.. 185/55R15 82 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
GG1 e6*2001/116*0125*.., 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0010*.. 195/55R15 85 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
GG2 e6*2001/116*0127*.., 195/60R15 88 11A; 21P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
e6*2007/46*0015*.. 205/50R15 86 11A; 21P; 22I; 24C; 74P; 76Q; 4DT
GG3 e6*2001/116*0128*.., 24D
e6*2007/46*0016*.. 205/55R15 88 11A; 21P; 22I; 24C;
GG5 e6*2001/116*0131*.., 24D
e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..,
e6*2007/46*0014*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA2 D993 101 195/50R15-81 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 54A; 721; 725; 73C; 74A;
66H 74P
BA4 E605 80 - 110 195/50R15-81 11A; 54A nicht Allradlenkung;
195/55R15-83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 11A; 54A; 66H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 175/65R15 84 11A; 21N Schrägheck 4-türig;
185/60R15 84 11A; 21N; 24J; 248 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 21J; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 21J; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e6*2007/46*0162*.. 75 185/60R15 84 11A; 24J; 26B; 26J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 26B; 26J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 24J; 26B; 26J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76Q; 77E
26J; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GP1 e6*2007/46*0012*.. 65 175/65R15 84 11A; 24J Steilheck; 5-türig;
185/55R15 82 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4DT
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49304;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FA
110 Nm für Typ : FB
Verkaufsbezeichnung: KIA SEPHIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e13*95/54*0021*.., 59 - 82 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
G485 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0024*.. 195/50R15 82 12A; 33J; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI,
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49304;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 94 Nm für Typ : A00; A10
100 Nm für Typ : CAO; CAOW; CJO
Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 185/55R15-81 11A; 22B Kombi; Frontantrieb;
CAOW G230 195/50R15-82 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi ATTRAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10 e1*2007/46*1230*.. 59 175/55R15 77 12I Limousine;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 50 - 103 185/55R15-81 11A; 22B; 22F Frontantrieb;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21M; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74H; 74P
CJO e1*93/81*0031*.. 66 - 76 185/55R15 82 11A; 22I Colt; Schrägheck; 3-
195/50R15-82 11A; 22B; 367 türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: Space Star/Mirage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A00 e1*2007/46*0951*.. 52 - 59 165/55R15 75 11A; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
165/60R15 77 11A; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 7BA; 71C;
175/50R15 75 11A; 26B; 26J; 27I 71K; 721; 725; 73C;
175/55R15 77 11A; 26B; 26J; 27I 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49304;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA0 e4*93/81*0005*.. 66 195/50R15-82 11A; 22B Stufenheck;
195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck;
205/50R15-85 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49304;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : HW; XW
110 Nm für Typ : F; RF; RT
Verkaufsbezeichnung: CONCERTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HW F340 66 - 90 185/55R15-81 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15 88 nur Rover Streetwise;
RF e11*93/81*0016*.. 205/55R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 185/55R15-81 11A; 22B Rover 200 u. 25;
RF e11*93/81*0016*.., 195/50R15-82 11A; 22B; 22G; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
H224 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW e11*93/81*0030*.. 82 185/55R15-81 Pkw geschlossen;
82 - 107 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XW F377 55 - 103 185/55R15 51G Pkw geschlossen;
185/55R15-81 Cabrio;
147 195/55R15 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.., 55 - 85 185/55R15-81 5DV Rover 400;
H093 55 - 100 195/50R15-82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 920kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 ( nur e1*2001/116*0343*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
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847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: GK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*..
Handelsbez.: JAZZ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
27I x = 200 y = 300 HA
27B x = 250 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: MITSUBISHI
Fahrzeugtyp: A00
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0951*..
Handelsbez.: Space Star/Mirage
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.