Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DA5GD38BGP ET38 4X100 Ø63,3 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 575 1975 03/17
571
DA5GD38SXX ET38 4X100 Ø63,3 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 575 1975 03/17
571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49301;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 185/55R15-81 bis e9*93/81*0001*06;
195/50R15-82 CORDOBA-VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 11A; 22L CORDOBA;
CORDOBA-
VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 12T IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 12A e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 12T IBIZA; bis
G406 195/50R15-81 12A e9*93/81*0001*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 54F IBIZA; bis
G406 195/50R15-81 e9*93/81*0001*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K G406 33 - 95 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 185/55R15-81 54F bis e9*93/81*0001*06;
6K/C G613 195/50R15-82 CORDOBA;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K/C G613 44 - 95 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 165/60R15 77 12A nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1183*.. 165/65R15 81 12A Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 12Q Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
185/55R15 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 12A; 245; 248 51A; 71C; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*95/54*0049*03;
e1*98/14*0049*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24M bis e1*95/54*0049*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 195/50R15 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49301;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung: CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 165/60R15 77 12A nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1184*.. 165/65R15 81 12A Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 12Q Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
185/55R15 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 12A; 245; 248 51A; 71C; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
791 e11*93/81*0011*.., 40 - 55 195/45R15-78 10B; 11B; 11G; 11H;
G952 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
H110 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49301;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 1E; 1EX0; 1H; 1HX0; 1HX1; 155; 19 E;
19E-299; 35 I; 53 I; 6E; 6ES; 6KV; 6N; 6NF; 6X; 9KV; 9KVF
120 Nm für Typ : AA
Verkaufsbezeichnung: CADDY MJ 1995-2003
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
9KVF H337 367 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 85 165/65R15 M+S UP GTI;
175/60R15 M+S Schräghecklimousine;
185/55R15 M+S 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 165/60R15 77 12A nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1182*.. 165/65R15 81 12A Schrägheck 2-türig;
175/55R15 77 12Q Schrägheck 4-türig;
175/60R15 81 12A Frontantrieb;
185/55R15 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 12A; 245; 248 51A; 71C; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E
AA e13*2007/46*1167*.. 55 175/55R15 77 nur Cross UP;
175/60R15 81 Frontantrieb;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
79 - 118 185/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P
215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M;
66H
100 - 118 195/50R15 11A; 22B; 51G
118 195/50R15-82 11A; 22B
53 I E664/1 85 - 100 185/55R15-82 nur FAHRWERK I
lt.ABE;
85 - 118 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 66H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur e1*96/79*0070*00;
1EX0 G407 Achslast; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Seite: 6 von 12
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
155 B042 37 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
155 B042/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24K; 35B 74P
155 B042/2 53 - 82 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15-81 VCN; 11A; 35B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 74P
35B
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19 E D186 33 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
19 E D186/1 37 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
19 E D186/2 37 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
19E-299 E083 72 195/60R15 Country; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
118 185/55R15 RALLYE 12A; 51A; 71C; 71K;
BREIT-VERSION; 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15-81 RALLYE 74P
BREIT-VERSION
205/50R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 nicht Kombi;
1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen;
1HX1 G156 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb;
195/50R15-82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0147*.. 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 VEI; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0085*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0085*.. 24M; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 5DK bis Nachtrag 4;
50 - 100 195/55R15 51G Limousine;
195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
ACHSLAST 12G; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-85 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 51G 74P
205/50R15-85
35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 51G bis Nachtrag 4; Kombi;
205/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12G; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 Limousine; 5DK ab Nachtrag 5;
195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 367 Limousine;
e9*98/14*0008*.. 195/50R15-82 11A; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 Kombi;
e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6KV H249 55 185/55R15-81 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22L; 24M Polo GP (Facelift
Okt.1999); ab
e1*98/14*0069*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 24M nur bis
e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06;
G774 10B; 11B; 11G; 11H;
6NF G951 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
VCN) Der Einbau der unteren Querstrebe zwischen den unteren Querlenkerlagern nach VW -Teile-Nr.
175 809 001 SP oder anderer bauartgleicher Querstreben ist erforderlich.
VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 7 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AA
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*..
Handelsbez.: UP!
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 195 y = 300 VA
26P x = 145 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 195 y = 300 8 VA
26J x = 195 y = 300 22 VA
27H x = 350 y = 250 8 HA
27F x = 350 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.