GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell DBV 5SP
Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Radgröße 6JX15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
DA5GD3 DBV 5SP 001/ 6JX15 H2 ET38 4/100/57,1 38 575 1975
8SXX 4X100 / Ø63,3-Ø57,1
DA5GD3
8BGP
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51473
Herstellerzeichen DBV
Radtyp und Ausführung DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße 6JX15 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 49301
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa 37-74 195/45R15 A12 A14 A18
6H, 6HS 37-74 195/50R15 A01 G01 K42 S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii 44, 50, 55 165/60R15 A12 A14 A18
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 175/55R15 V15 S01
e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 175/60R15
44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
Seat Mii electric 61 165/60R15 A12 A14 A18
AA 61 165/65R15 F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*.. 61 175/55R15
61 175/60R15
61 185/55R15
61 195/50R15 A01 K1a K2b
61 195/55R15 A01 K1a K2b
Skoda Citigo 44, 50, 55 165/60R15 A12 A14 A18
AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 175/55R15 V15 S01
e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 175/60R15
- incl. Facelift 2017 44, 50, 55 185/55R15
44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K2b
44, 50, 55 205/50R15 A01 K2b R03
Skoda Citigo E IV 61 165/60R15 A12 A14 A18
AA 61 165/65R15 F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*.. 61 175/55R15
61 175/60R15
61 185/55R15
61 195/50R15 A01 K1a K2b
61 195/55R15 A01 K1a K2b
VW cross UP! 55, 66 165/60R15 A12 A14 A18
AA 55, 66 165/65R15 F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*.. 55, 66 175/55R15 S01
- incl. Facelift 2016 55, 66 175/60R15
55, 66 185/55R15
55, 66 195/50R15
55, 66 195/55R15
VW e-UP! 60,61 165/60R15 A12 A14 A18
AA, AAN 60,61 165/65R15 F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..; 60,61 175/55R15
e13*2007/46*1182*.. 60,61 175/60R15
- incl. Facelift 2016 60,61 185/55R15
60,61 195/50R15 A01 K1a K2b
60,61 195/55R15 A01 K1a K2b
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Lupo 92 195/45R15 R37 A12 A14 A18
6ES B03 S01
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo 37-77 195/45R15 A12 A14 A18
6X, 6E N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP! 44-66 165/60R15 A12 A14 A18
AA, AAN 44-66 165/65R15 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..; 44-66 175/55R15 Npf V15 S01
e13*2007/46*1182*.. 44-66 175/60R15
- incl. Facelift 2016 44-66 185/55R15
44-66 195/50R15 A01 K1a K2b
44-66 195/55R15 A01 K1a K2b
44-66 205/50R15 A01 K2b R03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. September 2021
Schmidt 00376271.DOC JR-CS
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim