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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55029617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                               Paradiesstraße 14b
                               97080 Würzburg
                               QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DBV 5SP
Typ                            DBV 5SP 001 6JX15 H2
Radgröße                       6JX15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrier-   Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 ring                           kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
DA5GD38SXX DBV 5SP 001 6JX15 H2 /               4/100/57,1           38          575    1975
           Ø63,3-Ø57,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     51473
Herstellerzeichen              DBV
Radtyp und Ausführung          DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße                       6JX15 H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S02   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                       28                  49301

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55029617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Mii                44, 50, 55   165/60R15                                         A12 A14 A18
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                         F16 Flh V15
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   175/55R15                                         S02
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   175/60R15
                        44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Skoda Citigo            44, 50, 55   165/60R15                                         A12 A14 A18
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                         F16 Flh V15
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   175/55R15                                         S02
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   175/60R15
                        44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
VW UP!                  44-66        165/60R15                                         A12 A14 A18
AA, AAN                 44-66        165/65R15                                         F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66        175/55R15                                         Npf V15 S02
e13*2007/46*1182*..     44-66        175/60R15
- incl. Facelift 2016   44-66        185/55R15
                        44-66        195/50R15    A01 K1a K2b
                        44-66        195/55R15    A01 K1a K2b
                        44-66        205/50R15    A01 K2b R03
VW cross UP!            55, 66       165/60R15                                         A12 A14 A18
AA                      55, 66       165/65R15                                         F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66       175/55R15                                         S02
- incl. Facelift 2016   55, 66       175/60R15
                        55, 66       185/55R15
                        55, 66       195/50R15
                        55, 66       195/55R15
VW e-UP!                60           165/60R15                                         A12 A14 A18
AA, AAN                 60           165/65R15                                         F16 Flh S02
e13*2007/46*1167*..;    60           175/55R15
e13*2007/46*1182*..     60           175/60R15
(18,7 kWh-Batterie)
- incl. Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55029617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55029617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                    Seite 4 von 4
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 175/55R15        195/50R15
Nr. 2 185/55R15        205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15        205/50R15, 215/45R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Juli 2017




Schmidt
BW/CS                                                                                  00275323.DOC



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