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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DBV 5SP
Typ                             DBV 5SP 001 6JX15 H2
Radgröße                        6JX15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
DA5GD3 DBV 5SP 001/ 6JX15 H2 ET38                4/100/57,1          38         575    1975
8SXX   4X100 / Ø63,3-Ø57,1
DA5GD3
8BGP

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51473
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße                        6JX15 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      28                 49301

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74        195/45R15                                      A12 A14 A18
6H, 6HS                 37-74        195/50R15    A01 G01 K42                       S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55   165/60R15                                      A12 A14 A18
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                      F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   175/55R15                                      V15 S01
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   175/60R15
                        44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Seat Mii electric       61           165/60R15                                      A12 A14 A18
AA                      61           165/65R15                                      F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*..     61           175/55R15
                        61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
Skoda Citigo            44, 50, 55   165/60R15                                      A12 A14 A18
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                      F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   175/55R15                                      V15 S01
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   175/60R15
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
Skoda Citigo E IV       61           165/60R15                                      A12 A14 A18
AA                      61           165/65R15                                      F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*..     61           175/55R15
                        61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
VW cross UP!            55, 66       165/60R15                                      A12 A14 A18
AA                      55, 66       165/65R15                                      F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66       175/55R15                                      S01
- incl. Facelift 2016   55, 66       175/60R15
                        55, 66       185/55R15
                        55, 66       195/50R15
                        55, 66       195/55R15
VW e-UP!                60,61        165/60R15                                      A12 A14 A18
AA, AAN                 60,61        165/65R15                                      F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;    60,61        175/55R15
e13*2007/46*1182*..     60,61        175/60R15
- incl. Facelift 2016   60,61        185/55R15
                        60,61        195/50R15    A01 K1a K2b
                        60,61        195/55R15    A01 K1a K2b


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Lupo                 92            195/45R15     R37                                   A12 A14 A18
6ES                                                                                       B03 S01
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo                 37-77         195/45R15                                           A12 A14 A18
6X, 6E                                                                                    N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66         165/60R15                                           A12 A14 A18
AA, AAN                 44-66         165/65R15                                           F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66         175/55R15                                           Npf V15 S01
e13*2007/46*1182*..     44-66         175/60R15
- incl. Facelift 2016   44-66         185/55R15
                        44-66         195/50R15     A01 K1a K2b
                        44-66         195/55R15     A01 K1a K2b
                        44-66         205/50R15     A01 K2b R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 6
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51473 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15 H2 Typ DBV 5SP 001 6JX15 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 6 von 6
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. September 2021




Schmidt                                                                      00376271.DOC JR-CS




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