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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DBV 5SP
Typ                             DBV 5SP 001 6,5JX16H
Radgröße                        6,5JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
DA6HD4 DBV 5SP 001 6,5JX16 H2 / Ø63,3 -          4/100/60,1          45         625    1990
5SXX   Ø60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51472
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           DBV 5SP 001
Radgröße                        6,5JX16 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      28                 49316
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      28                 49316
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  49390
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      28                 49316

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan           50-65         195/55R16   T91                                A12 A14 A18
FSD/USD, SD/SR        50-65         205/50R16   T91                                A58 S03
N386;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan           50-77         185/55R16                                      A12 A14 A18
SD/SR                 50-77         195/50R16                                      Sth S03
e2*2001/116*          50-77         195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV       50-77         185/55R16   T87                                A12 A14 A18
SD/SR                 50-77         195/50R16   T88                                Car S03
e2*2001/116*          50-77         195/55R16
0314*00-61;           50-77         205/50R16
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero         50-77         185/55R16                                      A12 A14 A18
SD/SR                 50-77         195/50R16                                      Flh S03
e2*2001/116*          50-77         195/55R16
0314*00-61;
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero         50-77         195/55R16                                      A12 A14 A18
Stepway                                                                            Flh KMV S03
SD/SR
e2*2001/116*
0314*00-61;
0323*00-29
Nissan Micra          48-81         185/50R16   K1c K2c K42                        A01 A12 A14
K12                   48-81         195/45R16   K1c K2c K42                        A18 Cbo Flh
e11*2001/116*0195*.                                                                S02
Nissan Micra          59, 72        185/50R16   K1a K1b                            A01 A12 A14
K13                   59, 72        185/55R16   G03 K1a K1b                        A18 Flh V16
e13*2007/46*1111*..   59, 72        195/45R16   K1a K1b                            S04
incl. Facelift 2014   59, 72        195/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                      59, 72        205/45R16   K1c
                      59, 72        205/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m
Nissan Micra          52, 66        185/55R16   A91                                A14 A18 A58
K14                   52, 66        195/50R16   A90                                Flh S03
e9*2007/46*6454*..    52, 66        195/55R16   A90
                      52, 66        205/50R16   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                      52, 66        215/50R16   A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Note           50-85        185/55R16    A31                               A14 A18 S02
E11                   50-85        195/50R16    A12
e11*2001/116*0268*.   50-85        195/55R16    A12
Nissan Note           59, 66, 72   185/55R16    A91                               A14 A18 A58
E12                   59, 66, 72   195/50R16    A12                               S04
e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72   195/55R16    A12
                      59, 66, 72   205/50R16    A12
Renault Clio (III)    48, 53-58    185/55R16    A12                               A14 A18 Car
R                     48-102       195/50R16    A12                               Flh R1S RC3
e2*2001/116*0327*..; 48-102        205/45R16    A12                               S02
e2*2007/46*0008*..    48-102       205/50R16    A12 X30
                      48-102       205/50R16    A01 A12 G77
                      50,63-102    185/55R16    A31
Renault Clio (IV)     48-87        185/55R16    A11 B03                           A14 A18 A58
R                     48-87        185/60R16    A11 B03                           Car Flh RC4
e2*2001/116*          48-88        195/50R16    A90                               S03
0327*46-..;           48-88        195/55R16    A90
e2*2007/46*0008*16-.. 48-88        205/50R16    A12
- incl. Facelift 2016
Renault Megane (II)   60-120       205/55R16    A63                               A14 A18 B03
M                     60-120       225/50R16    A12                               Flh V16 S02
e2*98/14*0272*..      60-96        195/60R16    A13 R37
Renault Megane (II)   76-120       205/55R16    A63                               A14 A18 B03
Cabrio                76-120       225/50R16    A12                               Cbo Cpe V16
M                     76-96        195/60R16    A13 R37                           S02
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé
Renault Megane (II)   60-96        195/60R16    A13 R37                           A14 A18 B03
Grandtour             60-99        205/55R16    A63                               Car V16 S02
M                     60-99        225/50R16    A12
e2*98/14*0272*..
Renault Megane (II)   60-96        195/60R16    A13 R37                           A14 A18 B03
Stufenheck            60-99        205/55R16    A63                               Sth V16 S02
M                     60-99        225/50R16    A12
e2*98/14*0272*..
Renault Modus         48-76        185/50R16    A11 R37 T81                       A14 A18 A60
P                     48-82        185/55R16    A11 X75                           S02
e2*2001/116*0319*..; 48-82         185/55R16    A01 A11 G77
e2*2007/46*0007*..    48-82        195/45R16    A11 T80 T84
                      48-82        195/50R16    A12
                      48-82        205/45R16    A12
Renault Scenic (II)   60-120       205/55R16    A13 R37 T91 T94 125               A14 A18 A60
JM                    60-120       215/55R16    A12 T92 T93 125                   B03 S02
e2*2001/116*0274*..   74-120       205/60R16    A13 R09 T91 T92 125
- Scenic / Gr. Scenic
Renault Twingo RS     98           195/45R16    M+S                               A12 A14 A18
N                     98           205/45R16    M+S                               S03
e2*2001/116*0359*..
- incl. Facelift 2012




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Wind             74, 75, 98   195/45R16     M+S                                    A12 A14 A18
N                        74, 75, 98   205/45R16     M+S                                    Cbo S03
e2*2001/116*
0359*14-..
Renault ZOE              43 (57-68)   195/50R16     A90 T88                                A14 A18 A58
AG                       43 (57-68)   195/55R16     A90 T87 T91                            Flh S05
e2*2007/46*0251*..       43 (65)      185/55R16     A33 T87
(22 - 41 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.


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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
oder 7R).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51472 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041317 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. August 2017




Schmidt                                                                      00276817.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim