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							Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 24.08.2020
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                Fahrzeughersteller              DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI
                                                MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                                MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
DA5GO43BGP          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff     618     2000    03/17
671
DA5GO43BGP          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff    625      1975     03/17
671
DA5GO43SXX          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff    618      2000     03/17
671
DA5GO43SXX          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff    625      1975     03/17
671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                             HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49338;


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XG; FD; MD;
                                             AE; GDH; JC-HME; JC; YN; GK; GDH-HME; FDH
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49338;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                             107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                             110 Nm für Typ : GK; JC; JC-HME; XG
                                             120 Nm für Typ : PDE




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        195/60R15 88      122                      Stufenheck;
                                               195/65R15 91      122                      Frontantrieb;
                                               205/55R15 88      12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91      12A                      51A; 7BC; 71C; 71K;
                                               215/50R15 88      11A; 12A; 245            721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..      77        195/65R15 91      11A; 26N; 26P; 27H       Frontantrieb;
                                               205/60R15 91      11A; 26B; 26N; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94      11A; 248; 26B; 26J;      12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                 27F                      71K; 721; 725; 73C;
                                               225/55R15 92      11A; 245; 248; 26B;      74A; 74P; 76Q
                                                                 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   195/60R15 88                               Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              195/65R15 91                               Frontantrieb;
JC-HME         e13*2007/46*1605*..             205/55R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91                               12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                               205/65R15 94                               71C; 71K; 721; 725;
                                               215/60R15 94      11A; 24J; 248            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88          12M                      Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           195/65R15             12T; 51G                 türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/55R15 88          12R                      Frontantrieb;
                                           205/60R15 91          12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15 94          11A; 12A; 248            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 82C; 83I;
                                                                                          84J; 4CT




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15             51G                      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88                                   Frontantrieb;
                                           195/65R15 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88          11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/60R15 91          11A; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                           215/60R15 94          11A; 24J; 24M            74P; 76Q; 4BO
                                           225/50R15 91          11A; 24J; 24M; 57I
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15             51G                      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88                                   Frontantrieb;
                                           195/65R15 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88          11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/60R15 91          11A; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                           215/60R15 94          11A; 24J; 24M            74P; 76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 195/65R15 91          12O                      i30; nicht i30
             e5*2007/46*1075*..            205/60R15 91          12N                      Fastback;
                                           215/55R15 89          12A                      Kombilimousine;
                                           215/60R15 94          11A; 12A; 26N; 26P       Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 84J; DEB;
                                                                                          FH0; S47

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      195/65R15 91                                Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             205/60R15 91                                Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,            205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..             215/60R15 94       11A; 245; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q; 4CQ;
                                                                                          4CT

Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15              12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                          205/65R15              12K; 51G                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15              12T; 51G; 52J            ab e11*98/14*0109*05;
                                          205/65R15              12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 24.08.2020
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49338;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15                12T; 51G                 Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            205/60R15 91             12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94             12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                           215/60R15 94             12A                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q; 4CQ




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49338;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : YNS
                                             108 Nm für Typ : ED




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 24.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88                                      Sporty wagon (Kombi);
             e4*2007/46*0132*..            195/60R15 88                                      Cee'd (4-türig
                                           195/65R15 91                                      Schrägheck);
                                           205/55R15 88                                      Frontantrieb;
                                           205/60R15 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15 94             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R15 91             11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q; 4BO
ED             e4*2001/116*0121*..     66 - 106 185/65R15 88                                 Pro Cee'd (2-türig
                                                195/60R15 88                                 Schrägheck);
                                                195/65R15 91                                 Frontantrieb;
                                                205/55R15 88        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15 91        11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/60R15 94        11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                225/50R15 91        11A; 24J; 24M            74P; 76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94         195/65R15 91                                Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                205/60R15 91                                Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,               205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                215/60R15 94       11A; 245; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76Q; 4CQ;
                                                                                             4CT




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49338;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA
                                             120 Nm für Typ : BL; BLE; CR1; CW




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003             85              205/55R15-87                                 nicht Allradlenkung;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85              5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86              11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71C; 71K;
                               96      195/60R15                 51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        195/60R15               11A; 22B; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15-87            11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                         225/50R15-90            11A; 22B; 22F; 367; 57I   74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S          51G; 52J                  Nur Vorderachslenkung;
             G517                         205/65R15              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15-93                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/60R15-95           52A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91                                    bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..           205/60R15 91                                    Stufenheck;
                                           205/65R15 94                                    Schrägheck;
                                           215/60R15 94          11A; 246                  Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                           77E; MAO

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 106            195/60R15          12T; 51G; 52J             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                           73C; 74A; 74P
BA             G878                 106       195/60R15          12T; 51G                  Schrägheck 4-türig;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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                                                                                                    Seite: 7 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BJ           e1*98/14*0094*..  96             195/55R15-84                                Schrägheck;
BJD          e1*98/14*0181*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           205/65R15 94                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 839
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15 91                                 Kombi; Frontantrieb;
                                             205/60R15 91        11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/65R15 94        11A; 22I                 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                             215/60R15 94        11A; 21P; 22I; 24J       71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          839

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 195/65R15             12O; 51G                 Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                         Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; MAO

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           G104             55 - 85         195/60R15-85                                Frontantrieb;
                                              205/55R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 121 205/55R15          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GF             e1*96/27*0055*..     66 - 100 185/65R15           51G                      Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..              195/60R15           11A; 22B; 51G            Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,             205/55R15-87        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 185/65R15           51G                      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,             195/60R15           11A; 22B; 51G            zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..              205/55R15-87        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 24.08.2020
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49338;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
D20          G229             110     185/65R15                     51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R15                     51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                      205/55R15-87                  11A; 12A; 21M            725; 73C; 74A; 74P
                                      205/60R15-91                  11A; 12A; 21M

Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 205/65R15                   51G                      Nur Space Runner; 3-
                                                                                             türig; kurzer
                                                                                             Radstand;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           205/55R15



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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                    Hinterachse:                        225/50R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
     nicht zulässig.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
       an der Hinterachse nicht zulässig.
84J) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an
     der Vorderachse zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    AE
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:    Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
             27F                   x = 250       y = 350             30                HA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    PDE
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1075*..
       Handelsbez.:    i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 220            y = 200                     VA
             26B                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 250       y = 260             30                HA
             27H                   x = 250       y = 210              8                HA
             26J                   x = 270       y = 250             30                VA
             26N                   x = 270       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 19                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    PDE
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:    i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 220            y = 200                     VA
             26B                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 250       y = 260             30                HA
             27H                   x = 250       y = 210              8                HA
             26J                   x = 270       y = 250             30                VA
             26N                   x = 270       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.