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							Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 24.08.2020
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                Fahrzeughersteller              NISSAN, Nissan International S. A., RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
DA5GO43BGP          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø66,1               66,1     Kunststoff     621     1985    03/17
661
DA5GO43BGP          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø66,1               66,1     Kunststoff    625     1975     03/17
661
DA5GO43SXX          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø66,1               66,1     Kunststoff    621     1985     03/17
661
DA5GO43SXX          ET43 5X114,3               Ø74,1 - Ø66,1               66,1     Kunststoff    625     1975     03/17
661
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49368;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : A32
                                             108 Nm für Typ : ME0M; ME0N; P12
                                             110 Nm für Typ : V10
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 185/65R15                   12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                                        195/65R15                   12A; 51G                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Nissan e-NV200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
ME0M         e11*2007/46*1340*.. 80     185/65R15 92                                          10B; 11B; 11G; 11H;
ME0N         e11*2007/46*1339*..,                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
               e5*2007/46*1035*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4AI




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 24.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN e-NV200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ME0M         e5*2007/46*1028*.. 80      185/65R15 92                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 4AI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103       195/65R15                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               103 - 142 205/60R15-91                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/65R15                  51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                         225/55R15-92                                        74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15                   12T; 51G                 Kombi; Stufenheck;
                                        205/60R15 91                12A                      Schrägheck;
                                        205/65R15                   12A; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q; 4AS




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49300;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 103 215/55R15 89               11A; 26P                 Kombi; Limousine;
                                         225/55R15 92               11A; 26N; 26P            Schräghecklimousine;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76Q; MAO




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 24.08.2020
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                                                                                                    Seite: 5 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFB
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:    Megane

       Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 260                     VA
             26P                      x = 240            y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 260              8                VA
             26J                   x = 290       y = 260             30                VA
             27H                   x = 270       y = 330              8                HA
             27F                   x = 270       y = 330             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.