Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DA5GM48BGP ET48 5X112 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 625 1975 03/17 571 DA5GM48SXX ET48 5X112 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 625 1975 03/17 571 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49367; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 77 195/65R15 12R; 51G Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 205/60R15 91 12A Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; DEB Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49367; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea Freetrack; 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 82R 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea Freetrack; 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 82R Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea Freetrack; 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 82R 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea Freetrack; 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 82R Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 205/60R15 91 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; DEB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91 12T ab e9*2007/46*0094*01; 205/60R15 91 12R nicht Leon X-Perience; 205/65R15 94 12A Kombi; 3-türig; 5- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49367; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 12A; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 85 195/65R15 12T; 51G ab e11*2007/46*0244*.., 205/60R15 91 12Q e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. 205/65R15 94 12Q ab 215/55R15 89 12A e11*2007/46*0244*01; 215/60R15 94 12A nicht Octavia Scout; 225/55R15 92 12A Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82I; 82R Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49367; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 81 195/65R15 91 5GG kurzer Radstand; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 5GG langer Radstand; L320 215/60R15 94 11A; 248 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q; 77E; 82R 2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 80 195/65R15 12S; 51G Nur Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand; L320 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q; 77E; 82R 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 195/65R15 12S; 51G Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., kurzer Radstand; L320 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q; 77E; 82R Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 103 195/60R15 88 12M Cabrio; Frontantrieb; 195/65R15 91 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 12N 51A; 71C; 71K; 721; 205/60R15 91 12N 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; 851; DEB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 12A; 51G e1*2007/46*0490*04; 77 - 103 185/70R15 12T; 51G ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; 851; DEB 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 5; nur bis 205/60R15 12K; 51G e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; 851; DEB 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 90 195/65R15 12T; 51G GOLF 6 (Variant); bis 205/60R15 12A; 51G e1*2007/46*0492*05; 77 185/70R15 12T; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 195/65R15 91 ; 12T Sportsvan; ab 205/60R15 91 12T e1*2007/46*0490*05; 205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 195/60R15 88 12T Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 195/65R15 91 12T Sportsvan; ab 205/60R15 91 12T e1*2007/46*0490*05; 205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 195/60R15 88 nicht Golf GTE; 12T Golf 7; ab 195/65R15 91 nicht Golf GTE; 12T e1*2007/46*0623*01; 205/60R15 91 12T nicht Golf Alltrack; 205/65R15 94 12A e-Golf; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 195/60R15 88 12T Golf 7; ab 195/65R15 91 12T e1*2007/46*0623*01; 205/60R15 91 12T nicht Golf Alltrack; 205/65R15 94 12A e-Golf; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12T Golf 7; ab 195/65R15 91 ; 12T e1*2007/46*0627*01; 205/60R15 91 12T Golf 7 Sportsvan; 205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 195/60R15 88 12T Golf 7; ab 195/65R15 91 12T e1*2007/46*0627*01; 205/60R15 91 12T Golf 7 Sportsvan; 205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R; DEA Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur bis 205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur CrossGolf; Nur 205/60R15 91 12T bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 12T Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 12A e1*2001/116*0304*14; 215/60R15 94 12A Frontantrieb; 225/55R15 92 11A; 12A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 686 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 195/65R15 12T; 51G Nur CrossGolf 6; Ab 205/60R15 91 12T e1*2001/116*0304*21; 77 185/70R15 12T; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88 122 Nur Jetta 195/65R15 12T; 51G (Stufenheck); 205/55R15 88 12R Frontantrieb; 205/60R15 12R; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 12A 51A; 573; 71C; 71K; 215/60R15 94 12A 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 12T; 51G GOLF (Variant); nur 205/60R15 12A; 51G bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 12T; 51G JETTA (Limousine); 205/60R15 12A; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 90 195/65R15 12T; 51G GOLF 6 (Variant); ab 205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0328*15; 77 185/70R15 12T; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91 nicht CrossTouran; nicht CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 12A; 5GG bis 1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 195/65R15 12T; 51G e1*2007/46*0357*13; e1*2007/46*0357*.. 205/60R15 95 nicht CrossTouran; 12A bis 215/60R15 94 nicht CrossTouran; 12A e1*2001/116*0211*35; 225/55R15 92 nicht CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 12A; 24J; 24M 51A; 7FJ; 71C; 71K; 77 185/70R15 12T; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 82R 1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15 12T; 51G; 52J nur CrossTouran; bis e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13; 1T e1*2001/116*0211*.., bis e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7FJ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z; 77E; 82R Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw. RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0385-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51473 ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7FJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0211*..,e1*2007/46*0357*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 82I) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm nicht zulässig. 82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 851) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 311mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der Vorderachse nicht zulässig DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.