Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DA6HK43BGP ET43 5X108 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 650 2090 05/17
651
DA6HK43BGP ET43 5X108 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 670 2025 05/17
651
DA6HK43SXX ET43 5X108 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 650 2090 05/17
651
DA6HK43SXX ET43 5X108 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 670 2025 05/17
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49342;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 205/55R16 91 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 12A 135 Nm; Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76T; 76U; 77E;
83M; AGD; PDI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 133 205/55R16 91 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/50R16 90 12A 135 Nm; Peugeot 308
215/55R16 93 11A; 12A; 27I SW; Kombi;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U; 77E; 83M;
83P; AGD; PDI
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 9
Zubehör : Zubehörkit: 49378;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L; G
Zubehör : Zubehörkit: 49378;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : N; LW
Zubehör : Zubehörkit: 49378;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LS
Zubehör : Zubehörkit: 49378;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H; R
Zubehör : Zubehörkit: 49371;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 9
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : S
Zubehör : Zubehörkit: 49378;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9
110 Nm für Typ : G; L; LS; LW; N
140 Nm für Typ : S
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 205/55R16 51G nur für S90, V90
(Serie ET43);
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74H;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 205/55R16 51G Cabrio; Coupe;
e4*96/27*0015*.., 225/50R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
e4*98/14*0015*.. 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 215/55R16 51G 170 Nm; Allradantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., Frontantrieb;
e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
AGD; 4BT
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*97/27*0029*.. 90 - 106 205/50R16 51G Frontantrieb;
205/55R16 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70 / V80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e9*93/81P0002*.. 93 - 176 205/50R16 Frontantrieb; 51G ab e9*93/81*0002*05;
125 - 195 205/55R16 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70 /V80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e9*93/81*0002*.. 93 - 176 205/50R16 Frontantrieb; 51G ab e9*93/81*0002*05;
125 - 195 205/55R16 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 205/55R16 51G Cross Country;
e4*98/14*0040*.. 215/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76U; AGD; 4BT
S e4*2001/116*0040*.., 85 - 191 205/55R16 51G nicht Cross Country;
e4*98/14*0040*.. 215/55R16 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P; 76U; AGD; 4BT
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e9*93/81*0002*.. 93 - 184 205/50R16 Frontantrieb; 51G nur bis
142 205/55R16 Allradantrieb; 51G e9*93/81*0002*04;
10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74P
LS F787 166 205/50R16 51G ab Nachtrag 3; Pkw
geschlossen;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74P
LS F787 103 - 125 205/50R16 51G ab Nachtrag 3; Pkw
geschlossen;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW G306 166 205/50R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74P
LW G306 103 - 125 205/50R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 9
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83M) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
303mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
27F x = 290 y = 280 21 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51472
ANLAGE: 14 Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 24.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
27F x = 290 y = 280 24 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.