Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7


                Fahrzeughersteller                          : HONDA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
DA6HO48BGP          ET48 5X114,3               Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     651     2090    05/17
641
DA6HO48BGP          ET48 5X114,3               Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff    670      2025 05/17
641
DA6HO48SXX          ET48 5X114,3               Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff    651      2090 05/17
641
DA6HO48SXX          ET48 5X114,3               Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff    670      2025 05/17
641
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49343;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                   11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93                                       12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             57T                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 839



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90          12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 839

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90          12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U
CM1            e6*2001/116*0093*..   103 - 140 205/55R16 90                               10B; 11B; 11G; 11H;
CM2            e6*2001/116*0094*..             215/55R16 93                               12A; 51A; 71C; 71K;
CN2            e6*2001/116*0097*..             225/50R16 92      57T                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U
CW1            e6*2001/116*0120*..   110       215/60R16         51G                      Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..   110 - 115 205/60R16 92      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                               215/60R16 95                               721; 725; 73C; 74A;
                                               225/55R16 95                               74P; 76U; 4DT
                                     115       205/60R16         51G

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                   nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                   e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92          57T                      nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0256*06;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U; 77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87  12N                            ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89  12A                            e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 124; 5ET                       ab
                                              205/55R16 91       12A                      e11*2001/116*0256*07;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P            ab
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 26P            e11*2001/116*0257*06;
                                                                                          CIVIC TOURER;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/50R16 84                                2-türig; Frontantrieb;
                                              195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87                11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93              11A; 21P; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/50R16 92              11A; 21P; 22I; 24M;      721; 725; 729; 73C;
                                                                 57T                      74A; 74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93       11A; 21P; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16 92       11A; 21P; 22I; 24M;      721; 725; 729; 73C;
                                                                 57T                      74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 215/60R16-95             11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       205/60R16 92       12A                      nur bis
                                              205/65R16 95       12T                      e11*98/14*0190*01;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       215/65R16          12T; 51G                 ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/55R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/50R16 90                                12K; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/55R16 93                                721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 92                                74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16               11A; 22B; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0407-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51472
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: DBV 5SP 001 6,5JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 13.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.