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							Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 25.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          HONDA, ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DA6IO40BGP           ET40 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff      730     2160    05/17
641
DA6IO40SXX           ET40 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     730      2160     05/17
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49343;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                             RD8; RD9; RU
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
                                             EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
                                             RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:      ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/55R16 89                  11A; 22L; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R16-92                  11A; 22L; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93             11A; 22L                  12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             11A; 22B; 22L; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24M; 57T                  74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93           11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92           11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  57T                       74P; 76U
CW1            e6*2001/116*0120*..    110 - 115 205/60R16   92    51J                       Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..              215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R16   95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/55R16   95    11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                235/50R16   95    11A; 24J; 24M             74P; 76U; 4DT

Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/55R16         91    12G                       CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/55R16         93    11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16         92    11A; 12A; 26N; 26P        51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/55R16         95    11A; 12A; 26N; 26P        725; 73C; 74A; 74P;
                                          235/50R16         95    11A; 12A; 26B; 26N        76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    195/55R16 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R16 91              11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen
                                                                                   Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                            nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                            e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92    11A; 22I; 24M; 57T      nur bis
                                                                                   e11*2001/116*0256*06;
                                                                                   nur bis
                                                                                   e11*2001/116*0257*05;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76U; 77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87  11A; 26P                ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89  11A; 26P                e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET           ab
                                             205/55R16 91  11A; 26P                e11*2001/116*0256*07;
                                             215/55R16 93  11A; 245; 26B; 26N      ab
                                             225/45R16 89  11A; 26P                e11*2001/116*0257*06;
                                             225/50R16 92  11A; 24J; 26B; 26N; 27I CIVIC TOURER;
                                                                                   Schrägheck;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76U; 77E



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..      84 - 89   195/50R16   84                              2-türig; Frontantrieb;
                                                195/55R16   87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R16   87    11A; 21P; 245             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/45R16   86                              721; 725; 729; 73C;
                                                225/45R16   89    11A; 21P; 245             74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..  113   205/50R16 87                11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                    24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/45R16 86                11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                      225/45R16 89                11A; 21B; 22B; 24C;       74P
                                                                  24D
CU1            e6*2001/116*0113*..    110 - 115 205/60R16   92    51J                       Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..              215/55R16   93    11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                215/60R16   95    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16   95    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/50R16   95    11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4DT

Verkaufsbezeichnung:      HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118      205/50R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                  205/55R16         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                  215/45R16 86                                721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                                              74P
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91               11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93               11A; 21B; 22B; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J                       721; 725; 729; 73C;
                                                225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 24D;       74A; 74P; 76U
                                                                  24J; 57T
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148         205/55R16 91      11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/55R16 93      11A; 21B; 22B; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J                       721; 725; 729; 73C;
                                                225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 24D;       74A; 74P; 76S
                                                                  24J; 57T




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..   94 - 108 225/55R16-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/60R16-98             11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 367                  74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       205/60R16 92      11A; 24J; 24M             nur bis
                                                205/65R16 95      11A; 24J; 24M             e11*98/14*0190*01;
                                                215/60R16 95      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       215/65R16 98      11A; 22I                  ab e11*98/14*0190*02;
                                                225/60R16 98      11A; 22I; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/60R16 100     11A; 22B; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103         215/65R16 98      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16 98      11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/60R16 100     11A; 22B; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110       205/55R16   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                215/50R16   90                              12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                215/55R16   93                              721; 725; 73C; 74A;
                                                225/50R16   92    11A; 21P; 24J; 24M        74P
                                                235/50R16   95    11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                  24M

Verkaufsbezeichnung:      HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..   77 - 91         205/60R16-91      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..   140    215/40R16-82               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 66D                  74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..   136 - 147 205/50R16               11A; 21J; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R16-89            11A; 21J; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 685                  74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 25.08.2020
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                                                                                                       Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung:      HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..   110   205/55R16 91                  5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..         215/55R16-91                  5GG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/55R16-93                                           721; 725; 73C; 74A;
                                      225/50R16-92                  11A; 22B; 22F; 24M;      74P
                                                                    5GM; 57F; 57T

Verkaufsbezeichnung:      HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 134 215/60R16 95        11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                    26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R16 95       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N                      721; 725; 73C; 74A;
                                                 225/60R16 98       11A; 24J; 248; 26B;      74P; 76U; 77E
                                                                    26N
                                                 235/55R16 98       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27I
                                                 245/50R16 97       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27H; 27I
                                                 245/55R16 100      11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27H; 27I




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49343;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:      FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*..  72 - 130 215/65R16 98                                        10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Beric htigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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                                                                                                       Seite: 9 von 14
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     RU
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
        Handelsbez.:     HR-V

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              27I                      x = 225             y = 250                     HA
              27B                      x = 275             y = 300                     HA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 275       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 275       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 13 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FC
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              26B                      x = 245             y = 370                     VA
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.