Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DA6IO48BGP ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff 730 2160 05/17 641 DA6IO48SXX ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø64,1 64,1 Kunststoff 730 2160 05/17 641 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49343; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RU 110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; ZF1 Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/55R16 89 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 225/50R16 92 57T 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 225/50R16 92 57T 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 721; 725; 73C; 74A; 235/50R16 95 74P; 76U; 4DT Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/55R16 93 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91 nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. nur bis e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87 ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/60R16 89 e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 5ET ab 205/55R16 91 e11*2001/116*0256*07; 215/55R16 93 11A; 26P ab 225/45R16 89 e11*2001/116*0257*06; 225/50R16 92 11A; 26P CIVIC TOURER; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 195/50R16 84 2-türig; Frontantrieb; 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R16 86 721; 725; 729; 73C; 225/45R16 89 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CL4 e11*98/14*0166*.. 215/45R16 86 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R16 89 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R16 95 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4DT Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/55R16 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/55R16 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD8 e11*98/14*0190*.. 110 215/65R16 51G ab e11*98/14*0190*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 215/65R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/50R16 90 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/55R16 93 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 205/50R16 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; BB8 e6*95/54*0038*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 215/60R16 95 11A; 26P Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 235/55R16 98 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 26P 74P; 76U; 77E 245/50R16 97 11A; 24J; 248; 26B; 26N 245/55R16 100 11A; 24J; 248; 26B; 26N Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51471 ANLAGE: 13 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.