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							Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 25.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DA6IO48BGP           ET48 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff      730     2160    05/17
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DA6IO48SXX           ET48 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     730     2160     05/17
641
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49343;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8;
                                             RD9; RU
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; ZF1
Verkaufsbezeichnung:      ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/55R16 89                  11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93                                       12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             57T                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93                                     12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92           57T                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
CW1            e6*2001/116*0120*..    110 - 115 205/60R16   92    51J                       Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..              215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R16   95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/55R16   95                              721; 725; 73C; 74A;
                                                235/50R16   95                              74P; 76U; 4DT

Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/55R16 93                                      CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                     nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                     e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..                                                           nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0256*06;
                                                                                            nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*05;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104    195/55R16   87                              ab
FK2            e11*2001/116*0256*..             195/60R16   89                              e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110    205/50R16   87W 5ET                         ab
                                                205/55R16   91                              e11*2001/116*0256*07;
                                                215/55R16   93  11A; 26P                    ab
                                                225/45R16   89                              e11*2001/116*0257*06;
                                                225/50R16   92  11A; 26P                    CIVIC TOURER;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..      84 - 89   195/50R16   84                              2-türig; Frontantrieb;
                                                195/55R16   87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R16   87                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/45R16   86                              721; 725; 729; 73C;
                                                225/45R16   89                              74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..  113   205/50R16 87                11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..        215/45R16 86                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                      225/45R16 89                11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
CU1            e6*2001/116*0113*..    110 - 115 205/60R16   92    51J                       Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..              215/55R16   93                              Frontantrieb;
                                                215/60R16   95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16   95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/50R16   95                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4DT

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91               11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93               11A; 21P; 22I; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148         205/55R16 91      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*..  110             215/65R16         51G                       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103         215/65R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110       205/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                215/50R16 90                                12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                215/55R16 93                                721; 725; 73C; 74A;
                                                225/50R16 92                                74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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                                                                                                        Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:      HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..   136 - 147 205/50R16               11A; 22B; 51G             10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..       88 - 134 215/60R16    95    11A; 26P                  Frontantrieb;
                                               225/55R16    95    11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16    98    11A; 24J; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/55R16    98    11A; 24J; 248; 26N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  26P                       74P; 76U; 77E
                                                245/50R16 97      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26N
                                                245/55R16 100     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26N

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              26B                      x = 245             y = 370                     VA
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     RU
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
        Handelsbez.:     HR-V

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              27I                      x = 225             y = 250                     HA
              27B                      x = 275             y = 300                     HA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 275       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 275       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.