Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Fahrzeughersteller CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI
Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Corporation, Mazda Motor Logistics Europe, MITSUBISHI,
PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DA6IO48BGP ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 706 2245 05/17
671
DA6IO48BGP ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2160 05/17
671
DA6IO48SXX ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 706 2245 05/17
671
DA6IO48SXX ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2160 05/17
671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/65R16 98 erhöhtes
Anzugsmoment
215/70R16 100 145 Nm; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BI;
7NP; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PDE (Kegelbund)
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FD; MD; FDH; GDH; AE; OS; TLE-HME; JC; YN; TLE;
GDH-HME; JC-HME
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TLE; TLE-HME
107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
110 Nm für Typ : JC; JC-HME
120 Nm für Typ : PDE
127 Nm für Typ : OS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/50R16 88 Stufenheck;
195/55R16 87 Frontantrieb;
205/50R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 7BC; 71C;
215/45R16 90 71K; 721; 725; 729;
225/45R16 89 11A; 245 73C; 74A; 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 24J; 27I; 57T
97 195/50R16 84
215/45R16 86
Verkaufsbezeichnung: Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 195/55R16 91 11A; 26N; 26P; 27H Frontantrieb;
195/60R16 89 11A; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7MX; 71C;
205/60R16 92 11A; 26B; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C;
215/50R16 90 11A; 248; 26B; 26J; 74A; 74P; 76U
27F
215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J;
27F
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb;
JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/50R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 7AK; 7FQ;
225/45R16 89 11A; 245 71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16 87 12M Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 195/60R16 89 12R türig; 5-türig;
GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 205/50R16 87 12R Frontantrieb;
205/55R16 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721;
225/45R16 89 12A 725; 729; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 57T 74P; 76U; 4CT
Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 5ET; 51J Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/55R16 91 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 117 195/55R16 87 12O i30 Fastback;
e5*2007/46*1075*.. 195/60R16 89 12O Kombilimousine;
205/55R16 91 12N Schrägheck; 5-türig;
215/50R16 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 7NL; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 26P 74P; 76U; DEB
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 205/60R16 92 12R KONA; nicht KONA EV;
205/65R16 95 12I Allradantrieb;
215/55R16 93 12I Frontantrieb;
215/60R16 95 124 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A 51A; 7NL; 71C; 71K;
225/60R16 98 12A 721; 725; 73C; 74A;
235/50R16 95 11A; 12A; 248; 26P 74P; 76U; MAO; S4C
235/55R16 98 11A; 12A; 248; 26P
Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TLE e11*2007/46*2724*.., 85 - 136 215/65R16 98 12Q nicht mit elektr.
e5*2007/46*1076*.. 225/65R16 100 12A Handbremse zulässig;
TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7MI; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 215/55R16 93 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U; 4CQ;
4CT
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DE (Kegelbund)
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PS; TF; QL; PSEV; AM; JF
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF
110 Nm für Typ : JF
120 Nm für Typ : DE; QL
Verkaufsbezeichnung: Niro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2007/46*1139*.. 77 215/55R16 93 Frontantrieb;
215/60R16 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 132 205/60R16 92 12R Kombi; Limousine;
205/65R16 95 12R Frontantrieb;
215/60R16 95 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 12A; 245 51A; 7MX; 71C; 71K;
225/60R16 98 11A; 12A; 245 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; MAO
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/60R16 92 12R nicht mit Spirit
205/65R16 95 12A Paket; Limousine;
215/55R16 93 12A Stufenheck;
215/60R16 95 12A Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AK; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U; MAO;
4CQ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/60R16 92 nur mit Radabdeckung
205/65R16 95 Serie; Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R16 95 721; 725; 73C; 74A;
235/50R16 95 11A; 248; 26P 74P; 76U; 4B9
PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/60R16 92 Ohne
PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/65R16 95 Radhausverbreiter.
215/55R16 93 Serie; Frontantrieb;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4B9
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 205/60R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
225/55R16 95 11A; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 4CQ
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/65R16 100 12N nicht mit elektr.
Parkbremse;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OT; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 7 von 32
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
120 Nm für Typ : CD
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 205/55R16 91 12R Kombi; Frontantrieb;
205/60R16 92 121 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R16 93 12A 725; 73C; 74A; 74P;
215/60R16 95 12A 76U; 4CT
225/50R16 92 11A; 12A; 248
225/55R16 95 11A; 12A; 248
235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248;
27H
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 12I; 5ET; 51J Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 205/50R16 87 12A; 5ET Cee'd (4-türig
205/55R16 91 12A Schrägheck);
215/55R16 93 11A; 12A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BO
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 5ET; 51J Pro Cee'd (2-türig
205/50R16 87 11A; 24M; 5ET Schrägheck);
205/55R16 91 11A; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BO
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/55R16 87 12R Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 195/60R16 89 12R Schrägheck; 3-türig;
205/50R16 87 12I 5-türig; Frontantrieb;
205/55R16 91 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 11A; 12A; 246; 248 51A; 71C; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 12A; 246; 248 725; 73C; 74A; 74P;
225/45R16 89 11A; 12A; 24J; 248; 76U; 4CT
26P; 27H
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248;
26P; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 205/55R16 91 11A; 26N; 26P CEED; nicht PRO
CEED;
215/50R16 90 11A; 24J; 26N; 26P nicht Xceed; Kombi;
215/55R16 93 11A; 24J; 26N; 26P Schräghecklimousine;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7OL; 71C;
26J; 27H 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; MAO
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 215/55R16 93 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U; 4CQ;
4CT
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
126 Nm für Typ : DJ1
130 Nm für Typ : BP; BPE
133 Nm für Typ : EP
135 Nm für Typ : DM
140 Nm für Typ : BL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/65R16 98 Kombilimousine;
225/60R16 98 Frontantrieb;
225/65R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76U
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/45R16 86 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe";
215/50R16 90 11A; 24J; 24M Cabrio;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; MCU
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/50R16 84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R16-87 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 96 205/45R16 83 nicht Dieselmotor; 5DW 721; 725; 73C; 74A;
96 195/55R16 87 54F 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 145 235/70R16 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16 52A; 631 Nur Vorderachslenkung;
G517 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95 12N Mazda CX-3; Kombi;
225/55R16 95 124 Allradantrieb;
225/60R16 98 124 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 51G Stufenheck;
215/55R16 93 11A; 24J Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U; FGD
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91 bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 215/55R16 93 11A; 246 Stufenheck;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24J; 57T Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 92 11A; 26P ab Mj.2013; ab
215/55R16 93 11A; 26P; 27I e11*2001/116*0262*10;
225/55R16 95 11A; 26B; 26N; 27I (Typ BM/BN);
Limousine; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91 51J Kombi; Frontantrieb;
205/50R16 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 22I 12A; 51A; 7AS; 71C;
225/45R16 93 11A; 22I 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 205/55R16 51G Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; MAO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16 51G; 52J e13*2007/46*1075*02;
205/55R16 91W ab
205/60R16 92 e1*2001/116*0448*06;
215/55R16 93 11A; 245 bis Mj.2012;
215/60R16 95 11A; 245 Stufenheck;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 57T Schrägheck;
225/55R16 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16 95 12O; 52J ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 215/65R16 98 12T; 52J Mj.2015; Kombi;
225/55R16 95 12N; 52J Stufenheck;
225/60R16 98 12N; 52J Allradantrieb;
235/60R16 100 12A; 52J Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 76Z; 77E
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92 bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R16 91 Frontantrieb; nur
205/60R16 92 Mazda 6;
215/55R16 93 11A; 21S; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 11A; 21S; 24J; 24M 12A; 51A; 7AS; 71C;
225/50R16 92 11A; 21S; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 729;
57T 73C; 74A; 74P; 76U;
225/55R16 95 11A; 21S; 24J; 24M 77E
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 e13*2007/46*1075*01;
205/55R16 91W nur bis
205/60R16 92 e1*2001/116*0448*05;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M Schrägheck;
215/60R16 95 11A; 24J; 24M Frontantrieb; nur
225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T Mazda 6;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 215/60R16 95 12O; 52J Kombi; Stufenheck;
215/65R16 98 12T; 52J Frontantrieb;
225/55R16 95 12N; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 12N; 52J 51A; 7AS; 71C; 71K;
235/60R16 100 12A; 52J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 76Z; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 92 Limousine;
BPE e13*2007/46*2249*.. 215/55R16 93 11A; 26P Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/55R16 91 erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R16 92 140 Nm; Sportback;
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AW; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/65R16 98 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/70R16 100 12T 145 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7AW; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49338;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: 4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 215/65R16 98 erhöhtes
Anzugsmoment
215/70R16 100 145 Nm; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BI;
7NP; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 14 von 32
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wir d
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4250C477+4250B976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: T51546 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1612477080 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
der Vorderachse nicht zulässig
FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.
S4C) Die Verwendung ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: OS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*..
Handelsbez.: Kona, Kauai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 x = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 30 HA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: AE
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*..
Handelsbez.: Ioniq
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 30 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 23 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 30 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: DE
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*..
Handelsbez.: Niro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 270 y = 280 8 HA
27F x = 270 y = 280 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: PS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*..
Handelsbez.: Soul
Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 290 HA
27B x = 300 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 290 8 VA
26J x = 340 y = 290 23 VA
27H x = 300 y = 340 8 HA
27F x = 300 y = 340 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: CD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*..
Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BPE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
27B x = 285 y = 365 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 31 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BP
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
27B x = 285 y = 365 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 32 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.