Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 32 Fahrzeughersteller CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DA6IO48BGP ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 706 2245 05/17 671 DA6IO48BGP ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2160 05/17 671 DA6IO48SXX ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 706 2245 05/17 671 DA6IO48SXX ET48 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2160 05/17 671 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 32 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/65R16 98 erhöhtes Anzugsmoment 215/70R16 100 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BI; 7NP; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE (Kegelbund) Zubehör : Zubehörkit: 49338; Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FD; MD; FDH; GDH; AE; OS; TLE-HME; JC; YN; TLE; GDH-HME; JC-HME Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN 110 Nm für Typ : JC; JC-HME 120 Nm für Typ : PDE 127 Nm für Typ : OS Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 32 Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/50R16 88 Stufenheck; 195/55R16 87 Frontantrieb; 205/50R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 12A; 51A; 7BC; 71C; 215/45R16 90 71K; 721; 725; 729; 225/45R16 89 11A; 245 73C; 74A; 74P; 76U 225/50R16 92 11A; 24J; 27I; 57T 97 195/50R16 84 215/45R16 86 Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 195/55R16 91 11A; 26N; 26P; 27H Frontantrieb; 195/60R16 89 11A; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7MX; 71C; 205/60R16 92 11A; 26B; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C; 215/50R16 90 11A; 248; 26B; 26J; 74A; 74P; 76U 27F 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/50R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 12A; 51A; 7AK; 7FQ; 225/45R16 89 11A; 245 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16 87 12M Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 195/60R16 89 12R türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 205/50R16 87 12R Frontantrieb; 205/55R16 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721; 225/45R16 89 12A 725; 729; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 12A; 248; 57T 74P; 76U; 4CT Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 5ET; 51J Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 205/55R16 91 11A; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 32 Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 117 195/55R16 87 12O i30 Fastback; e5*2007/46*1075*.. 195/60R16 89 12O Kombilimousine; 205/55R16 91 12N Schrägheck; 5-türig; 215/50R16 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 7NL; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 26P 74P; 76U; DEB Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 205/60R16 92 12R KONA; nicht KONA EV; 205/65R16 95 12I Allradantrieb; 215/55R16 93 12I Frontantrieb; 215/60R16 95 124 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A 51A; 7NL; 71C; 71K; 225/60R16 98 12A 721; 725; 73C; 74A; 235/50R16 95 11A; 12A; 248; 26P 74P; 76U; MAO; S4C 235/55R16 98 11A; 12A; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TLE e11*2007/46*2724*.., 85 - 136 215/65R16 98 12Q nicht mit elektr. e5*2007/46*1076*.. 225/65R16 100 12A Handbremse zulässig; TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7MI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 215/55R16 93 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 4CQ; 4CT Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 32 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE (Kegelbund) Zubehör : Zubehörkit: 49338; Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PS; TF; QL; PSEV; AM; JF Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : DE; QL Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 215/55R16 93 Frontantrieb; 215/60R16 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 132 205/60R16 92 12R Kombi; Limousine; 205/65R16 95 12R Frontantrieb; 215/60R16 95 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 12A; 245 51A; 7MX; 71C; 71K; 225/60R16 98 11A; 12A; 245 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/60R16 92 12R nicht mit Spirit 205/65R16 95 12A Paket; Limousine; 215/55R16 93 12A Stufenheck; 215/60R16 95 12A Frontantrieb; 225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AK; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO; 4CQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 32 Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/60R16 92 nur mit Radabdeckung 205/65R16 95 Serie; Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 721; 725; 73C; 74A; 235/50R16 95 11A; 248; 26P 74P; 76U; 4B9 PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/60R16 92 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/65R16 95 Radhausverbreiter. 215/55R16 93 Serie; Frontantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4B9 Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91 Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 205/60R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 225/55R16 95 11A; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 4CQ Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/65R16 100 12N nicht mit elektr. Parkbremse; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 32 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : JD; YNS 108 Nm für Typ : ED 120 Nm für Typ : CD Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 205/55R16 91 12R Kombi; Frontantrieb; 205/60R16 92 121 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 12A 51A; 71C; 71K; 721; 215/55R16 93 12A 725; 73C; 74A; 74P; 215/60R16 95 12A 76U; 4CT 225/50R16 92 11A; 12A; 248 225/55R16 95 11A; 12A; 248 235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 27H Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 12I; 5ET; 51J Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 205/50R16 87 12A; 5ET Cee'd (4-türig 205/55R16 91 12A Schrägheck); 215/55R16 93 11A; 12A; 24J; 24M Frontantrieb; 225/45R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 5ET; 51J Pro Cee'd (2-türig 205/50R16 87 11A; 24M; 5ET Schrägheck); 205/55R16 91 11A; 24M Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BO JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/55R16 87 12R Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 195/60R16 89 12R Schrägheck; 3-türig; 205/50R16 87 12I 5-türig; Frontantrieb; 205/55R16 91 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 11A; 12A; 246; 248 51A; 71C; 71K; 721; 215/55R16 93 11A; 12A; 246; 248 725; 73C; 74A; 74P; 225/45R16 89 11A; 12A; 24J; 248; 76U; 4CT 26P; 27H 225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248; 26P; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 32 Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 205/55R16 91 11A; 26N; 26P CEED; nicht PRO CEED; 215/50R16 90 11A; 24J; 26N; 26P nicht Xceed; Kombi; 215/55R16 93 11A; 24J; 26N; 26P Schräghecklimousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7OL; 71C; 26J; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 215/55R16 93 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 4CQ; 4CT Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ 126 Nm für Typ : DJ1 130 Nm für Typ : BP; BPE 133 Nm für Typ : EP 135 Nm für Typ : DM 140 Nm für Typ : BL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 32 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/65R16 98 Kombilimousine; 225/60R16 98 Frontantrieb; 225/65R16 100 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76U Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/45R16 86 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe"; 215/50R16 90 11A; 24J; 24M Cabrio; 225/45R16 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; MCU Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/50R16 84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R16-87 12A; 51A; 71C; 71K; 74 - 96 205/45R16 83 nicht Dieselmotor; 5DW 721; 725; 73C; 74A; 96 195/55R16 87 54F 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP e4*98/14*0044*.. 145 235/70R16 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16 52A; 631 Nur Vorderachslenkung; G517 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95 12N Mazda CX-3; Kombi; 225/55R16 95 124 Allradantrieb; 225/60R16 98 124 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 32 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 51G Stufenheck; 215/55R16 93 11A; 24J Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; FGD BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91 bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 215/55R16 93 11A; 246 Stufenheck; 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24J; 57T Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 92 11A; 26P ab Mj.2013; ab 215/55R16 93 11A; 26P; 27I e11*2001/116*0262*10; 225/55R16 95 11A; 26B; 26N; 27I (Typ BM/BN); Limousine; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91 51J Kombi; Frontantrieb; 205/50R16 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 22I 12A; 51A; 7AS; 71C; 225/45R16 93 11A; 22I 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 205/55R16 51G Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 32 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 ab GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16 51G; 52J e13*2007/46*1075*02; 205/55R16 91W ab 205/60R16 92 e1*2001/116*0448*06; 215/55R16 93 11A; 245 bis Mj.2012; 215/60R16 95 11A; 245 Stufenheck; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 57T Schrägheck; 225/55R16 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16 95 12O; 52J ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 215/65R16 98 12T; 52J Mj.2015; Kombi; 225/55R16 95 12N; 52J Stufenheck; 225/60R16 98 12N; 52J Allradantrieb; 235/60R16 100 12A; 52J Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92 bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R16 91 Frontantrieb; nur 205/60R16 92 Mazda 6; 215/55R16 93 11A; 21S; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 11A; 21S; 24J; 24M 12A; 51A; 7AS; 71C; 225/50R16 92 11A; 21S; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 729; 57T 73C; 74A; 74P; 76U; 225/55R16 95 11A; 21S; 24J; 24M 77E GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 e13*2007/46*1075*01; 205/55R16 91W nur bis 205/60R16 92 e1*2001/116*0448*05; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Schrägheck; 215/60R16 95 11A; 24J; 24M Frontantrieb; nur 225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T Mazda 6; 225/55R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 215/60R16 95 12O; 52J Kombi; Stufenheck; 215/65R16 98 12T; 52J Frontantrieb; 225/55R16 95 12N; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 12N; 52J 51A; 7AS; 71C; 71K; 235/60R16 100 12A; 52J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 32 Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 92 Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 215/55R16 93 11A; 26P Schräghecklimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/55R16 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/60R16 92 140 Nm; Sportback; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 32 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/65R16 98 12Q erhöhtes Anzugsmoment 215/70R16 100 12T 145 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: 4008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 215/65R16 98 erhöhtes Anzugsmoment 215/70R16 100 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BI; 7NP; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 32 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 32 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 32 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 32 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wir d empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 32 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C477+4250B976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 32 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: T51546 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1612477080 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm an der Vorderachse nicht zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig. S4C) Die Verwendung ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*.. Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 290 30 HA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BPE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BP Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471 ANLAGE: 17 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.