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							Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 26.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DA7JO45BGP           ET45 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff      700     2288    03/17
641
DA7JO45BGP           ET45 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     730      2180     03/17
641
DA7JO45SXX           ET45 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     700      2288     03/17
641
DA7JO45SXX           ET45 5X114,3              Ø74,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     730      2180     03/17
641
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zubehörkit: 49343;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                             FN2; FN3; FN4; RD8; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:      ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/50R17-89                  11A; 22L; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17-90                  11A; 22L; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                      235/40R17-90                  11A; 22L; 24C; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    367; 66A                  74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/45R17 93           11A; 22L; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/45R17 93           11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
CW1            e6*2001/116*0120*..    110 - 115 215/50R17   91    51J                       Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..              215/55R17   94    51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R17   94    11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/45R17   94                              721; 725; 73C; 74A;
                                                235/50R17   96    11A; 24J; 24M             74P; 76U; 4DT
                                                245/45R17   95    11A; 24J
CW1            e6*2001/116*0120*..    110 - 115 215/50R17   91    51J                       Kombi; Frontantrieb;
CW2            e6*2001/116*0121*..              215/55R17   94    51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
CW3            e6*2001/116*0122*..    110 - 148 225/50R17   94    11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/45R17   94                              721; 725; 73C; 74A;
                                                235/50R17   96    11A; 24J; 24M             74P; 76S; 4DT
                                                245/45R17   95    11A; 24J

Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/45R17         87                              CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/50R17         91    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17         91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17         94    11A; 26P                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17        89                              nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17        91    51J                       e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17        90                              nur bis
                                           235/45R17        93                              e11*2001/116*0256*06;
                                                                                            nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*05;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17        89    11A; 26P                  ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17        87W   5ET                       e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17        91    11A; 26P                  ab
                                           235/45R17        94    11A; 26B; 26N             e11*2001/116*0256*07;
                                                                                            ab
                                                                                            e11*2001/116*0257*06;
                                                                                            CIVIC TOURER;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:      CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..       127       235/65R17   104   12T                       Frontantrieb;
                                                245/65R17   107   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/60R17   106   11A; 12A; 24J             51A; 71C; 71K; 721;
                                                265/60R17   108   11A; 12A; 24J             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:      CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..      84 - 89   195/45R17   81    51J                       2-türig; Frontantrieb;
                                                205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17   83                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/45R17   87                              721; 725; 729; 73C;
                                                225/40R17   86    11A; 21P                  74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..  113   205/45R17 88                11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..        215/40R17 85                11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                      235/40R17 90                11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 66A                  74P
CU1            e6*2001/116*0113*..    110 - 115 215/50R17   91    51J                       Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..              215/55R17   94    51J                       Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..    110 - 148 225/50R17   94    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17   94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/50R17   96    11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                245/45R17   95    11A; 24J; 24M             74P; 76S; 4DT
CU1            e6*2001/116*0113*..    110 - 115 215/50R17   91    51J                       Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..              215/55R17   94    51J                       Frontantrieb;
                                                225/50R17   94    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17   94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/50R17   96    11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                245/45R17   95    11A; 24J; 24M             74P; 76U; 4DT




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP3          e11*98/14*0175*..  147             205/45R17         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17            89    11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17            91    11A; 24M; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17            91    11A; 21P; 22I; 24M        721; 725; 729; 73C;
                                       235/45R17            94    11A; 21B; 22I; 24M        74A; 74P; 76S
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  205/50R17            89    11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17            91    11A; 24M; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17            91    11A; 21P; 22I; 24M        721; 725; 729; 73C;
                                       235/45R17            94    11A; 21B; 22I; 24M        74A; 74P; 76S
FN4          e11*2001/116*0334*.. 73   225/45R17                  11A; 21P; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..   94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     24D; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/45R17-95             11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 367                  74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       225/55R17 97      11A; 22I; 24J             ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                                 bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99                                  e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102                                 bis
                                                245/55R17 102     11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 77E
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118    225/65R17 102                               ab
RE6            e11*2001/116*0302*..                                                         e11*2001/116*0301*06;
                                                                                            ab
                                                                                            e11*2001/116*0302*06;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 77E



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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                                                                                                       Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110       205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                215/45R17   87    5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                225/45R17   90                              74P
                                                235/45R17   93

Verkaufsbezeichnung:      HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..   136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 54A                  74P

Verkaufsbezeichnung:      HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..       88 - 134 205/55R17    91    11A; 24J; 26P             Frontantrieb;
                                               215/50R17    91    11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R17    94    11A; 24J; 248; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/50R17    94    11A; 24J; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  26N                       74P; 76S; 77E
                                                235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26P
                                                235/50R17 96      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                  26N; 27I
                                                245/45R17 95      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26N

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     RU
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
        Handelsbez.:     HR-V

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 275             y = 300                     HA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              27I                      x = 225             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 275       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 275       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              26B                      x = 245             y = 370                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0419-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51469
ANLAGE: 10                                                          Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 26.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FC
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.