Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 41 Fahrzeughersteller : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DA7JO45BGP ET45 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 710 2251 03/17 671 DA7JO45BGP ET45 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2180 03/17 671 DA7JO45SXX ET45 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 710 2251 03/17 671 DA7JO45SXX ET45 5X114,3 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2180 03/17 671 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/60R17 96 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BI; 7NP; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 41 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE (Kegelbund) Zubehör : Zubehörkit: 49338; Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : OS; TL; YN; FD; NF; VF; JC-HME; FDH; FS; GDH; JC; TLE-HME; MD; AE; TLE; GDH-HME; LM; ELH Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : AE; ELH; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF; YN 110 Nm für Typ : JC; JC-HME; NF 120 Nm für Typ : PDE 127 Nm für Typ : OS Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/40R17 87 11A; 245 Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BC; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W Limousine; 215/55R17 94 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 41 Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 205/50R17 89 11A; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 7MX; 71C; 27F 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J; 74A; 74P 27F Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248 Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 7AK; 7FQ; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: IX35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J auch Facelift 2013; LM e11*2007/46*0128*.. 215/65R17 99 51J Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 246 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4AY; 4DW; 4DX Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88 Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 205/50R17 89 11A; 248 türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 215/45R17 87 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4CT Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 51J Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24M; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 41 Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 51J i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 205/45R17 88 i30 Fastback; e5*2007/46*1075*.. 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; Kombilimousine; 26P Schrägheck; 5-türig; 215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 7NL; 71C; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74P; DEB 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/50R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 67S 12A; 51A; 7AY; 71C; 225/50R17 94 11A; 248; 26P; 67F 71K; 721; 725; 729; 235/45R17 94 68A 73C; 74A; 74P; 76S; 245/45R17 95 11A; 248; 26P; 67R; 4CZ 67T Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 205/50R17 89 KONA; nicht KONA EV; 205/55R17 91 Allradantrieb; 205/60R17 93 Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 12A; 51A; 7NL; 71C; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94 74A; 74P; 76S 235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26N; 26P 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P 245/50R17 99 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 41 Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 205/50R17 89 KONA EV; Frontantrieb; 205/55R17 91 Höchste Dreißig- 205/60R17 93 Minuten-Leistung; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 12A; 51A; 7NL; 71C; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94 74A; 74P; 76S 235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26N; 26P 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P 245/50R17 99 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1084*.. serienmäßig; 11A; 245 12A; 51A; 7MI; 71C; TLE e11*2007/46*2724*.., 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 71K; 721; 725; 73C; e5*2007/46*1076*.. serienmäßig; 11A; 245 74A; 74P TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 225/60R17 99 11A; 245; 248 Verkaufsbezeichnung: VELOSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87 Schrägheck; 225/45R17 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 4C0 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 235/45R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4CQ; 4CT Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 41 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; SK3 (Kegelbund) Zubehör : Zubehörkit: 49338; Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LD; TF; PSEV; QL; JF; AM; PS; DE Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : SK3 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF 110 Nm für Typ : JF; LD 120 Nm für Typ : DE; QL Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/50R17 89 124 Frontantrieb; 205/55R17 91 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 12A; 26P 51A; 7MX; 71C; 71K; 215/55R17 94 11A; 12A; 26B 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 12A; 26P 74P; 76S DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/55R17 94 11A; 26P Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 104 205/55R17 91 12I Kombi; Limousine; 99 - 126 215/50R17 91 11A; 12A; 245; 26P Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 12A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7MX; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/55R17 97 11A; 12A; 24J; 248; 74P; 76S 26P 245/45R17 95 11A; 12A; 24J; 248; 26P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 41 Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 7AK; 71C; 225/50R17 94 71K; 721; 725; 729; 235/45R17 94 73C; 74A; 74P; 76S; 245/45R17 95 67R; 67T 4CQ Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/50R17 89 11A; 245; 248 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/55R17 91 11A; 245; 248 Radhausverbreiter. 215/50R17 91 11A; 24J; 248 Serie; Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P 74P; 76S; 4B9 PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/50R17 89 nur mit Radabdeckung 205/55R17 91 Serie; Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 74P; 76S; 4B9 245/45R17 95 11A; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C; 235/45R17 94 11A; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 4CQ 245/45R17 95 11A; 24J; 248 SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/55R17 94 11A; 245 Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 7MX; 71C; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; 215/65R17 99 12Q Frontantrieb; 225/60R17 99 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 41 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CD (Kegelbund) Zubehör : Zubehörkit: 49338; Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : QLE; RP; YNS; CD; EL; JD; ED Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : EL; JD; YNS 108 Nm für Typ : ED 120 Nm für Typ : CD; QLE Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R17 91 12Q Kombi; Frontantrieb; 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 26P; 27H 725; 73C; 74A; 74P; 235/45R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 76S; 4CT 27H 235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 24M; 26P; 27F 245/45R17 95 11A; 12A; 24J; 248; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 51J Pro Cee'd (2-türig 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck); 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 41 Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 51J Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Cee'd (4-türig 51J Schrägheck); 215/45R17 87 11A; 24M; 5ET Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 205/45R17 88 Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26N; Schrägheck; 3-türig; 26P; 27H 5-türig; Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 246; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R17 86 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N; 74P; 4CT 26P; 27H 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 85 - 150 205/50R17 89 Xceed; Frontantrieb; 205/55R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R17 93 12A; 51A; 7OL; 71C; 215/50R17 91 71K; 721; 725; 73C; 215/55R17 94 74A; 74P 225/50R17 94 CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 205/45R17 88 11A; 26P CEED; PRO CEED; nicht 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26B; Xceed; Kombi; 26N; 27H Schräghecklimousine; 215/45R17 87 11A; 26N; 26P Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 7OL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb; 215/65R17 99 51J Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4AY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 41 Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QLE e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; e5*2007/46*1081*.. 215/65R17 99 12Q Frontantrieb; 225/60R17 99 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 235/45R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4CQ; 4CT Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW 126 Nm für Typ : DJ1 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 41 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 235/45R17 94 nur ab 104 225/45R17 94 Ottomotor e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe"; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 24M; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 54F 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 MCS 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G138 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 41 Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 93 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung; G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17-93 11A; 21M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 52A 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 Mazda CX-3; Kombi; 215/55R17 94 Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 24J Stufenheck; 215/45R17 87 Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; FGD BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 52J Mazda 3 MPS; 215/45R17 87 52J Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 22I; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; FGD BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 246 bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 246 Stufenheck; 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246 Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 41 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26N; 26P; 27I ab Mj.2013; ab 205/55R17 91 11A; 26N; 26P; 27I e11*2001/116*0262*10; 215/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27I (Typ BM/BN); 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; Schrägheck; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21P; 22I; 51G; bis Mj.2013; 52J Schrägheck; 215/45R17 91 11A; 22I; 52J Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 7AS; 71C; 248; 52J 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 22I 721; 725; 73C; 74A; 74P CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21P; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 21P; 22B 12A; 51A; 7AS; 71C; 225/45R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 71K; 721; 725; 729; 270 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 41 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94 12N ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 12T Mj.2015; Kombi; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I Stufenheck; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb; nur 255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248; Mazda 6; 26B; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. e13*2007/46*1075*01; 205/55R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis e1*2001/116*0448*05; 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; nur 88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 215/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76S; 225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M 77E 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24D 235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M; 68A GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21S; 24J; 24M; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 51J Frontantrieb; nur 205/55R17 91 11A; 21S; 24J; 24M; Mazda 6; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 12A; 51A; 7AS; 71C; 24M 71K; 721; 725; 729; 225/45R17 91 11A; 21S; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76S; 225/50R17 94 11A; 21T; 22I; 24C; 77E 24D 235/45R17 94 11A; 21S; 22I; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 41 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 22I; 245; 51J ab GHE e13*2007/46*1075*.. 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; e13*2007/46*1075*02; 24J; 248 ab 225/45R17 91 11A; 22I; 245 e1*2001/116*0448*06; 88 - 132 205/50R17 93 11A; 22I; 245; 51J bis Mj.2012; 205/55R17 91W 11A; 22I; 245; 51J Stufenheck; 215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck; 24J; 248 Frontantrieb; nur 215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 11A; 22I; 245 12A; 51A; 7AS; 71C; 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 71K; 721; 725; 729; 241; 246; 248 73C; 74A; 74P; 76S; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 77E 24J; 248; 68A GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N Kombi; Stufenheck; 225/55R17 97 12T Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 51A; 7AS; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248; 74P; 76S; 77E 26B; 26N; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : Z 10 108 Nm für Typ : GK0 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 41 Verkaufsbezeichnung: LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91 140 Nm; Sportback; 215/50R17 91 11A; 22I Stufenheck; 225/45R17 91 Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R17 94 erhöhtes Anzugsmoment 215/60R17 96 145 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AW; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi Eclipse Cross Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK0 e1*2007/46*1769*.. 109 - 120 215/60R17 96 Allradantrieb; 215/65R17 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BA; 7OF; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI 3000 GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z 10 G134 210 225/50R17 51G Pkw geschlossen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; VFI Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 41 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49338; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: 4008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 215/60R17 96 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BI; 7NP; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 41 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 41 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 41 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 41 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 41 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R17 Hinterachse: 225/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 41 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 41 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C477+4250B976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: T51546 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 41 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1612477080 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4250C477 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm an der Vorderachse nicht zulässig. MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind. VFI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 30mm ) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 41 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 41 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 41 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 41 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SK3 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1365*.. Handelsbez.: SOUL Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 280 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 300 y = 255 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 280 20 VA 26N x = 300 y = 280 8 VA 27F x = 300 y = 255 20 HA 27H x = 300 y = 255 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 28 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*.. Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 41 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 290 30 HA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 41 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 41 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0419-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51469 ANLAGE: 12 Radtyp: DBV 5SP 001 7,5JX17H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 41 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.