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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51469 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ DBV 5SP 001 7,5JX17 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 1 von 3

Auftraggeber                   Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                               Paradiesstraße 14b
                               97080 Würzburg
                               QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DBV 5SP
Typ                            DBV 5SP 001 7,5JX17 H2
Radgröße                       7,5JX17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrier-      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 ring                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
DA7JK48SXX       DBV 5SP 001 7,5JX17 H2 /          5/108/67,1          48          730    2180
                 Ø74,1-Ø67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     51469
Herstellerzeichen              DBV
Radtyp und Ausführung          DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße                       7,5JX17 H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund          Anzugsmoment Schaftlänge (mm)           Artikel-
                                                     (Nm)                                    Nr.
S02   Serienschraube M14x1,5           Kegel 60°     140          31                         49381

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51469 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ DBV 5SP 001 7,5JX17 H2
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 2 von 3

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC90             120-232        235/65R17     142                                    A07 A11 A14
C, C-2D                                                                                    A18 B02 S02
e9*2001/116*0046*..,
e1*2001/116*0506*..
Volvo XC90             120-232        235/65R17     142                                    A07 A11 A14
C, C-2D                                                                                    A18 B02 KMV
e9*2001/116*0046*..,                                                                       S02
e1*2001/116*0506*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51469 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ DBV 5SP 001 7,5JX17 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 3 von 3
A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Juli 2017




Schmidt

BW/CS                                                                                00275374.DOC




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