Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 29 Fahrzeughersteller : CITROEN, OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA Automobiles SA, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum DA8KK40BGP ET40 5X108 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 735 2300 01/18 651 DA8KK40SXX ET40 5X108 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 735 2300 01/18 651 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49342; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; kurzer Radstand; 26P; 27I langer Radstand; 225/40R18 91 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; 26B; 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 7AN; 71C; 26B; 26N; 27H; 27I 71K; 721; 725; 73C; 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 74A; 74P; 77E; 4AH 247; 26B; 26J; 27B; 27H 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 29 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49342; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: COMBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 215/45R18 93 11A; 26P; 5HA Frontantrieb; 225/45R18 95 11A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 26B; 26N; 5HR 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N; 5HI 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: COMBO LIFE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 215/45R18 93 11A; 26P; 5HA Frontantrieb; 225/45R18 95 11A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 26B; 26N; 5HR 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N; 5HI 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 133 225/55R18 98 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 29 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49342; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*9HZ*; 9 130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment; M erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 225/45R18 91 Kombi; Limousine; 6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 235/40R18 91 11A; 22P 10B; 11B; 11G; 11H; 6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 80 - 155 225/45R18 91Y 5GG 12A; 51A; 54F; 71C; 6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 225/45R18 95 5GG 71K; 721; 725; 73C; 6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 235/40R18 91Y 11A; 22P; 5GG 74A; 74P; 4AQ 6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 235/40R18 95 11A; 22P 6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 235/45R18 98 11A; 22P 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 24M 6*3FZ* e2*2001/116*0294*.. 6*4HP* e2*2001/116*0352*.. 6*4HT* e2*2001/116*0346*.. 6*6FY* e2*2001/116*0330*.. 6*6FZ* e2*2001/116*0292*.. 6*9HY* e2*2001/116*0336*.. 6*9HZ* e2*2001/116*0296*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 225/45R18 95 51J Coupe; 6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 100 - 155 235/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 245/40R18 93Y 12K; 51A; 71C; 71K; 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 245/45R18 96 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AQ Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 120 225/50R18 95 11A; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 130 Nm; Nur 508 RXH 245/40R18 93 11A; 248; 26P; 27I (Allroad); 245/45R18 96 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 7AN; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 4AQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 29 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 225/45R18 95W 11A; 22M; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 98 11A; 22M; 245; 248 130 Nm; Nicht 508 RXH 245/40R18 97W 11A; 22L; 24J; 244; 27I (Allroad); Kombi; Limousine; 245/45R18 96W 11A; 22L; 24J; 244; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 4AQ Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 607 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9 e2*98/14*0199*.. 79 - 116 225/45R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 150 - 155 225/45R18 91Y 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91Y 74P; 82Ü; 4AQ Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 225/55R18 98 11A; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 11A; 26B; 26N 135 Nm; PEUGEOT 3008; 235/55R18 100 11A; 26B; 26N PEUGEOT 5008; nur GT- 245/50R18 100 11A; 26B; 26J Line; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 225/55R18 98 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 135 Nm; PEUGEOT 3008; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; PEUGEOT 5008; nicht 26N GT-Line; Frontantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R18 100 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 247; 26B; 26J 74P; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 29 Verkaufsbezeichnung: 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 68 - 115 205/40R18 86W 5EM erhöhtes Anzugsmoment 215/40R18 89 11A; 26P; 27I 135 Nm; Peugeot 308 68 - 151 225/40R18 89 11A; 245; 26P; 27I SW; Kombi; 235/35R18 90 11A; 245; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; PDI L e2*2007/46*0405*.. 184 - 200 225/40R18 11A; 248; 26P; 27I; erhöhtes 51G Anzugsmoment 135 Nm; GTI; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; PDI L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/40R18 85 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 60 - 133 205/40R18 86 5EM 135 Nm; Schrägheck; 60 - 151 225/40R18 88 11A; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 235/35R18 90 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27B; 27H 74P; 740; 77E; PDI 110 - 133 215/40R18 89 11A; 26P 115 215/40R18 85 11A; 26P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49342; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 29 Verkaufsbezeichnung: DS 7 CROSSBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 225/55R18 98 11A; 26P Frontantrieb; 225/60R18 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/55R18 100 11A; 26B; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76O; 77E 26N; 27I 245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zubehörkit: 49342; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm für Typ : E 130 Nm für Typ : F erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 225/55R18 98 11A; 245; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 11A; 245; 248; 26B; 145 Nm; Frontantrieb; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 215/45R18 93 11A; 26P; 5HA Frontantrieb; 225/45R18 95 11A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 26B; 26N; 5HR 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N; 5HI 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 29 Verkaufsbezeichnung: RIFTER, BERLINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 215/45R18 93 11A; 26P; 5HA Frontantrieb; 225/45R18 95 11A; 26P; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 26B; 26N; 5HR 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N; 5HI 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 26P 130 Nm; Kombi; 245/40R18 93 11A; 26N; 26P Schrägheck; 245/45R18 96 11A; 26N; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : N Zubehör : Zubehörkit: 49378; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R; H Zubehör : Zubehörkit: 49371; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K; S; JV; J; T Zubehör : Zubehörkit: 49378; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : N 140 Nm für Typ : J; JV; K; S; T 170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 29 Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e4*2001/116*0015*.., 120 - 176 225/40R18 11A; 22B; 367; 51G Cabrio; Coupe; e4*96/27*0015*.., 120 - 180 225/40R18 88Y 11A; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0015*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/40R18 88Y VEM; 11A; 22B; 24J; erhöhtes e9*98/14*0044*.. 24M Anzugsmoment 170 Nm; Allradantrieb; R e9*2001/116*0036*.., 235/40R18 91 VEM; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb; e9*98/14*0036*.. 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4BT R e9*2001/116*0036*.. 220 235/40R18 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 51G Anzugsmoment 170 Nm; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4BT Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 235/40R18 11A; 22B; 24J; 24M; nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. 51G Allradantrieb; T e9*2001/116P0028*.., 245/40R18-93 11A; 21B; 22B; 24C; Frontantrieb; e9*2001/116*0028*.., 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e9*96/79*0028*.., 12A; 51A; 573; 7EF; e9*98/14P0028*.., 71C; 71K; 721; 725; e9*98/14*0028*.. 73C; 74D; 74P; 4AE Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Cross Country; e4*98/14*0061*.. 24M; 367; 5FE Allradantrieb; JV e1*KS*0006*.. 85 - 191 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; S e4*2001/116*0040*.., 24M; 367; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0040*.. 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 7EG; 24M; 367 71C; 71K; 721; 725; 235/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D; 74P 24M; 51G 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 245/45R18 96 11A; 22I; 22J; 24J; 24M Cross Country; e4*98/14*0040*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74P; 4BT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 29 Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S e4*2001/116*0040*.. 220 235/40R18 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74P; 4BT Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 29 unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22J) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 29 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 29 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 30748354 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 29 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 29 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 30748354 ( nur e9*2001/116*0028*..,e9*2001/116*0043*..,e9*96/79*0028*..,e9*98/14*0028*..,e9*98/14*0043*..,e9*98/14 P0028*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 30748354 ( nur e1*KS*0006*..,e4*2001/116*0040*..,e4*2001/116*0061*..,e4*98/14*0040*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 29 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: 3 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*.. Handelsbez.: C4 PICASSO Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 240 y = 400 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 220 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 400 8 VA 26J x = 280 y = 400 25 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 29 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0622*.. Handelsbez.: COMBO LIFE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 29 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0623*.. Handelsbez.: COMBO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 29 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e2*2007/46*0597*.. Handelsbez.: GRANDLAND X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: 8 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*.. Handelsbez.: PEUGEOT 508 Variante(n): Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 370 VA 26P x = 200 y = 320 VA 27B x = 250 y = 360 HA 27I x = 200 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 370 20 VA 26N x = 250 y = 370 8 VA 27F x = 250 y = 360 25 HA 27H x = 250 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: 308 Variante(n): Frontantrieb, GTI, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 260 VA 26P x = 270 y = 210 VA 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 260 26 VA 26N x = 320 y = 260 8 VA 27F x = 290 y = 280 20 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: 308 Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 260 VA 26P x = 270 y = 210 VA 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 260 23 VA 26N x = 320 y = 260 8 VA 27F x = 290 y = 280 21 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: 8 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*.. Handelsbez.: PEUGEOT 508 Variante(n): Nur 508 RXH (Allroad) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 410 VA 26P x = 310 y = 360 VA 27B y = 310 y = 420 HA 27I x = 260 y = 370 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 410 11 VA 26N x = 360 y = 410 8 VA 27H x = 310 y = 420 7 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: 308 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 260 VA 26P x = 270 y = 210 VA 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 260 23 VA 26N x = 320 y = 260 8 VA 27F x = 290 y = 280 24 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*.. Handelsbez.: 3008, 5008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 350 15 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT CITROEN Fahrzeugtyp: J Genehm.Nr.: e2*2007/46*0601*.. Handelsbez.: DS 7 CROSSBACK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0624*.. Handelsbez.: RIFTER, BERLINGO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: 508 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: A Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*.. Handelsbez.: C5 AIRCROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 250 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 300 8 VA 26J x = 250 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0382-19-WIRD zur Erteilung der ABE 51824 ANLAGE: 3 Radtyp: DBV 5SP 001 8,0JX18H2 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 29 Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0625*.. Handelsbez.: PARTNER, BERLINGO, RIFTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.