Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50309
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 EH2+
Typ: ANDORRA 6516
Inhaber der ABE DBV Deutscher Brennstoffvertrieb
und Hersteller: Würzburg GmbH
DE - 97080 Würzburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50309
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50309
Die ABE-Nr. 50309 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ ANDORRA
6516, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) vom
18.09.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 24 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.09.2015
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 22.10.2015
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.10.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50309
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
QM-Nr. 04102020050
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell ANDORRA
Typ ANDORRA 6516
Radgröße 6,5 J x 16 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
36353 ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø54,1 5/100/54,1 40 635 2100 8/2015
36354
36353 ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø56,1 5/100/56,1 40 635 2100 8/2015
36354
36353 ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø57,1 5/100/57,1 40 635 2100 8/2015
36354
36355 ANDORRA 6516 / ohne Ring 5/105/56,6 41 705 2150 8/2015
36356
36357 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø60,1 5/108/60,1 44 705 2150 8/2015
36358
36357 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø63,3 5/108/63,4 44 705 2150 8/2015
36358
36357 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø65,1 5/108/65,1 44 705 2150 8/2015
36358
36359 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 40 705 2150 8/2015
36360
36361 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 50 705 2150 8/2015
36362
36359 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 40 705 2150 8/2015
36360
36361 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 50 705 2150 8/2015
36362
36359 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,7 5/112/66,7 40 705 2150 8/2015
36360
36361 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,7 5/112/66,7 50 705 2150 8/2015
36362
36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 40 705 2150 8/2015
36366
36367 ANDORRA 6516/ Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 48 705 2150 8/2015
36368
36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 40 705 2150 8/2015
36366
36367 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 48 705 2150 8/2015
36368
36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 40 705 2150 8/2015
36366
36367 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 48 705 2150 8/2015
36368
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 40 705 2150 8/2015
36366
36369 ANDORRA 6516 / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 705 2150 8/2015
36370
36367 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 48 705 2150 8/2015
36368
36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø71,6 5/114,3/71,6 40 705 2150 8/2015
36366
36363 ANDORRA 6516 / ohne Ring 5/115/70,2 41 705 2150 8/2015
36364
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50309
Herstellerzeichen DBV
Radtyp und Ausführung ANDORRA 6516
Radgröße 6.5JX16 EH2+
Einpreßtiefe ET...(s.o.)
Gießereikennzeichen DBV-A
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/100 40 635 2100
5/105 41 705 2150
5/115 41 705 2150
5/108 44 705 2150
5/112 50 705 2150
5/114,3 40 705 2150
5/114,3 45 705 2150
5/114,3 48 705 2150
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3 185/50R16 45 705
5/114,3 185/50R16 48 705
5/100 185/50R16 40 635
5/108 185/50R16 44 705
5/112 185/50R16 50 705
5/115 185/50R16 41 705
5/105/56,6 195/50R16 41 705
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3 255/70R16 48 705
5/108 255/70R16 44 705
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,952 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab August
2015 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Anlagen
Beschreibung - 16.07.2015
Radzeichnung Bl.1-3 MN616_6516EH2+_DBV_0 02.01.2015
mit Änderung vom 13.08.2015
Zentrierringzeichnung Zentrierring 74,1 mm 01.10.2007
Zentrierringzeichnung Zentrierring 63,3 mm 01.10.2007
Nabenkappenzeichnung 52221355F-2 04.06.2010
Verwendungen Anlage 1-24
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. September 2015
Schmidt 00235497.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim