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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50309



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 EH2+


Typ:                         ANDORRA 6516



Inhaber der ABE              DBV Deutscher Brennstoffvertrieb
und Hersteller:              Würzburg GmbH
                             DE - 97080 Würzburg




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50309


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 50309

Die ABE-Nr. 50309 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ ANDORRA
6516, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) vom
18.09.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 24 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.09.2015
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 22.10.2015
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.10.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50309

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                 Paradiesstraße 14b
                                 97080 Würzburg
                                 QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           ANDORRA
Typ                              ANDORRA 6516
Radgröße                         6,5 J x 16 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
36353         ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø54,1           5/100/54,1     40    635     2100       8/2015
36354
36353         ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø56,1           5/100/56,1     40    635     2100       8/2015
36354
36353         ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø57,1           5/100/57,1     40    635     2100       8/2015
36354
36355         ANDORRA 6516 / ohne Ring               5/105/56,6     41    705     2150       8/2015
36356
36357         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø60,1           5/108/60,1     44    705     2150       8/2015
36358
36357         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø63,3           5/108/63,4     44    705     2150       8/2015
36358
36357         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø65,1           5/108/65,1     44    705     2150       8/2015
36358
36359         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø57,1           5/112/57,1     40    705     2150       8/2015
36360
36361         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø57,1           5/112/57,1     50    705     2150       8/2015
36362
36359         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,6           5/112/66,6     40    705     2150       8/2015
36360
36361         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,6           5/112/66,6     50    705     2150       8/2015
36362
36359         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,7           5/112/66,7     40    705     2150       8/2015
36360
36361         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,7           5/112/66,7     50    705     2150       8/2015
36362
36365         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø60,1           5/114,3/60,1   40    705     2150       8/2015
36366
36367         ANDORRA 6516/ Ø74,1 - Ø60,1            5/114,3/60,1   48    705     2150       8/2015
36368
36365         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø64,1           5/114,3/64,1   40    705     2150       8/2015
36366
36367         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø64,1           5/114,3/64,1   48    705     2150       8/2015
36368
36365         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,1           5/114,3/66,1   40    705     2150       8/2015
36366
36367         ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,1           5/114,3/66,1   48    705     2150       8/2015
36368

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4
Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)     datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
36365     ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø67,1            5/114,3/67,1   40      705    2150     8/2015
36366
36369     ANDORRA 6516 / ohne Ring                5/114,3/67,1   45      705    2150     8/2015
36370
36367     ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø67,1            5/114,3/67,1   48      705    2150     8/2015
36368
36365     ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø71,6            5/114,3/71,6   40      705    2150     8/2015
36366
36363     ANDORRA 6516 / ohne Ring                5/115/70,2     41      705    2150     8/2015
36364

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    50309
Herstellerzeichen             DBV
Radtyp und Ausführung         ANDORRA 6516
Radgröße                      6.5JX16 EH2+
Einpreßtiefe                  ET...(s.o.)
Gießereikennzeichen           DBV-A
Herstellungsdatum             Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                    Seite 3 von 4

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/100          40                   635            2100
5/105          41                   705            2150
5/115          41                   705            2150
5/108          44                   705            2150
5/112          50                   705            2150
5/114,3        40                   705            2150
5/114,3        45                   705            2150
5/114,3        48                   705            2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/114,3        185/50R16      45                   705
5/114,3        185/50R16      48                   705
5/100          185/50R16      40                   635
5/108          185/50R16      44                   705
5/112          185/50R16      50                   705
5/115          185/50R16      41                   705
5/105/56,6     195/50R16      41                   705

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3        255/70R16      48                 705
5/108          255/70R16      44                 705

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,952 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab August
2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

Anlagen

Beschreibung                      -                                16.07.2015
Radzeichnung Bl.1-3               MN616_6516EH2+_DBV_0             02.01.2015
                                  mit Änderung vom                 13.08.2015
Zentrierringzeichnung             Zentrierring 74,1 mm             01.10.2007
Zentrierringzeichnung             Zentrierring 63,3 mm             01.10.2007
Nabenkappenzeichnung              52221355F-2                      04.06.2010
Verwendungen                      Anlage 1-24

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. September 2015




Schmidt                                                                      00235497.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim