Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 50309 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 EH2+ Typ: ANDORRA 6516 Inhaber der ABE DBV Deutscher Brennstoffvertrieb und Hersteller: Würzburg GmbH DE - 97080 Würzburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 50309 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 50309 Die ABE-Nr. 50309 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ ANDORRA 6516, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) vom 18.09.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 24 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.09.2015 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 22.10.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 07.10.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 50309 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg QM-Nr. 04102020050 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell ANDORRA Typ ANDORRA 6516 Radgröße 6,5 J x 16 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) 36353 ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø54,1 5/100/54,1 40 635 2100 8/2015 36354 36353 ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø56,1 5/100/56,1 40 635 2100 8/2015 36354 36353 ANDORRA 6516 / Ø63,3 - Ø57,1 5/100/57,1 40 635 2100 8/2015 36354 36355 ANDORRA 6516 / ohne Ring 5/105/56,6 41 705 2150 8/2015 36356 36357 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø60,1 5/108/60,1 44 705 2150 8/2015 36358 36357 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø63,3 5/108/63,4 44 705 2150 8/2015 36358 36357 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø65,1 5/108/65,1 44 705 2150 8/2015 36358 36359 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 40 705 2150 8/2015 36360 36361 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø57,1 5/112/57,1 50 705 2150 8/2015 36362 36359 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 40 705 2150 8/2015 36360 36361 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,6 5/112/66,6 50 705 2150 8/2015 36362 36359 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,7 5/112/66,7 40 705 2150 8/2015 36360 36361 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,7 5/112/66,7 50 705 2150 8/2015 36362 36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 40 705 2150 8/2015 36366 36367 ANDORRA 6516/ Ø74,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 48 705 2150 8/2015 36368 36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 40 705 2150 8/2015 36366 36367 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 48 705 2150 8/2015 36368 36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 40 705 2150 8/2015 36366 36367 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 48 705 2150 8/2015 36368 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 2 von 4 Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) 36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 40 705 2150 8/2015 36366 36369 ANDORRA 6516 / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 705 2150 8/2015 36370 36367 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø67,1 5/114,3/67,1 48 705 2150 8/2015 36368 36365 ANDORRA 6516 / Ø74,1 - Ø71,6 5/114,3/71,6 40 705 2150 8/2015 36366 36363 ANDORRA 6516 / ohne Ring 5/115/70,2 41 705 2150 8/2015 36364 Kennzeichnung KBA-Nummer 50309 Herstellerzeichen DBV Radtyp und Ausführung ANDORRA 6516 Radgröße 6.5JX16 EH2+ Einpreßtiefe ET...(s.o.) Gießereikennzeichen DBV-A Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 3 von 4 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/100 40 635 2100 5/105 41 705 2150 5/115 41 705 2150 5/108 44 705 2150 5/112 50 705 2150 5/114,3 40 705 2150 5/114,3 45 705 2150 5/114,3 48 705 2150 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/114,3 185/50R16 45 705 5/114,3 185/50R16 48 705 5/100 185/50R16 40 635 5/108 185/50R16 44 705 5/112 185/50R16 50 705 5/115 185/50R16 41 705 5/105/56,6 195/50R16 41 705 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/114,3 255/70R16 48 705 5/108 255/70R16 44 705 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,952 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab August 2015 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50309 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55072515 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16 EH2+ Typ ANDORRA 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 4 von 4 Anlagen Beschreibung - 16.07.2015 Radzeichnung Bl.1-3 MN616_6516EH2+_DBV_0 02.01.2015 mit Änderung vom 13.08.2015 Zentrierringzeichnung Zentrierring 74,1 mm 01.10.2007 Zentrierringzeichnung Zentrierring 63,3 mm 01.10.2007 Nabenkappenzeichnung 52221355F-2 04.06.2010 Verwendungen Anlage 1-24 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. September 2015 Schmidt 00235497.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim