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							Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                     Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 16 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36365 671            LK114,3 ET40              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff      705     2150    08/15
36366 671            LK114,3 ET40              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff      705     2150    08/15
36389 671            LK114,3 ET40              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff      705     2150    08/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49338


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                             GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..   88 - 90          205/55R16 93                                 nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                    215/55R16-93                                 e1*98/14*0118*01;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..   100             215/60R16         Dieselmotor; 51G          nur ab
                                100 - 104       225/55R16   95                              e1*98/14*0118*02;
                                104             205/55R16   94    Ottomotor                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R16   96    Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/55R16   95    Ottomotor                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003              85 - 121 205/50R16-86              nicht Allradlenkung       10B; 11B; 11G; 11H;
                               120 - 121 205/50R16-86             Allradlenkung             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..   66 - 96 195/50R16 84              11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                     5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/45R16 87              11A; 21B; 22B; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                74 - 96 205/45R16 83              nicht Dieselmotor; 11A;   74H; 74P
                                                                  21B; 22B; 24M; 5DW
                                      96        195/55R16 87      11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                  54F

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91   215/70R16                  51G                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..          225/65R16 100              11A; 24K                  Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76T

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86             11A; 22B; 22F             10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120    215/55R16 93                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/50R16 92                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16               631                       Nur Vorderachslenkung;
             G517                         225/50R16-92            57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95                                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16 95             11A; 24J                  Allradantrieb;
                                         225/60R16 98             11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91            11A; 24J                Stufenheck;
                                          215/55R16 93            11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                          225/50R16 92            11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121    205/60R16 92      11A; 26P; 27I           ab Mj.2013; ab
                                                215/55R16 93      11A; 26B; 26N; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                                225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26B;     (Typ BM/BN);
                                                                  26N; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76U;
                                                                                          77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136    205/55R16 91      11A; 21P; 22I; 246      bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..              215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248 Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                225/50R16 92      11A; 21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                  248; 57T                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           G878              106              205/50R16         51G                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BJ           e1*98/14*0094*..   96              195/50R16 84      11A; 22B; 24M             Schrägheck;
BJD          e1*98/14*0181*..                   205/45R16 83      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16              11A; 22I; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93           11A; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92           11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 839
CW             e1*2007/46*0433*..     85 - 110 195/55R16    91    11A; 22I; 51J             Kombi; Frontantrieb;
                                               205/50R16    91    11A; 21P; 22B;   24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16    91    11A; 21P; 22B;   24J      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               215/55R16    93    11A; 21P; 22B;   24J;     71K; 721; 725; 729;
                                                                  270                       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                225/50R16 92      11A; 21B; 22B;   24J;     76U
                                                                  248; 270

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92           11A; 22B; 24C; 24D;       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                 57I                       Schrägheck;
                                  88 - 122 205/55R16              11A; 22B; 24J; 24M;       Allradantrieb;
                                                                  51G                       Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76U;
                                                                                            MAO

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16         92    11A; 24J; 24M             bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R16         91    11A; 21S; 24J; 24M        Frontantrieb; nur
                                          205/60R16         92    11A; 21S; 24J; 24M        Mazda 6;
                                          215/55R16         93    11A; 21S; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                215/60R16 95      11A; 21S; 22I; 24J;       71K; 721; 725; 729;
                                                                  24M                       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                225/50R16 92      11A; 21T; 22I; 24C;       76U; 77E
                                                                  24D; 57T
                                                225/55R16 95      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                  24D




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16 95           12O; 52J                  ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            215/65R16              12T; 51G; 52J             Mj.2015; Kombi;
                                           225/55R16 95           12N; 52J                  Stufenheck;
                                           225/60R16 98           12N; 52J                  Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 76Z;
                                                                                            77E
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R16    9111A; 245                      ab
GHE            e13*2007/46*1075*..    88 - 132 195/65R16      11A; 245; 51G; 52J            e13*2007/46*1075*02;
                                               205/55R16  91W 11A; 245                      ab
                                               205/60R16  92  11A; 245                      e1*2001/116*0448*06;
                                               215/55R16  93  11A; 22I; 24J; 248            bis Mj.2012;
                                               215/60R16  95  11A; 22I; 24J; 248            Stufenheck;
                                               225/50R16  92  11A; 21P; 22I; 22M;           Schrägheck;
                                                              241; 246; 248; 57T            Frontantrieb; nur
                                                225/55R16 95  11A; 21P; 22I; 22M;           Mazda 6;
                                                              241; 246; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R16 91       11A;   24J; 24M           nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..    88 - 136 195/65R16 92       11A;   24J; 24M           e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R16 91W      11A;   24J; 24M           nur bis
                                               205/60R16 92       11A;   24J; 24M           e1*2001/116*0448*05;
                                               215/55R16 93       11A;   22I; 24J; 24M      Schrägheck;
                                               215/60R16 95       11A;   22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                               225/50R16 92       11A;   22I; 24C; 24D;     Mazda 6;
                                                                  57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95      11A;   22I; 24C; 24D      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..     107 - 141 215/60R16 95      12O; 52J                  Kombi; Stufenheck;
                                                215/65R16         12T; 51G; 52J             Frontantrieb;
                                                225/55R16 95      12N; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16 98      12N; 52J                  51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 76Z;
                                                                                            77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..   66 - 100 205/50R16-86             11A; 21B; 22B; 24J;       Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                     24M                       Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..       66 - 100 205/50R16-87       11A; 21B; 22B; 24J;       Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                  24M                       zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 92            11A; 26P                  Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93            11A; 26N; 26P             Schräghecklimousine;
                                          225/55R16 95            11A; 24J; 26B; 26N        Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller fr eigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Ber eiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




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Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BPE
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BP
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA

Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BPE
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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              26J                   x = 290         y = 325            30                 VA
              26J                   x = 290         y = 325            8                  VA
              27F                   x = 285         y = 365            22                 HA
              27H                   x = 285         y = 365            8                  HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BP
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA

Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BPE
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 285             y = 365                     HA
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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              27F                   x = 285         y = 365            22                 HA
              27H                   x = 285         y = 365            8                  HA
              26J                   x = 290         y = 325            30                 VA
              26J                   x = 290         y = 325            8                  VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BP
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 285             y = 365                     HA
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 52 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.