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							Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 14 JAGUAR                                                    Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                    Fahrzeughersteller           JAGUAR




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 16 EH2+              Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36357 634            LK108 ET44                Ø74,1 - Ø63,4                63,4    Kunststoff      705     2150    08/15
36358 634            LK108 ET44                Ø74,1 - Ø63,4                63,4    Kunststoff      705     2150    08/15
36385 634            LK108 ET44                Ø74,1 - Ø63,4                63,4    Kunststoff      705     2150    08/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : JAGUAR
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : 49340


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:      JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
CF1          e11*98/14*0176*..  96 - 170 205/55R16                  51G; 51J                   erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                 215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 22G;        120 Nm; Kombi;
                                                                    51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 740; 4BZ
CF1            e11*98/14*0176*..         96 - 170 205/55R16         51G; 51J                   erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                 215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 22G;        120 Nm; Limousine;
                                                                    24M; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 740; 4BZ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 14 JAGUAR                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 14 JAGUAR                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.