Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 18 PEUGEOT                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6


                    Fahrzeughersteller              PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 16 EH2+              Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung                 Kennzeichnung       (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                           Zentrierring                                (kg)       (mm)     datum
36357 651            LK108 ET44                    Ø74,1 - Ø65,1            65,1    Kunststoff      705     2150    08/15
36358 651            LK108 ET44                    Ø74,1 - Ø65,1            65,1    Kunststoff      705     2150    08/15
36385 651            LK108 ET44                    Ø74,1 - Ø65,1            65,1    Kunststoff      705     2150    08/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : PEUGEOT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : 49342


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm für Typ : 6*****
                                               135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 205/60R16                 12T; 51G                   Kombi; Limousine;
                                          215/55R16 93              12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76U; 4AQ

Verkaufsbezeichnung:      308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..          60 - 96    205/55R16 91    12I                        erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                    215/55R16 93    12A                        135 Nm; Schrägheck;
                                                    225/50R16 92    12A                        Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               740; 76T; 76U; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 18 PEUGEOT                                                  Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:      308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..       68 - 133 205/55R16 91       12I                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                215/50R16 90      12A                       135 Nm; Peugeot 308
                                                215/55R16 93      11A; 12A; 27I             SW; Kombi;
                                                225/50R16 92      11A; 12A; 27I             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76U; 77E; 83M;
                                                                                            83P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 18 PEUGEOT                                                  Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 6
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 18 PEUGEOT                                                  Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 6
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83M) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     303mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 18 PEUGEOT                                                  Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      PEUGEOT
        Fahrzeugtyp:     L
        Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
        Handelsbez.:     308

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 320             y = 260                     VA
              26P                      x = 270             y = 210                     VA
              27B                      x = 290             y = 280                     HA
              27I                      x = 240             y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 320       y = 260             23                 VA
              26N                    x = 320       y = 260              8                 VA
              27F                    x = 290       y = 280             24                 HA
              27H                    x = 290       y = 280              8                 HA

Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

        Hersteller:      PEUGEOT
        Fahrzeugtyp:     L
        Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
        Handelsbez.:     308

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 290             y = 280                     HA
              27I                      x = 240             y = 230                     HA
              26B                      x = 320             y = 260                     VA
              26P                      x = 270             y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 18 PEUGEOT                                                  Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 290       y = 280             24                 HA
              27H                    x = 290       y = 280              8                 HA
              26J                    x = 320       y = 260             23                 VA
              26N                    x = 320       y = 260              8                 VA

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      PEUGEOT
        Fahrzeugtyp:     L
        Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
        Handelsbez.:     308

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 320             y = 260                     VA
              26P                      x = 270             y = 210                     VA
              27B                      x = 290             y = 280                     HA
              27I                      x = 240             y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 320       y = 260             23                 VA
              26N                    x = 320       y = 260              8                 VA
              27F                    x = 290       y = 280             24                 HA
              27H                    x = 290       y = 280              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.