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							Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 30 SEAT                                                      Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 08.04.2020
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                Fahrzeughersteller               SEAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 16 EH2+             Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
36361 571           LK112 ET50                 Ø74,1 - Ø57,1               57,1     Kunststoff     705     2150    08/15
36362 571           LK112 ET50                 Ø74,1 - Ø57,1               57,1     Kunststoff     705     2150    08/15
36387 571           LK112 ET50                 Ø74,1 - Ø57,1               57,1     Kunststoff     705     2150    08/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 5P; 5F; 1P; 1PN; 5PN
Zubehör                                     : 49367


Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 7MS
Zubehör                                     : 49389


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                              170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16                 12T; 51G                  Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16                 12T; 51G                  Allradantrieb;
                                          215/55R16 93              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U; 77E
5PN            e9*2007/46*0012*..        63 - 147 205/55R16         12T; 51G                  Nicht Altea Freetrack;
                                                  215/55R16 93      11A; 12A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 77E


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 08.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16               12T; 51G                 Altea Freetrack;
                                         205/60R16               12T; 51G                 Frontantrieb;
                                         215/55R16 93            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16    12T; 51G                          Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16    12T; 51G                          Allradantrieb;
                                           215/55R16 93 12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92 12A                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 205/55R16          12T; 51G                 Nicht Altea Freetrack;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16          12T; 51G                 Altea Freetrack;
                                              205/60R16          12T; 51G                 Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/55R16          12T; 51G                 Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..               215/55R16 93       12A; 51J                 Frontantrieb;
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91  122                                ab
                                                                                          e9*2007/46*0094*01;
                                              215/50R16 90       12A                      nicht Leon X-Perience;
                                              215/55R16 93       12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                          türig; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 77E; 82R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 08.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 195/60R16       12U; 51G                       ab e1*98/14*0036*08;
             e1*98/14*0036*..              205/55R16 93    nicht Allradantrieb;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           12U; 5HA; 51J                  51A; 573; 71C; 71K;
                                             215/55R16     12A; 51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                             215/55R16 93  nicht Allradantrieb; 12A;      74P; 76Q; 77E
                                                           5HA
                                             215/55R16 95  12A; 5HR
                                             225/50R16 92  VDM; 11A; 12A; 24J;
                                                           24M; 367
7MS            e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93  nicht Allradantrieb;           ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                            12U; 5HA; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R16 92  VDM; 11A; 12A; 24J;            51A; 573; 71C; 71K;
                                                           24M; 367                       721; 725; 73C; 74A;
                                    66 - 150 195/60R16     12U; 51G                       74P; 77E
                                             215/55R16     12A; 51G
                                             215/55R16 93  nicht Allradantrieb; 12A;
                                                           5HA
                                             215/55R16 95  12A; 5HR
7MS            e1*95/54*0036*..,    66 - 110 195/60R16C 93 12U; 5HA                       nur bis
               e1*98/14*0036*..              205/55R16 94  12U; 5HI                       e1*98/14*0036*07;
                                             215/55R16 93  VDX; 5HA                       Frontantrieb;
                                             225/50R16 92  VDN; 11A; 22B; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 5GM                       51A; 71C; 71K; 721;
                                             225/50R16 92  VDN; 11A; 22B; 24J;            725; 73C; 74A; 74P;
                                                           24M                            77E
                                             225/55R16 95  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                           24M; 5HR; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 08.04.2020
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 08.04.2020
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 30 SEAT                                                   Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 08.04.2020
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
     25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDX) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
     Maßnahmen wieder herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.