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							Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                     Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36333 541            LK100 ET35                Ø63,3 - Ø54,1               54,1     Kunststoff      610     2060    03/15
36334 541            LK100 ET35                Ø63,3 - Ø54,1               54,1     Kunststoff      610     2060    03/15
36392 541            LK100 ET35                Ø63,3 - Ø54,1               54,1     Kunststoff      610     2060    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49334


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : T 22
                                             103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                             110 Nm für Typ : T23
                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhoeht; XP11(a) erhoeht; XW3(a)
                                             erhoeht; XW5(EU,M) erhoeht; XW5(EU,M)-TMG erhoeht;
                                             XW5P(EU,M) erhoeht
Verkaufsbezeichnung:      LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73   205/45R17 88                 11A; 26P                  erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
               e6*2007/46*0334*..                205/50R17   89     11A;   26B; 26N           135 Nm; Schrägheck;
                                                 215/45R17   87     11A;   26P                Frontantrieb;
                                                 225/45R17   91     11A;   26B; 26N; 67S      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/45R17   94     11A;   24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N;   27I                721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 740; 4A0




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*..  66 - 110 205/45R17          88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R17          87    11A; 21B;   22B; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/35R17          86    11A; 21B;   22B; 24J      721; 725; 73C; 74A;
                                74 - 110 205/45R17          84    5EA                       74P
                                         215/40R17          83    11A; 21B;   22B; 24J;
                                                                  5DW
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120    215/50R17 91      11A; 21P;   24J; 24M      ab
                                                225/45R17 91      11A; 21P                  e11*2001/116*0196*05;
                                                235/45R17 94      11A; 21P;   24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120    215/45R17 87W                               nur bis
                                                225/45R17 90  11A; 21B                      e11*2001/116*0196*04;
                                                235/45R17 93  11A; 21B; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004              73 - 98 205/40R17                  Nur bis 974 kg Achslast   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.; 637                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/40R17         11A; 22B; 635             721; 725; 73C; 74A;
                                                215/40R17-83      Nur bis 974 kg Achslast   74P
                                                                  zul.; 11A; 22B
                                      116 - 129 215/40R17         11A; 22B; 631
T19U           e11*93/81*0010*..      54 - 79 205/40R17           nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  Achslast; 637             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/40R17-83      nur bis 974 kg zul.       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  Achslast; 11A; 22B        74P
                                      54 - 98   215/40R17         11A; 22B; 635
T19U           G172                   73 - 98   205/40R17         637                       Pkw geschlossen;
                                                215/40R17-83      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411              115    215/40R17                   638                       Fz-
                                      245/35R17                   631; 66H                  Breite=1745mm(breite
                                                                                            Ausf.);
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411              77       215/40R17-83              11A; 22B                  Fz-
                               77 - 115 245/35R17-87              11A; 22B; 24M; 57U;       Breite=1705mm(schmal
                                                                  66H                       e
                                                                                            Ausf);
                                      115       215/40R17         11A; 22B; 638             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T 18 F         F410                   150 - 153 245/35R17         11A; 631; 66H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T 20           e1*93/81*0006*..,      85 - 129 215/40R17          11A; 22B; 631             Frontantrieb;
               G608                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T23            e11*98/14*0122*..      105 - 141 215/40R17 87      11A; 24J; 24M; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen    Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72   205/50R17 89               11A; 245; 248; 26N;   erhöhtes
M)           e6*2007/46*0339*..                                   26P; 27H              Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm;
XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..              215/45R17 87      M. zusätz.            10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                            Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 7GR; 71C;
                                                                  (Flap); 11A; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C;
                                                225/45R17 91      11A; 245; 248; 26N;   74A; 74P; 740; 4A0
                                                                  26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72       205/50R17 89                11A; 245; 248; 26N;   erhöhtes
M)                                                                26P; 27H              Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm;
                                                215/45R17 87      M. zusätz.            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 7NC; 71C;
                                                                  (Flap); 11A; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C;
                                                225/45R17 91      11A; 245; 248; 26N;   74A; 74P; 740
                                                                  26P; 27H




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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                                                                                                       Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
XW5P(EU, e6*2007/46*0340*..    72     205/50R17 89                11A; 245; 248; 26N;   erhöhtes
M)                                                                26P; 27H              Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm;
                                                215/45R17 87      M. zusätz.            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                                  (Flap); 11A; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C;
                                                225/45R17 91      11A; 245; 248; 26N;   74A; 74P; 740; 4A0
                                                                  26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88   11A; 21P; 22I; 24J; 51J erhöhtes
                                                                               Anzugsmoment
                                                                               135 Nm; Frontantrieb;
                                        215/45R17      11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P; 740; 4A0

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85             11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                205/45R17 84      11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/40R17 83      11A; 241; 246; 248;     721; 725; 729; 73C;
                                                                  26B; 26N; 27B           74A; 74P; 4A0
                                                215/45R17 87      11A; 241; 246; 248;
                                                                  26B; 26N; 27B

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  205/50R17 89                11A; 22I                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                215/45R17 87      11A; 22I                  135 Nm; Allradantrieb;
                                                225/45R17 91      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17 94      11A; 21P; 22B; 22H        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66 - 74     205/50R17 89      11A; 22I; 246; 248        erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                215/45R17 87      11A; 22I                  135 Nm; Frontantrieb;
                                                225/45R17 91      11A; 22I; 246; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17 94      11A; 21P; 22B; 22H;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J; 248                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R17
                     Hinterachse:                        245/35R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.


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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von


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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0339*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FUJI HEAVY
        Fahrzeugtyp:     D1(a)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0021*..
        Handelsbez.:     SUBARU TREZIA

        Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 230             y = 380                     VA
              26P                      x = 180             y = 330                     VA
              27B                      x = 250             y = 220                     HA
              27I                      x = 200             y = 170                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 230       y = 380              8                 VA
              26J                    x = 230       y = 380             20                 VA
              27H                    x = 250       y = 220              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 220             21                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XW5(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0339*..
        Handelsbez.:     TOYOTA PRIUS

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             15                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 350             20                 HA
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XP12(a)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0020*..
        Handelsbez.:     TOYOTA VERSO-S

        Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 230             y = 380                     VA
              26P                      x = 180             y = 330                     VA
              27B                      x = 250             y = 220                     HA
              27I                      x = 200             y = 170                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 230       y = 380              8                 VA
              26J                    x = 230       y = 380             20                 VA
              27H                    x = 250       y = 220              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 220             21                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XW5P(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0340*..
        Handelsbez.:     TOYOTA PRIUS PLUS

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             15                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 350             20                 HA
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XW5(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2971*..
        Handelsbez.:     TOYOTA PRIUS

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             15                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 350             20                 HA
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     A10(a)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0150*..
        Handelsbez.:     LEXUS CT200H

        Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 300             y = 400                     VA
              26B                      x = 350             y = 450                     VA
              27I                      x = 380             y = 290                     HA
              27B                      x = 430             y = 340                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 350       y = 450              8                 VA
              26J                    x = 350       y = 450             21                 VA
              27H                    x = 430       y = 340              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XW5P(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3704*..
        Handelsbez.:     TOYOTA PRIUS PHV

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             15                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 350             20                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     A10(a)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0334*..
        Handelsbez.:     LEXUS CT200H

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 300             y = 400                     VA
              26B                      x = 350             y = 450                     VA
              27I                      x = 380             y = 290                     HA
              27B                      x = 430             y = 340                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 350       y = 450              8                 VA
              26J                    x = 350       y = 450             21                 VA
              27H                    x = 430       y = 340              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 2 TOYOTA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XW5(EU,M)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1931*..
        Handelsbez.:     TOYOTA PRIUS

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             15                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 350             20                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.