Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36333 541 LK100 ET35 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 610 2060 03/15 36334 541 LK100 ET35 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 610 2060 03/15 36392 541 LK100 ET35 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 610 2060 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49334 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22 103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a) 110 Nm für Typ : T23 135 Nm für Typ : A10(a) erhoeht; XP11(a) erhoeht; XW3(a) erhoeht; XW5(EU,M) erhoeht; XW5(EU,M)-TMG erhoeht; XW5P(EU,M) erhoeht Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A10(a) e11*2007/46*0150*.., 73 205/45R17 88 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment e6*2007/46*0334*.. 205/50R17 89 11A; 26B; 26N 135 Nm; Schrägheck; 215/45R17 87 11A; 26P Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 26B; 26N; 67S 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74 - 110 205/45R17 84 5EA 74P 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 5DW T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91 11A; 21P; 24J; 24M ab 225/45R17 91 11A; 21P e11*2001/116*0196*05; 235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W nur bis 225/45R17 90 11A; 21B e11*2001/116*0196*04; 235/45R17 93 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 19 G004 73 - 98 205/40R17 Nur bis 974 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; zul.; 637 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 11A; 22B; 635 721; 725; 73C; 74A; 215/40R17-83 Nur bis 974 kg Achslast 74P zul.; 11A; 22B 116 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631 T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 79 205/40R17 nur bis 974 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; Achslast; 637 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17-83 nur bis 974 kg zul. 721; 725; 73C; 74A; Achslast; 11A; 22B 74P 54 - 98 215/40R17 11A; 22B; 635 T19U G172 73 - 98 205/40R17 637 Pkw geschlossen; 215/40R17-83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 115 215/40R17 638 Fz- 245/35R17 631; 66H Breite=1745mm(breite Ausf.); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B Fz- 77 - 115 245/35R17-87 11A; 22B; 24M; 57U; Breite=1705mm(schmal 66H e Ausf); 115 215/40R17 11A; 22B; 638 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T 18 F F410 150 - 153 245/35R17 11A; 631; 66H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T 20 e1*93/81*0006*.., 85 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631 Frontantrieb; G608 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 215/40R17 87 11A; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5(EU, e11*2007/46*2971*.., 72 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; erhöhtes M) e6*2007/46*0339*.. 26P; 27H Anzugsmoment 135 Nm; XW5(EU, e13*2007/46*1931*.. 215/45R17 87 M. zusätz. 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 7GR; 71C; (Flap); 11A; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 74A; 74P; 740; 4A0 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PHV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; erhöhtes M) 26P; 27H Anzugsmoment 135 Nm; 215/45R17 87 M. zusätz. 10B; 11B; 11G; 11H; Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 7NC; 71C; (Flap); 11A; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 74A; 74P; 740 26P; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5P(EU, e6*2007/46*0340*.. 72 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; erhöhtes M) 26P; 27H Anzugsmoment 135 Nm; 215/45R17 87 M. zusätz. 10B; 11B; 11G; 11H; Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 7NO; 71C; (Flap); 11A; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 74A; 74P; 740; 4A0 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/45R17 88 11A; 21P; 22I; 24J; 51J erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; 4-türig; Frontantrieb; 205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 729; 73C; 26B; 26N; 27B 74A; 74P; 4A0 215/45R17 87 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 205/50R17 89 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 11A; 22I 135 Nm; Allradantrieb; 225/45R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22H 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89 11A; 22I; 246; 248 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 11A; 22I 135 Nm; Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22I; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R17 Hinterachse: 245/35R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R17 Hinterachse: 225/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 7GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0339*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: D1(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*.. Handelsbez.: SUBARU TREZIA Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0339*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP12(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*.. Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0340*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS PLUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*2971*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: A10(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*.. Handelsbez.: LEXUS CT200H Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 400 VA 26B x = 350 y = 450 VA 27I x = 380 y = 290 HA 27B x = 430 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 450 8 VA 26J x = 350 y = 450 21 VA 27H x = 430 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3704*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS PHV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: A10(a) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0334*.. Handelsbez.: LEXUS CT200H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 400 VA 26B x = 350 y = 450 VA 27I x = 380 y = 290 HA 27B x = 430 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 450 8 VA 26J x = 350 y = 450 21 VA 27H x = 430 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 2 TOYOTA Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1931*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.