Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                        Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 12


                    Fahrzeughersteller              VW




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung                 Kennzeichnung       (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                           Zentrierring                                (kg)       (mm)     datum
36333 571            LK100 ET35                    Ø63,3 - Ø57,1            57,1    Kunststoff      610     2060    03/15
36334 571            LK100 ET35                    Ø63,3 - Ø57,1            57,1    Kunststoff      610     2060    03/15
36392 571            LK100 ET35                    Ø63,3 - Ø57,1            57,1    Kunststoff      610     2060    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VW
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : 49336


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 35 I; 53 I
                                               120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
                                               130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung:      FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    205/40R17 80    11A; 22P; 24J; 24M         nicht FOX Cross;
                                                    215/35R17 79    11A; 22I; 22P; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    225/35R17 82    11A; 22B; 22Q; 24C;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24D                        74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung:      GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 92       215/45R17 87      11A; 24D; 24J       BORA(Limousine);
                                                                                      GOLF
               e1*96/79*0071*..,      50 - 110 205/50R17-89  11A; 22F; 24J; 24M       VARIANT; BORA
                                                                                      VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                215/45R17 87W 11A; 24D; 24J            Allradantrieb;
                                               225/45R17-90  11A; 22F; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                               235/40R17-90  Frontantrieb; 11A; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D; 367; 66A;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             684                      721; 725; 73C; 74A;
                                      66 - 110 235/40R17-90  Allradantrieb; 11A; 22F; 74P; 77E
                                                             24C; 24D; 367; 66A
1J             e1*2001/116*0071*..,   177      205/50R17     11A; 24J; 24M; 51G       Nur Golf R32;
               e1*98/14*0071*..                225/45R17     11A; 22F; 24J; 24M;      Allradantrieb;
                                                             51G                      10B; 10N; 11B; 11G;
                                               235/40R17 90  11A; 22F; 24C; 24D;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                             367; 66A                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                      74A; 74P; 77E
1J             e1*2001/116*0071*..,   50 - 125 215/45R17 87  11A; 24J; 24M            GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,               235/40R17-90  Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                              24C; 24D; 367; 66A;      Frontantrieb;
                                                             684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      50 - 150 205/50R17-89  11A; 22F; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17-90  11A; 22F; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                      66 - 150 235/40R17-90  Allradantrieb; 11A; 22F; 74P; 77E
                                                             24C; 24D; 367; 66A
1J             e1*2001/116*0071*..,   50 - 110 205/50R17-89  11A; 22F; 24J; 24M       GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..                215/45R17 87  11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                               225/45R17-90  11A; 22F; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                               235/40R17-90  Frontantrieb; 11A; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D; 367; 66A;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             684                      721; 725; 73C; 74A;
                                      66 - 110 235/40R17-90  Allradantrieb; 11A; 22F; 74P; 77E
                                                             24C; 24D; 367; 66A
1J             e1*2001/116*0071*..,   50 - 92 215/45R17 87   11A; 24D; 24J            BORA(Limousine);
                                                                                      GOLF
               e1*96/79*0071*..,      50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24D; 24J            VARIANT; BORA
                                                                                      VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                235/40R17-90  Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
                                                             24C; 24D; 367; 66A;      Frontantrieb;
                                                             684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      50 - 150 205/50R17-89  11A; 22F; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17-90  11A; 22F; 24D; 24J       721; 725; 73C; 74A;
                                      66 - 150 235/40R17-90  Allradantrieb; 11A; 22F; 74P; 77E
                                                             24C; 24D; 367; 66A




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:      NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J;                  Cabrio;
                                                       24M                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24D                                  721; 725; 73C; 74A;
                                          235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;                  74P; 4BB
                                                       24D; 367; 66A; 684

Verkaufsbezeichnung:      NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87           11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                  24M                       12A; 51A; 7EI; 71C;
               e1*98/14*0106*..                 225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24C;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24D                       74A; 74P
                                                235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                  24D; 367; 66A; 684

Verkaufsbezeichnung:      Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AW           e1*2007/46*1783*..       48 - 147 195/45R17 85       11A; 24J; 248; 26P;       Polo GTI; Polo;
                                                                  27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R17 84      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  27H                       721; 725; 73C; 74A;
                                                215/40R17 87      11A; 241; 244; 246;       74P; 77E
                                                                  247; 26B; 26N; 27H
                                                215/45R17 87      11A; 241; 244; 246;
                                                                  247; 26B; 26N; 27H
                                                225/40R17 86      11A; 24C; 244; 247;
                                                                  26B; 26N; 27F
                                                225/45R17 91      11A; 24C; 244; 247;
                                                                  26B; 26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:      POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 205/40R17 84           11A; 21N; 21P; 248        Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            225/35R17 82           11A; 21B; 21N; 22H;       Schrägheck;
                                                                  24J; 244; 5DK             Frontantrieb;
                                      44 - 162 215/40R17 87       11A; 21B; 21N; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/35R17 86      11A; 21B; 21N; 22H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24J; 244                  74P; 77E
                                      110 - 162 205/40R17 84      11A; 21N; 21P; 248;
                                                                  52J
6R             e1*2001/116*0510*..    51 - 81   205/40R17 84      11A; 21N; 21P; 22I        Nur CrossPolo;
                                                215/40R17 87      11A; 21B; 21N; 22H;       Schrägheck;
                                                                  22I                       Frontantrieb;
                                                225/35R17 82      11A; 21B; 21N; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22I; 5DK                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/35R17 86      11A; 21B; 21N; 22H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  22I                       74P; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:      POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 205/40R17 84           11A; 21N; 21P; 248        Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            225/35R17 82           11A; 21B; 21N; 22H;       Schrägheck;
                                                                  24J; 244; 5DK             Frontantrieb;
                                      44 - 162 215/40R17 87       11A; 21B; 21N; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/35R17 86      11A; 21B; 21N; 22H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24J; 244                  74P; 77E
                                      110 - 162 205/40R17 84      11A; 21N; 21P; 248;
                                                                  52J
6R             e1*2001/116*0510*..    51 - 81   205/40R17 84      11A; 21N; 21P; 22I        Nur CrossPolo;
                                                215/40R17 87      11A; 21B; 21N; 22H;       Schrägheck;
                                                                  22I                       Frontantrieb;
                                                225/35R17 82      11A; 21B; 21N; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22I; 5DK                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/35R17 86      11A; 21B; 21N; 22H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  22I                       74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:      T-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
C1           e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 205/55R17         91    11A; 245; 248; 26P        Kombilimousine;
                                          215/45R17         87                              Frontantrieb;
                                          215/50R17         91    11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17         91    11A; 245; 248; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17         94    11A; 24J; 248; 26P        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
53 I         E664/1            85 - 118 205/40R17                 11A; 22B; 24M; 631        nur FAHRWERK II
                                        215/40R17-83              11A; 21B; 22B; 24D;       lt.ABE;
                                                                  24J; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                      140       205/40R17         11A; 22B; 24M; 637        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/40R17         11A; 21B; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24J; 54A; 631             74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:      VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..   66 - 110 205/40R17                Nur bis 900 kg zul.       Limousine;
1HX0         F804                                                 ACHSLAST; 11A; 21B;       Frontantrieb;
                                                                  22B; 631                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                      66 - 128 205/40R17          Nur bis 955 kg zul.       74P
                                                                  ACHSLAST; 11A; 21B;
                                                                  22B; 637
                                                215/40R17         VD4; 11A; 21B; 22B;
                                                                  22F; 24M; 54A
                                                215/40R17         Nur bis 955 kg zul.
                                                                  ACHSLAST; 11A; 21B;
                                                                  22B; 22F; 24M; 54A;
                                                                  631
1HX0F          F894                   66 - 85   205/40R17         11A; 21B; 22B; 637        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
35 I         E657/1            81 - 128 215/40R17                 VD1                       ab Nachtrag 5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77        215/40R17         51G                       Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                225/35R17 82      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..,   40 - 77   205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J;            nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..                              24M; 5DA                       Polo-Cross;
                                               215/35R17 83  11A; 22B; 24D; 24J             Stufenheck;
                                      40 - 110 205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 24J;            Schrägheck;
                                                             24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 83W 11A; 22B; 24D; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..    132       205/40R17 84      11A; 21B; 22B; 24J;       nur Polo GTI "Cup
                                                                  24M                       Edition";
                                                215/35R17 83      11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 12
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 7 von 12
       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 8 von 12
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 9 von 12
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 10 von 12
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7EI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..,e1*98/14*0106*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VD1) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VD4) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 11 von 12



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      VW
        Fahrzeugtyp:     AW
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
        Handelsbez.:     Polo

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 250             y = 200                     VA
              26P                      x = 200             y = 150                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 250       y = 200             25                 VA
              26N                    x = 250       y = 200              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 300             30                 HA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 10 VW                                                       Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 12 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      VW
        Fahrzeugtyp:     C1
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1985*..
        Handelsbez.:     T-CROSS

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 265             y = 290                     VA
              26P                      x = 215             y = 240                     VA
              27B                      x = 290             y = 290                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 265       y = 290             20                 VA
              26N                    x = 265       y = 290              8                 VA
              27F                    x = 290       y = 290             23                 HA
              27H                    x = 290       y = 290              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.