Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15
36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15
36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15
36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15
36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15
36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GA; (Kugelbund)
Zubehör : 49367
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 8PB; 8J; B 4; D 11; 4F1; 8E; 8P; 8U1; C 4; F3; 8U; 8V; 4E; 8PA;
B5; D2; GA; 8H; 4B; 4F
Zubehör : 49367
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; D 11
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : GA
180 Nm für Typ : F3 erhoeht; 8U erhoeht; 8U1 erhoeht
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E
24J; 24M; 51J
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H inkl. S3; 2-türig;
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26N Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
244; 26B; 26N; 27H 74P; 76S; 77E
206 - 228 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
26N; 52J
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 24J;
244; 26B; 26N; 27H;
52J
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 89 11A; 26P Cabrio; Limousine;
215/45R17 87Y Allradantrieb;
215/50R17 91 11A; 245; 26P Frontantrieb;
77 - 228 225/45R17 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P; 76S; 77E
206 - 228 205/50R17 M+S 11A; 26P; 52J
215/45R17 M+S 52J
215/50R17 M+S 11A; 245; 26P; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24M S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C;
24C; 24M 71K; 721; 725; 73C;
215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 74A; 74P; 77E
24J; 24M
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M; 51G; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
M+S 24C; 24M; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P
21B; 22B; 24J; 5ET;
631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 631; 66A;
684
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 24J; 24M Allradantrieb;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 66A 12A; 51A; 71C; 71K;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 721; 725; 73C; 74A;
21B; 24J; 5ET; 631 74P
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M;
631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631; 66A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 7EB;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J; 71C; 71K; 721; 725;
24M 729; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J
ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F;
Kombi; Limousine;
24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J;
12A; 51A; 573; 71C;
24M; 51G 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 4AU
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M; 51G 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 4AU
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 22B; 24M; 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF5; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF6; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF5; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF6; 4AT
4B e1*96/27*0051*.., 169 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; e1*98/14*0051*16;
24J; 24M; 367 Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22B; 24C; 24D; Limousine;
367; 631; 66A Frontantrieb;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
66B; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 169 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
AUDI A6 2.7 Biturbo;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; für gepanzerte Fz;
21B; 22B; 24C; 24D; nur bis
367; 631; 66A e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22F; 24C; 24D; Kombi; Frontantrieb;
367; 631; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
66B; 687 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 4AT
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
76Z; 77E; 4BF
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 11A; 24M; 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 11A; 24M; 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 4BF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 128 - 142 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 5FR; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
VFZ
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17 11A; 22B; 51G nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. 225/55R17-97 11A; 22B Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U;
VFZ
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. 110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; VFZ
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 171 235/55R17 51G; 51S Nicht für Fz. m.
154 - 257 235/55R17 51G; 52J Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; DEG; 4AT
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 215/60R17 11A; 26P; 27I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 51J 180 Nm;
235/55R17 99 11A; 26B; 27B Kombilimousine;
245/50R17 99 Mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
Serie; 11A; 26P; 27I
245/50R17 99 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung; 12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; bis
24M; 51G; 52J e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 7BN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Z; 77E
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/45R17 93 11A; 22M; 24J; 24M bis
e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16;
24M Cabrio; Coupe;
118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G 12A; 51A; 7FD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76T; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI V8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D 11 F127 180 - 184 235/45R17 ADU; 11A; 22B Pkw geschlossen;
180 - 206 245/40R17 51G; 66B Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619, F619/1 169 - 206 235/45R17 ADU; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; F619/1
24M bis Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; MBD
C4 F619, F619/1 60 - 103 205/50R17-89 F619/1 bis Nachtrag 2;
60 - 128 205/50R17 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; MBD
C4 F619/1 60 - 142 205/50R17-91 ab Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; MBD
C4 F619/1 169 - 213 235/45R17 ADZ; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; ab
24M Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
MBD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb;
ACHSLAST!; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 721; 725; 73C; 74A;
ACHSLAST!; 11A; 21B; 74P
22B; 22F; 24J; 24M;
631
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 205/50R17 89 ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
(Flap) Serie; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248
205/50R17 89 mit 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
(Flap) Serie
205/55R17 91 mit 74P; 76S; 77E
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
205/55R17 91 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
215/50R17 91 11A; 241; 244
215/55R17 94 11A; 241; 244
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246
225/55R17 97 11A; 241; 244; 246
235/45R17 94 11A; 241; 244
235/50R17 96 11A; 241; 244; 246
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247
GA e1*2007/46*1552*.. 221 215/55R17 94 52J SQ2;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 215/65R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 180 Nm; Q3;
225/65R17 101 Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 248 Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7BN; 71C;
27H 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 215/65R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 180 Nm; Q3 Sportback;
225/65R17 101 Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 245; 248 Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; ab
26N; 27U; 52J e1*2001/116*0369*17;
235/45R17 M+S 52J Allradantrieb;
235/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; TT; TTS;
26J; 27H; 27U; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7BN; 71C;
52J 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z;
77E; BEO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
ADU) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
ADZ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 330 y = 310 VA
26P x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 310 15 VA
26N x = 330 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 310 15 HA
27H x = 280 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
27F x = 350 y = 350 20 HA
27H x = 350 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Seite: 24 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*..
Handelsbez.: Q2, SQ2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 210 y = 230 VA
26P x = 260 y = 280 VA
27B x = 230 y = 210 HA
27I x = 280 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 260 8 HA
26J x = 260 y = 280 15 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 260 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.