Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 28 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15 36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15 36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15 36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15 36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15 36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GA; (Kugelbund) Zubehör : 49367 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D 11; 4F; 8H; 8J; 8P; 8U; D2; GA; 4E; 8PB; 8U1; B 4; C 4; 4F1; 8PA; GY; F3; 8E; 8V; B5; 4B Zubehör : 49367 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; D 11 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : GA; GY 180 Nm für Typ : F3 erhoeht; 8U erhoeht; 8U1 erhoeht Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E 24J; 24M; 51J 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 54A Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24M S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 74A; 74P; 77E 24J; 24M 66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D 66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M; 51G; 52J 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; M+S 24C; 24M; 52J 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P 21B; 22B; 24J; 5ET; 631 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 631; 66A; 684 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine; 225/45R17-90 11A; 21B; 24J; 24M Allradantrieb; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 66A 12A; 51A; 71C; 71K; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 21B; 24J; 5ET; 631 74P 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M; 631 235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 66A B5 e1*93/81*0013*.. 195 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M; Kombi; Limousine; 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio; e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 7EB; 235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J; 71C; 71K; 721; 725; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51Jnur bis e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09; 74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 51G 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab 75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10; 75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F; Kombi; Limousine; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 51G 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M Limousine; 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; Frontantrieb; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 631; 66A 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 729; 73C; 66B; 687 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine; 235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M Kombi; Frontantrieb; 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 21B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 367; 631; 66A 721; 725; 729; 73C; 245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 74A; 74P; 4AT 66B; 687 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; für gepanzerte Fz; 21B; 22B; 24C; 24D; Limousine; 367; 631; 66A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro; 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi; 89 - 188 235/45R17 97 Front- u. 89 - 257 225/50R17 11A; 24M; 51G Allradantrieb; Nicht 245/45R17 11A; 24M; 51G Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.. 128 - 142 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 5FR; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; VFZ D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte 110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; VFZ D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 250 225/55R17 11A; 22B; 51G nicht für gepanzerte 225/55R17-97 11A; 22B Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; VFZ 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 171 235/55R17 51G; 51S Nicht für Fz. m. 154 - 257 235/55R17 51G; 52J Keramikbremse; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; DEG; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; bis 24M; 51G; 52J e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z; 77E 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/45R17 93 11A; 22M; 24J; 24M bis e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; 118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 7FD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI V8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D 11 F127 180 - 184 235/45R17 ADU; 11A; 22B Pkw geschlossen; 180 - 206 245/40R17 51G; 66B Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C4 F619, F619/1 169 - 206 235/45R17 ADU; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; F619/1 24M bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; MBD C4 F619, F619/1 60 - 103 205/50R17-89 F619/1 bis Nachtrag 2; 60 - 128 205/50R17 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; MBD C4 F619/1 60 - 142 205/50R17-91 ab Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; MBD C4 F619/1 169 - 213 235/45R17 ADZ; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb; ab 24M Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; MBD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb; ACHSLAST!; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 721; 725; 73C; 74A; ACHSLAST!; 11A; 21B; 74P 22B; 22F; 24J; 24M; 631 Verkaufsbezeichnung: A3 Sportback, S3 Sportback, A3 Limousine, S3 Limousine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 110 205/50R17 93 11A; 245; 26N A3 Sportback; A3 215/45R17 91 11A; 26N Limousine; 215/50R17 91 11A; 245; 26J; 27H Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 245; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 245; 26J; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 24J; 26J; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27H 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 89 11A; 26P Cabrio; Limousine; 215/45R17 87Y Allradantrieb; 215/50R17 91 11A; 245; 26P Frontantrieb; 77 - 228 225/45R17 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27H 74P; 76S; 77E 206 - 228 205/50R17 M+S 11A; 26P; 52J 215/45R17 M+S 52J 215/50R17 M+S 11A; 245; 26P; 52J 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig); 26N; 27H inkl. S3; 2-türig; 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 244; 26B; 26N; 27H 74P; 76S; 77E 206 - 228 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; 26N; 52J 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 28 Verkaufsbezeichnung: A4, S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P 21B; 22B; 24J; 5ET; 631 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 631; 66A; 684 B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine; 225/45R17-90 11A; 21B; 24J; 24M Allradantrieb; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 66A 12A; 51A; 71C; 71K; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 21B; 24J; 5ET; 631 74P 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M; 631 235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 66A B5 e1*98/14*0013*.. 195 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M; Kombi; Limousine; 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 24M ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 28 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 22B; 24M; 5GG ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16; 21B; 22F; 24C; 24D; Kombi; Frontantrieb; 367; 631; 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 66B; 687 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M nur bis 235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; e1*98/14*0051*16; 24J; 24M; 367 Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 28 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*98/14*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16; 21B; 22B; 24C; 24D; Limousine; 367; 631; 66A Frontantrieb; 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 66B; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; für gepanzerte Fz; 21B; 22B; 24C; 24D; nur bis 367; 631; 66A e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 77E; 4BF 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u. 89 - 257 225/50R17 11A; 24M; 51G Allradantrieb; Nicht 245/45R17 11A; 24M; 51G Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 28 Verkaufsbezeichnung: A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*98/14*0005*.. 128 - 142 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 5FR; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; VFZ D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte 110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; VFZ D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 250 225/55R17 11A; 22B; 51G nicht für gepanzerte 225/55R17-97 11A; 22B Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; VFZ Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 221 215/55R17 94 52J SQ2; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 28 Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 205/50R17 89 mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; (Flap) Serie 205/50R17 89 ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K; (Flap) Serie; 11A; 245; 721; 725; 73C; 74A; 248 205/55R17 91 mit 74P; 76S; 77E Radhausverbreiterung (Flap) Serie 205/55R17 91 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 215/50R17 91 11A; 241; 244 215/55R17 94 11A; 241; 244 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246 225/55R17 97 11A; 241; 244; 246 235/45R17 94 11A; 241; 244 235/50R17 96 11A; 241; 244; 246 245/45R17 95 11A; 241; 244; 246 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 215/60R17 11A; 26P; 27I; 51G erhöhtes Anzugsmoment 8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 51J 180 Nm; 235/55R17 99 11A; 26B; 27B Kombilimousine; 245/50R17 99 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie; 11A; 26P; 27I 245/50R17 99 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung; 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 215/65R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 225/60R17 99 180 Nm; Q3; 225/65R17 101 Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 248 Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7BN; 71C; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 28 Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 215/65R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 225/60R17 99 180 Nm; Q3 Sportback; 225/65R17 101 Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 245; 248 Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; ab 26N; 27U; 52J e1*2001/116*0369*17; 235/45R17 M+S 52J Allradantrieb; 235/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; TT; TTS; 26J; 27H; 27U; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 7BN; 71C; 52J 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 77E; BEO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 28 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbr eite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 28 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 28 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 28 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 28 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 28 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. ADU) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. ADZ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil zulässig. BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 28 VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3 Sportback, S3 Sportback, A3 Limousine, S3 Limousine Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 310 15 HA 27H x = 280 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 27 AUDI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA 27H x = 280 y = 260 8 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.