Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Fahrzeughersteller MERCEDES
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
36339 666 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 765 2288 03/15
36339 666 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2200 03/15
36340 666 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 765 2288 03/15
36340 666 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2200 03/15
36395 666 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 765 2288 03/15
36395 666 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2200 03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 210 K; 203 K; 124; 210; 209; 168; 170; 124 T; H0; 201; 202;
208; 124 C
Zubehör : 49328
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245; 211; 211K; 215; 169; 172; 220
Zubehör : 49388
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 140; 140 C
Zubehör : 49375
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 201; 202; 203 K;
208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 169; 172; 211; 211K; 245
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76C; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 74P
24D
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.. 55 - 145 225/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
82C
H0 G363 55 - 142 225/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 82C
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 Nacharbeit VA ab Werk 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 215/45R17 87 ohne Nacharbeit ab 12A; 51A; 71C; 71K;
Werk; 11A; 21B; 21J 721; 725; 73C; 74A;
55 - 145 225/45R17-90 Nacharbeit VA ab Werk 74P; 82C
225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G;
57F; 66B; 687
125 - 145 215/45R17 Nacharbeit VA ab
Werk; 631
215/45R17 ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J;
631
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K;
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 721; 725; 73C; 74A;
74P; AGD; VE6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 12T; 51G; 52J Nur C 32 AMG; Nur C
215/45R17 12T; 51G; 52J 30 CDI AMG;
225/45R17 12T; 51G Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AGD; VE6
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AGD; VE6
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Heckantrieb;
225/45R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
AGD; VE6
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 51G; 52J Nur C 32 AMG; Nur C
215/45R17 51G; 52J 30 CDI AMG;
225/45R17 51G Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
839
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 12T; 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AB; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; 839
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
82M
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; MBD
210 e1*93/81*0022*.. 260 235/45R17 10N; 51G; 52J nicht für gepanzerte
Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 82Ä; MBD
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 12A; 51A; 71C; 71K;
681; 687 721; 725; 729; 73C;
55 - 165 235/45R17 10N; 51G; 68A 74A; 74P; MBD
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B;
681; 687
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 Heckantrieb;
215/45R17 87 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 10N; 51G; 68A 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 74A; 74P; MBD
681; 687
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 12A; 51A; 71C; 71K;
681; 687 721; 725; 729; 73C;
55 - 205 235/45R17 10N; 51G; 68A 74A; 74P; 82Ä; MBD
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B;
681; 687
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
83 - 205 235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 225/45R17-93W Heckantrieb;
235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/50R17 94Y 12A; 51A; 7AA; 7EC;
235/45R17 93Y 7NX; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76T; DBW
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 7AA;
7NX; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76R; 76S; DBW;
4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76R; 76S; DBW; S4D;
4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 245/45R17 95 12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76T; DBW; S4D; 4DI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 140 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
124 D700 53 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 140 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
124 D700/1 53 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 138 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24M 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
108 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 D700/1 53 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 138 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht langer Radstand;
55 - 145 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; nicht Allradantrieb;
24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 74P
57F; 66E; 681; 687
110 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 D700/2 205 225/45R17 11A; 21B; 21M; 24C; Heckantrieb;
57E; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 66E; 687 721; 725; 73C; 74A;
74P
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht langer Radstand;
55 - 145 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 nicht Allradantrieb;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24M 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74P
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
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Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499/1 100 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E Cabrio;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 66A; 684 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 57F;
66E; 681; 687
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24M 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24M 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
124 C E499/1 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631 Cabrio;
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 631; 66A; 684 74P
245/40R17 11A; 22B; 22F; 57F;
631; 66E; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A;
Achslast; 11A; 21B; 74P
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
53 - 138 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A;
Achslast; 11A; 21B; 74P
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
53 - 138 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A;
Achslast; 11A; 21B; 74P
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
55 - 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A;
Achslast; 11A; 21B; 74P
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
55 - 145 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Seite: 11 von 20
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; ab Mj.85;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 631 721; 725; 73C; 74A;
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 74P
57U
201 C750/1 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 631 74P
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F;
57U
201 C750/2 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 631 74P
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F;
57U
201 C750/3 55 - 100 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
55 - 118 215/40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 631 74P
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 631
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F;
57U
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 12K; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/50R17 99Y 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/50R17 99Y 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 11A; 21B; 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
DEG
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 225/55R17-97 11A; 21B Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S; MBN
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 11A; 21B Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
220 e1*97/27*0099*.. 180 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76S; 76U
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; MBD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG;
215/45R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG;
215/45R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 57E; 574 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/45R17 94 11A; 26P 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
82C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
nicht zulässig.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
S4D) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen ab Bremsscheibendurchmesser 312 mm.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 43 MERCEDES Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.