Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15 36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15 36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15 36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15 36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15 36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3RN; 5P; 3R; 5F; KN; 5FP; 1P; 5PN; 1PN Zubehör : 49367 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS; 7N Zubehör : 49389 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KN; 5FP; 7N 170 Nm für Typ : 7MS Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack; 52J Allradantrieb; 225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea Freetrack; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 51J 71K; 721; 725; 73C; 63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 74A; 74P; 76S; 77E 24M 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack; 52J Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack; 52J Allradantrieb; 225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M 74P; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack; 52J Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M 74P; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea Freetrack; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 51J 71K; 721; 725; 73C; 63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 74A; 74P; 76S; 77E 24M Verkaufsbezeichnung: ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 215/50R17 91 Allradantrieb; 215/55R17 94 Frontantrieb; 215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R17 97 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 235/50R17 96 11A; 24J; 248 74P; 76S; 77E 235/55R17 99 11A; 24J; 248 245/45R17 95 11A; 24J; 248 245/50R17 99 11A; 241; 246; 248 255/50R17 101 11A; 24C; 244 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 205/50R17 93 11A; 22H; 51J Kombi; Frontantrieb; 3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22H 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 11A; 22H; 51J Stufenheck; 3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 75 - 155 225/45R17 91 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 51J Frontantrieb; 215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 5ET; 51J 11H; 12A; 51A; 71C; 215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 51J 74A; 74P; 76S; 77E 225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24D 235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 205/50R17 89 11A; 245; 248; 27H Leon X-Perience; 205/55R17 91 11A; 245; 248; 27H Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 245; 248; 26P; 74P; 76S; 77E 27F 225/45R17 91 11A; 245; 248; 27H 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27F 235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27F 235/50R17 96 11A; 241; 244; 246; 26B; 27F 245/45R17 95 11A; 245; 248; 26P; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 205/45R17 88 11A; 26P; 27H Cupra; nicht Leon X- 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26B; Perience; nicht mit 27F Brembo Bremsanlage; 215/45R17 91 11A; 245; 26P; 27H Kombi; 3-türig; 5- 195 - 221 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; türig; Mit 27F Radhausverbreiterung 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Serie; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P; ab 27H e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; 205/50R17 89 11A; 244; 245; 26B; Kombi; 3-türig; 5- 27F türig; Allradantrieb; 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 74P; 76S; 77E 26B; 27F 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 205/50R17 89 11A; 245; 27H Leon X-Perience; 205/55R17 91 11A; 245; 27H Allradantrieb; 215/45R17 87W 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 245; 248; 26P; 74P; 76S; 77E 27F 225/45R17 91 11A; 245; 27H 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27F 235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27F 235/50R17 96 11A; 241; 246; 248; 26B; 27F 245/45R17 95 11A; 245; 248; 26P; 27F Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*98/14*0036*08; e1*98/14*0036*.. 24C; 24D; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71C; 21B; 22B; 22F; 22L; 71K; 721; 725; 73C; 24C; 24D; 5HA 74A; 74P; 77E 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D; 5HI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb; e1*2007/46*0435*.. 85 - 162 205/55R17 95 51J Frontantrieb; 225/45R17 94W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 51G; 67F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 140 215/65R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 12A; 51A; 71C; 71K; 225/65R17 101 721; 725; 73C; 74A; 235/60R17 102 11A; 246 74P; 76S; 77E 245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26P 255/55R17 104 11A; 24J; 248; 26N; 26P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KN Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*.. Handelsbez.: Tarraco Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 290 VA 26P x = 240 y = 240 VA 27B x = 325 y = 300 HA 27I x = 275 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 290 28 VA 26N x = 290 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 30 SEAT Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 310 30 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA 26J x = 200 y = 300 10 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.