Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Fahrzeughersteller SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15
36339 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15
36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15
36340 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15
36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 795 2208 03/15
36395 571 LK112 ET35 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2200 03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49367
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 3U; 5E; 5L
140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 205/55R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R17 93 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17 91 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
215/55R17 94 11A; 24J; 248 74P; 76S; 77E
215/60R17 96 11A; 24J; 248
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246
225/55R17 97 11A; 241; 244; 246
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 215/65R17 99 Allradantrieb;
225/60R17 99 Frontantrieb;
225/65R17 101 11A; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 26N 12A; 51A; 7BN; 71C;
245/55R17 102 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 110 205/50R17 89 11A; 26P nicht Octavia Scout;
205/55R17 91 11A; 26P Kombilimousine;
215/50R17 91 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26N Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26B; Inkl.Hybrid;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 74P; 76S; 77E
26N
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B;
26J
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26N
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
M+S 24M; 5FM; 51J; 52J 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24C; 74A; 74P; 77E
24M
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24C; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71C;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C; 74A; 74P; 77E
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 52J 721; 725; 73C; 74A;
215/50R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 74P; 77E
24M; 52J
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/50R17 94 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 22L; 22Q; 24J;
24M
5E e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 205/45R17 88 Octavia Scout;
M+S
e8*2007/46*0318*.. 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87W 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 91 74P; 77E; 82I
215/50R17 91 11A; 27I
215/55R17 94 11A; 27I
225/45R17 91
225/50R17 94 11A; 245; 27I
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/45R17 88W 11A; 27I; 5FE ab
e11*2007/46*0244*.., 205/50R17 91 11A; 245; 248; 27B; e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. 27H ab
215/45R17 91 11A; 27I e11*2007/46*0244*01;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 27B; nicht Octavia Scout;
27H Kombi; Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E; 82I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 110 205/50R17 89 11A; 26P nicht Octavia Scout;
205/55R17 91 11A; 26P Kombilimousine;
215/50R17 91 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26N Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26B; Inkl.Hybrid;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 74P; 76S; 77E
26N
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B;
26J
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26N
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
M+S 24M; 5FM; 51J; 52J 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24C; 74A; 74P; 77E
24M
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24C; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71C;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C; 74A; 74P; 77E
24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 52J 721; 725; 73C; 74A;
215/50R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 74P; 77E
24M; 52J
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/50R17 94 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 22L; 22Q; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5E e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 205/45R17 88 Octavia Scout;
M+S
e8*2007/46*0318*.. 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87W 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 91 74P; 77E; 82I
215/50R17 91 11A; 27I
215/55R17 94 11A; 27I
225/45R17 91
225/50R17 94 11A; 245; 27I
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/45R17 88W 11A; 27I; 5FE ab
e11*2007/46*0244*.., 205/50R17 91 11A; 245; 248; 27B; e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. 27H ab
215/45R17 91 11A; 27I e11*2007/46*0244*01;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 27B; nicht Octavia Scout;
27H Kombi; Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E; 82I
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89W 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 205/50R17 93W 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91W 721; 725; 73C; 74A;
142 205/50R17 89Y 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M bis
e11*2007/46*0014*..
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 24D e11*2001/116*0326*31;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/50R17 92 ab
e8*2007/46*0317*..
215/55R17 94 e11*2001/116*0326*32;
225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27P Kombi; Limousine;
225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27P Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 246; 248; 26P; Frontantrieb;
27P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 248; 26P; 27P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27H; 27P 74P; 76S; 77E; 82J;
DEA
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21P; 245; 248; bis
e11*2007/46*0014*.. 51J e11*2001/116*0326*31;
225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 241; Frontantrieb;
246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M bis
e11*2007/46*0014*..
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 24D e11*2001/116*0326*31;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/50R17 92 ab
e8*2007/46*0317*..
215/55R17 94 e11*2001/116*0326*32;
225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27P Kombi; Limousine;
225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27P Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 246; 248; 26P; Frontantrieb;
27P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 248; 26P; 27P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27H; 27P 74P; 76S; 77E; 82J;
DEA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21P; 245; 248; bis
e11*2007/46*0014*.. 51J e11*2001/116*0326*31;
225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 241; Frontantrieb;
246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 11A; 246; 248; 51G; Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 52J Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 94 11A; 246; 248 71K; 721; 725; 729;
225/50R17 94 11A; 24J; 244; 247 73C; 74A; 74P; 77E
235/45R17 94 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24J; 244; 247
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
82I) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm nicht
zulässig.
82J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 280 HA
27I x = 220 y = 230 HA
26B x = 270 y = 320 VA
26P x = 220 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 250 10 HA
27H x = 280 y = 250 8 HA
26J x = 270 y = 275 10 VA
26N x = 270 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 300 y = 300 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26N x = 310 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 23 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 170 y = 250 30 HA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NX
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 220 HA
26B x = 300 y = 240 VA
26P x = 250 y = 190 VA
27B x = 280 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H y = 280 y = 270 8 HA
26N x = 300 y = 240 8 VA
27F y = 280 y = 270 10 HA
26J x = 300 y = 240 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 170 y = 250 30 HA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NS
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*..
Handelsbez.: KODIAQ
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 200 HA
27B x = 290 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 250 8 HA
27F x = 290 y = 250 23 HA
26N x = 230 y = 160 8 VA
26J x = 280 y = 210 34 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 280 HA
27I x = 220 y = 230 HA
26B x = 270 y = 320 VA
26P x = 220 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 250 10 HA
27H x = 280 y = 250 8 HA
26J x = 270 y = 275 10 VA
26N x = 270 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 29 SKODA Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0244*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.