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							Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.04.2020
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                Fahrzeughersteller              SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
36343 601           LK114,3 ET38               Ø74,1 - Ø60,1               60,1     Kunststoff       730     2250    03/15
36343 601           LK114,3 ET38               Ø74,1 - Ø60,1               60,1     Kunststoff       750     2200    03/15
36344 601           LK114,3 ET38               Ø74,1 - Ø60,1               60,1     Kunststoff       730     2250    03/15
36344 601           LK114,3 ET38               Ø74,1 - Ø60,1               60,1     Kunststoff       750     2200    03/15
36396 601           LK114,3 ET38               Ø74,1 - Ø60,1               60,1     Kunststoff       730     2250    03/15
36396 601           LK114,3 ET38               Ø74,1 - Ø60,1               60,1     Kunststoff       750     2200    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : AZ; JT; FR; GY
Zubehör                                    : 49374


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : 49376


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : 49376


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : FY; EY; MZ; LY; JY
Zubehör                                    : 49376




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                            100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                            110 Nm für Typ : JT
                                            140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/50R17 89                                    Allradantrieb;
                                          205/55R17 91                                    Frontantrieb;
                                          215/45R17 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91                                    12A; 51A; 573; 71C;
                                          225/45R17 91                                    71K; 721; 725; 73C;
                                          225/50R17 94           11A; 24J; 24M            74A; 74P
                                          235/45R17 94
                                          245/45R17 95           11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                    2-türig; 4-türig;
                                          225/65R17 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99           11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/55R17 102          11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                          255/50R17 101          11A; 22I; 24J; 24M       74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            215/50R17 91      11A; 245                 Allradantrieb;
                                               215/55R17 94      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R17 94      11A; 245; 248            12A; 51A; 573; 7AV;
                                               235/45R17 94      11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                               245/45R17 95      11A; 245; 248            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   205/40R17 80               11A; 22I; 24M            Frontantrieb;
                                      215/35R17 79               11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P
                                               225/35R17 82      11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                 24J
MZ             e4*2001/116*0090*..   92        195/40R17 81      11A; 22I; 24M            Frontantrieb;
                                               195/45R17 81      11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/40R17 80      11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                 24M
                                               225/35R17 82      11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.. 100   195/40R17 81               11A; 22I; 24J; 270       Frontantrieb;
                                      195/45R17 81               11A; 22I; 24J; 270       Radschrauben;
                                      205/40R17 80               11A; 22B; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 270                      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24J;      71K; 721; 725; 729;
                                                                 248; 271                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                               205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                               215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91      11A; 24M                 12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/45R17 91                               71K; 721; 725; 73C;
                                               225/50R17 94      11A; 24J; 24M            74A; 74P
                                               235/45R17 94      11A; 24M
                                               245/45R17 95      11A; 24J; 24M
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84      11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                               205/50R17 89      11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                               215/45R17 87      11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91      11A; 22I; 24C; 24M       12A; 51A; 7AV; 71C;
                                               235/45R17 94      11A; 22I; 24C; 24D       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 103            195/45R17 81      11A; 24J                 Frontantrieb;
                                               205/40R17 80      11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R17 84      11A; 24J; 248            12A; 51A; 7AV; 71C;
                                               215/40R17 83      11A; 24J; 248; 27I       71K; 721; 725; 73C;
                                               225/40R17 86      11A; 24C; 248; 26P;      74A; 74P
                                                                 27I

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/50R17 91            11A; 24J; 248; 27I      ab
                                                                                         e4*2007/46*0779*04;
                                               215/55R17 94      11A; 24J; 248; 27B;     Schräghecklimousine;
                                                                 27F                     Allradantrieb;
                                               225/50R17 94      11A; 24J; 248; 26P;     Frontantrieb;
                                                                 27B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17 95      11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/50R17 89             11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                         e4*2007/46*0779*03;
                                              205/55R17 91       11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              215/45R17 87       11A; 24J; 26N; 27H      Frontantrieb;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 248; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AV; 71C;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 248; 26J; 27F 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P
                                              225/50R17 94       11A; 24C; 248; 26J;
                                                                 27F
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 248; 26J; 27F
                                              245/45R17 95       11A; 24C; 248; 26J;
                                                                 27F

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 205/55R17 91            124                     Allradantrieb;
                                         215/50R17 91            11A; 12A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94       11A; 12A; 24J; 248; 27I 51A; 7AV; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R17 94       11A; 12A; 24J; 248;     74P
                                                                 26P; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 11
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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                                                                                                    Seite: 6 von 11
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 11
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    AZ
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1205*..
       Handelsbez.:    SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 150            y = 250                     HA
             27B                      x = 200            y = 300                     HA
             26P                      x = 150            y = 150                     VA
             26B                      x = 200            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 200       y = 200              8                VA
             26J                   x = 200       y = 200             15                VA
             27H                   x = 200       y = 300              8                HA
             27F                   x = 200       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 260                     VA
             26P                      x = 250            y = 210                     VA
             27B                      x = 330            y = 400                     HA
             27I                      x = 280            y = 360                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 260              5                VA
             27F                   x = 330       y = 400             25                HA
             26J                   x = 300       y = 260              5                VA
             27H                   x = 330       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 52 SUZUKI                                                 Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             10                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.