Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller HYUNDAI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36343 671 LK114,3 ET38 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 725 2251 03/15 36343 671 LK114,3 ET38 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2200 03/15 36344 671 LK114,3 ET38 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 725 2251 03/15 36344 671 LK114,3 ET38 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2200 03/15 36396 671 LK114,3 ET38 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 725 2251 03/15 36396 671 LK114,3 ET38 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2200 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; (Kegelbund) Zubehör : 49338 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YN; TG; SM; FS; GK; JM; TLE; OSE; ELH; FO; LM; FE; OS; MD; NF; FD; FDH; GDH; TL; GDH-HME; VF; TLE-HME; JC; XG; AE; JC-HME Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : AE; ELH; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF; YN 110 Nm für Typ : FO; GK; JC; JC-HME; JM; NF; SM; TG; XG 120 Nm für Typ : FE; PDE 127 Nm für Typ : OS; OSE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/40R17 87 11A; 24J; 248; 26P; Stufenheck; 27H; 27I Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I 12A; 51A; 7BC; 71C; 225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; 71K; 721; 725; 729; 26N; 26P; 27H; 27I 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/50R17 89 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 12A; 51A; 71C; 71K; 235/55R17 51G 721; 725; 73C; 74A; 245/50R17 99 11A; 367 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 225/55R17 97 HAV 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 HAV; 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/55R17 99 HAV; 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 82 - 127 225/60R17 99 HAW 74P 235/65R17 104 HAW; 11A; 54A Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W Limousine; 215/55R17 94 Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FO e11*98/14*0130*.. 82 - 127 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/55R17 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 205/50R17 89 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 24M; 245; 26B; 12A; 51A; 7MX; 71C; 26J; 27F 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 74A; 74P 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 11A; 21P; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21B; 22I; 24C; Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 7AK; 7FQ; 24M 71C; 71K; 721; 725; 225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24C; 729; 73C; 74A; 74P 244; 247 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 11A; 21P; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21B; 22I; 24C; Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 7AK; 7FQ; 24M 71C; 71K; 721; 725; 225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24C; 729; 73C; 74A; 74P 244; 247 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: IX35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 51J auch Facelift 2013; LM e11*2007/46*0128*.. 215/65R17 99 11A; 24J; 248; 51J Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 260; 270 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 573; 7AM; 260; 270 71C; 71K; 721; 725; 235/60R17 102 11A; 24M; 242; 245; 73C; 74A; 74P; 76S; 260; 270 4AY; 4DW; 4DX Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88 11A; 248 Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 248 türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 215/45R17 87 11A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22M; 24J; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26N; 26P 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4CT Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88 11A; 248 Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 248 türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 215/45R17 87 11A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22M; 24J; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26N; 26P 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4CT Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 22H; 24C; 24D; Frontantrieb; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24D; 24J; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 22H; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 22M; 24J; 24M; Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 51J Frontantrieb; 205/50R17 89 11A; 21P; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 22M; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 5ET 74P; 4BO 225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 117 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P i30 Fastback; e5*2007/46*1075*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H Schrägheck; 5-türig; 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H 12A; 51A; 7NL; 71C; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26N; 27H 74A; 74P 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 11A; 248; 26P Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 11A; 248; 26P Frontantrieb; 215/50R17 95 11A; 24M; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 248; 26P; 67S 12A; 51A; 7AY; 71C; 225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 71K; 721; 725; 729; 26N; 27H; 67F 73C; 74A; 74P; 76S; 235/45R17 94 11A; 24M; 26P; 27H; 4CZ 68A 245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H; 67R; 67T Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26P KONA; nicht KONA EV; 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb; 205/60R17 93 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 7NL; 71C; 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 26P 74A; 74P; 76S 225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 26P 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26P KONA EV; Frontantrieb; OSE e4*2007/46*1522*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26P Höchste Dreißig- 205/60R17 93 11A; 245; 248; 26P Minuten-Leistung; 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 7NL; 71C; 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 26P 74A; 74P; 76S 225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 26P 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26P KONA; nicht KONA EV; 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb; 205/60R17 93 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 7NL; 71C; 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 26P 74A; 74P; 76S 225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 26P 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26P KONA EV; Frontantrieb; OSE e4*2007/46*1522*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26P Höchste Dreißig- 205/60R17 93 11A; 245; 248; 26P Minuten-Leistung; 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 7NL; 71C; 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 26P 74A; 74P; 76S 225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26N; 26P 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B; 26N 245/50R17 99 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: NEXO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e9*2007/46*6592*.. 32 225/60R17 99 11A; 245; 26P Wasserstoffbetrieb; 235/55R17 99 11A; 24J; 26B Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 7MI; 71C; 255/50R17 101 11A; 24M; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26N; 27I 74A; 74P 255/55R17 104 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; TLE e5*2007/46*1084*.. serienmäßig; 11A; 24J; 12A; 51A; 7MI; 71C; e11*2007/46*2724*.., 248 71K; 721; 725; 73C; e5*2007/46*1076*.. 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 74A; 74P TLE-HME e13*2007/46*1612*.. serienmäßig; 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; TLE e5*2007/46*1084*.. serienmäßig; 11A; 24J; 12A; 51A; 7MI; 71C; e11*2007/46*2724*.., 248 71K; 721; 725; 73C; e5*2007/46*1076*.. 215/65R17 99 nur wenn 16" Bereifung 74A; 74P TLE-HME e13*2007/46*1612*.. serienmäßig; 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: VELOSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87 11A; 246; 248; 27H Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 4C0 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 22I; 24M; 241; Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 246; 270 Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71C; 71K; 246; 270 721; 725; 729; 73C; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 74A; 74P; 4CQ; 4CT 244; 247; 270 Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 205/50R17 91W 11A; 22L ab e11*98/14*0109*05; 215/50R17 91W 11A; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 93W 11A; 22L 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R17 Hinterachse: 225/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e9*2007/46*6592*.. Handelsbez.: NEXO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 355 y = 295 VA 26P x = 305 y = 245 VA 27B x = 315 y = 295 HA 27I x = 265 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 355 y = 295 20 VA 26N x = 355 y = 295 8 VA 27F x = 315 y = 295 10 HA 27H x = 315 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OSE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1522*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GDH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*.. Handelsbez.: i30 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 350 VA 26P x = 220 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 350 16 VA 26N x = 270 y = 350 8 VA 27F x = 275 y = 280 24 HA 27H x = 275 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FS Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*.. Handelsbez.: VELOSTER Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 320 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 320 8 VA 26J x = 290 y = 320 15 VA 27H x = 250 y = 310 8 HA 27F x = 250 y = 310 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 74 HYUNDAI Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.