Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36337 651 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 730 2208 03/15 36337 651 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 750 2150 03/15 36338 651 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 730 2208 03/15 36338 651 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 750 2150 03/15 36394 651 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 730 2208 03/15 36394 651 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø65,1 65,1 Kunststoff 750 2150 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49392 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 3 125 Nm für Typ : V Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26P kurzer Radstand; 205/55R17 91 11A; 245; 248; 26P langer Radstand; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 7AN; 71C; 26N; 26P; 27I 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P 74A; 74P; 76S; 77E; 4AH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: Jumpy, Dispatch Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/55R17 98 12N; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12N; 5KA 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R17C 12N; 5ML 725; 73C; 74A; 74P; 104/102 225/55R17 101 11A; 12A; 26P; 5KK 75I; 77E 225/55R17C 11A; 12A; 26P; 5MA 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26N; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26N; 26P; 5JK Verkaufsbezeichnung: Jumpy SpaceTourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/55R17 98 12N; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12N; 5KA 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R17C 12N; 5ML 725; 73C; 74A; 74P; 104/102 225/55R17 101 11A; 12A; 26P; 5KK 75I; 77E 225/55R17C 11A; 12A; 26P; 5MA 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26N; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26N; 26P; 5JK Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5ML) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1860kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*.. Handelsbez.: Jumpy, Dispatch Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*.. Handelsbez.: Jumpy SpaceTourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 26B x = 250 y = 270 VA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: 3 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*.. Handelsbez.: C4 PICASSO Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 240 y = 400 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 220 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 400 8 VA 26J x = 280 y = 400 25 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*.. Handelsbez.: Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*.. Handelsbez.: Expert, Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 25 CITROEN Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.