Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36337 634 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 710 2288 03/15 36337 634 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 750 2150 03/15 36338 634 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 710 2200 03/15 36338 634 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 750 2150 03/15 36394 634 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 710 2288 03/15 36394 634 LK108 ET45 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 750 2150 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; M-2D Zubehör : 49340 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A-2D; A; X; Z; D-N2D; D-2D; F; B-2D; P; B; D Zubehör : 49369 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhoeht; M-2D erhoeht 140 Nm für Typ : P 170 Nm für Typ : A erhoeht; A-2D erhoeht; B erhoeht; B-2D erhoeht; D erhoeht; D-N2D erhoeht; D-2D erhoeht; F erhoeht; X erhoeht; Z erhoeht Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30 215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 120 - 240 225/50R17 94 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 11A; 26P 170 Nm; nur Limousine 235/45R17 94 Allradantrieb; nur 235/50R17 96 11A; 26P Limousine 235/55R17 99 11A; 26P Frontantrieb; 245/45R17 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 77E; 853; 863 Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 187 225/55R17 97 nicht Cross Country; 235/50R17 96 Kombi; Limousine; 235/55R17 99 Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 26P Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; 77E; DEB Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO S40, 215/45R17 91 V50; Kombi; Limousine; 225/45R17 90 Frontantrieb; 235/45R17 93 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30 215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 124 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 187 205/50R17 89W 124 120 Nm; VOLVO V40 205/55R17 91 124 CrossCountry; 215/50R17 91 12A Allradantrieb; 215/55R17 94 12A Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 235/50R17 96 11A; 12A; 22P; 24J; 725; 73C; 74A; 74H; 248; 26P 74P; 740; 76S; 77E; 245/45R17 95 11A; 12A; 245 4AE; 4DK M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 187 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO V40; 215/45R17 91W Frontantrieb; 215/50R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 120 Nm; VOLVO C70 235/45R17 51G (Cabrio); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96 erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 170 Nm; S60 Cross 235/55R17 99 11A; 26P; 27I Country; V60 Cross 245/50R17 99 11A; 26P; 27I Country; 255/50R17 101 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 12I erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 94 12A 170 Nm; nicht S60 225/50R17 94 11A; 12A; 21P; 22I; Cross Country; nicht 54A V60 Cross Country; 235/45R17 94 12A Kombi; Stufenheck; 245/45R17 95 11A; 12A; 21P; 22I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W erhöhtes Anzugsmoment A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W 170 Nm; Allradantrieb; 80 - 210 245/45R17 95 Frontantrieb; 80 - 232 225/50R17 94Y 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 98 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94Y 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95Y 74H; 74P; 740; 76S; 245/45R17 99 77E; 4AE; 4WE Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/45R17 94 170 Nm; VOLVO V70; 245/45R17 95 11A; 22I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 51J erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 51J 170 Nm; VOLVO XC70; 235/55R17 99 Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: XC40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 235/60R17 102 12N erhöhtes Anzugsmoment 235/65R17 104 12A 170 Nm; XC40; 245/55R17 102 11A; 12A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 26P 725; 73C; 74A; 74H; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248; 74P; 740; 76S; 77E 26P Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 erhöhtes Anzugsmoment D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 170 Nm; Allradantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 255/60R17 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 erhöhtes Anzugsmoment D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 170 Nm; Allradantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 255/60R17 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4WE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31341893 ( nur e9*2001/116*0057*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 853) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser >345mm an der Vorderachse nicht zulässig. 863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*.. Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 260 y = 305 HA 26B x = 295 y = 270 VA 26P x = 245 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 270 28 VA 26N x = 295 y = 270 8 VA 27F x = 260 y = 305 20 HA 27H x = 260 y = 305 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 190 y = 220 HA 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310 ANLAGE: 15 VOLVO Radtyp: ANDORRA 7517 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 27.08.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*.. Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA 26B x = 370 y = 350 VA 26P x = 320 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 370 y = 350 15 VA 26N x = 370 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 300 15 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.