Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                   Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 19


                Fahrzeughersteller              HYUNDAI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
36204 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       730     2251    03/15
36204 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       750     2200    03/15
36345 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       730     2251    03/15
36345 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       750     2200    03/15
36346 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       730     2251    03/15
36346 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       750     2200    03/15
36458 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       730     2251    03/15
36458 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff       750     2200    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : 49338


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FE; FD; FS;
                                             JC; TLE; VF; FDH; MD; YN; DM; TLE-HME; GDH-HME; AE; OS; ELH;
                                             GDH; LM; TL; NF; JC-HME
Zubehör                                    : 49338


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                             107 Nm für Typ : AE; DM; ELH; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF;
                                             YN
                                             110 Nm für Typ : JC; JC-HME; NF
                                             120 Nm für Typ : FE; PDE
                                             127 Nm für Typ : OS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 19
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        215/40R17 87      11A; 245                 Stufenheck;
                                               215/45R17 87      11A; 245                 Frontantrieb;
                                               225/45R17 91      11A; 24J; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 147 235/65R17 104 12R                              nicht Grand Santa Fe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 4CT
DM             e11*2007/46*0633*..   110 - 147 235/65R17 104     12I                      nicht Grand Santa Fe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W                                 Limousine;
                                            215/55R17 94                                  Frontantrieb;
                                            235/45R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..      25 - 100 205/50R17 89       11A; 248; 26B; 26J;      Frontantrieb;
                                                                 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 91      11A; 248; 26B; 26J;      12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                 27F                      71K; 721; 725; 73C;
                                               225/45R17 91      11A; 248; 26B; 26J;      74A; 74H; 74P
                                                                 27F

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   205/45R17 88                               Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              205/50R17 89      11A; 21P; 24J; 248       Frontantrieb;
JC-HME         e13*2007/46*1605*..             215/45R17 87      11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91      11A; 21P; 24J; 248       12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 19
Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   205/45R17 88                               Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              205/50R17 89      11A; 21P; 24J; 248       Frontantrieb;
JC-HME         e13*2007/46*1605*..             215/45R17 87      11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91      11A; 21P; 24J; 248       12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96           51J                      auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          215/65R17 99           51J                      Allradantrieb;
                                          225/60R17 99           11A; 246                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7AM;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76S; 4AY; 4DW; 4DX

Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88                                   Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           205/50R17 89          11A; 248                 türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           215/45R17 87                                   Frontantrieb;
                                           225/45R17 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94          11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88                                   Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           205/50R17 89          11A; 248                 türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           215/45R17 87                                   Frontantrieb;
                                           225/45R17 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94          11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88          51J                      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89          11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb;
                                           215/45R17 87          11A; 24J; 24M; 5ET       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 4BO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 19
Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88          51J                      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89          11A; 21P; 22M; 24J;      Frontantrieb;
                                                                 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87       11A; 24M; 5ET            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 91       11A; 22M; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 205/45R17 88                                   i30 Fastback;
             e5*2007/46*1075*..            205/50R17 89          11A; 245; 248; 26N;      Kombilimousine;
                                                                 26P                      Schrägheck; 5-türig;
                                              215/45R17 87       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91       11A; 245; 248; 26N;      12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                 26P                      71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 248; 26B;      74A; 74H; 74P
                                                                 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 205/50R17 93                                 Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..            205/55R17 91                                 Frontantrieb;
                                             215/50R17 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91        67S                      12A; 51A; 7AY; 71C;
                                             225/50R17 94        11A; 248; 26P; 67F       71K; 721; 725; 729;
                                             235/45R17 94        68A                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                             245/45R17 95        11A; 248; 26P; 67R;      76S; 4CZ
                                                                 67T

Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28       205/50R17 89                                KONA EV; Frontantrieb;
                                              205/55R17 91                                Höchste Dreißig-
                                              205/60R17 93                                Minuten-Leistung;
                                              215/50R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94                                12A; 51A; 7NL; 71C;
                                              225/50R17 94       11A; 24J; 248; 26P       71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R17 94                                74A; 74H; 74P; 76S
                                              235/50R17 96       11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                 26P
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 248; 26P
                                              245/50R17 99       11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                 26N; 27H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 19
Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 205/50R17 89                                     KONA; nicht KONA EV;
                                         205/55R17 91                                     Allradantrieb;
                                         205/60R17 93                                     Frontantrieb;
                                         215/50R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R17 94                                     12A; 51A; 7NL; 71C;
                                         225/50R17 94            11A; 24J; 248; 26P       71K; 721; 725; 73C;
                                         235/45R17 94                                     74A; 74H; 74P; 76S
                                         235/50R17 96            11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                 26P
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 248; 26P
                                              245/50R17 99       11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW      Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FE           e9*2007/46*6592*..       32      225/60R17 99                                Wasserstoffbetrieb;
                                              235/55R17 99       11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96          nur wenn 16" Bereifung   10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1084*..                                serienmäßig; 11A; 245    12A; 51A; 7MI; 71C;
TLE            e11*2007/46*2724*..,           215/65R17 99       nur wenn 16" Bereifung   71K; 721; 725; 73C;
               e5*2007/46*1076*..                                serienmäßig; 11A; 245    74A; 74H; 74P
TLE-HME        e13*2007/46*1612*..            225/60R17 99       11A; 245; 248

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96          nur wenn 16" Bereifung   10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1084*..                                serienmäßig; 11A; 245    12A; 51A; 7MI; 71C;
TLE            e11*2007/46*2724*..,           215/65R17 99       nur wenn 16" Bereifung   71K; 721; 725; 73C;
               e5*2007/46*1076*..                                serienmäßig; 11A; 245    74A; 74H; 74P
TLE-HME        e13*2007/46*1612*..            225/60R17 99       11A; 245; 248

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87                                    Schrägheck;
                                          225/45R17 91                                    Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                          4C0




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 19
Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      205/50R17 89       11A; 24J; 248            Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             215/45R17 87       11A; 245                 Frontantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 4CQ;
                                                                                          4CT

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 19
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 19
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 19
4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R17
                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 19
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 19
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 19


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    AE
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:    Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
             27F                   x = 250       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FE
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*6592*..
       Handelsbez.:    NEXO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 355            y = 295                     VA
             26P                      x = 305            y = 245                     VA
             27B                      x = 315            y = 295                     HA
             27I                      x = 265            y = 245                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 355       y = 295             20                VA
             26N                   x = 355       y = 295              8                VA
             27F                   x = 315       y = 295             10                HA
             27H                   x = 315       y = 295              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    OS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1259*..
       Handelsbez.:    Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       x = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    PDE
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:    i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 220            y = 200                     VA
             26B                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 250             30                VA
             26N                   x = 270       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 260             30                HA
             27H                   x = 250       y = 210              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 310            y = 350                     VA
             26P                      x = 260            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 260            y = 315                     VA
             26P                      x = 210            y = 265                     VA
             27B                      x = 295            y = 360                     HA
             27I                      x = 245            y = 310                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315              8                VA
             26J                   x = 260       y = 315             21                VA
             27H                   x = 295       y = 360              8                HA
             27F                   x = 295       y = 360             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    PDE
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1075*..
       Handelsbez.:    i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 220            y = 200                     VA
             26B                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 250             30                VA
             26N                   x = 270       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 260             30                HA
             27H                   x = 250       y = 210              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 75 HYUNDAI                                                Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 310            y = 350                     VA
             26P                      x = 260            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.