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							Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                     Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
36204   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        730     2251    03/15
36204   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        750     2200    03/15
36345   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        730     2251    03/15
36345   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        750     2200    03/15
36346   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        730     2251    03/15
36346   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        750     2200    03/15
36458   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        730     2251    03/15
36458   671          LK114,3 ET45              Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff        750     2200    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49338


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE;
                                             KE; KF; NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/60R17 96                                        Kombilimousine;
                                          225/55R17 97                                        Frontantrieb;
                                          225/60R17 99                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17        99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17        102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17        102   122                       Frontantrieb;
                                           235/65R17        104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17        99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17        102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17        102   122                       Frontantrieb;
                                           235/65R17        104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104         52J                       Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106         11A; 24J; 24M; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..   100 - 104 235/45R17 94                                      nur ab
                                104       225/45R17 94            Ottomotor                 e1*98/14*0118*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80           11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84           11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83           11A; 24J; 24M             Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..   66 - 96 205/40R17 84              11A; 24M; 5EA             10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..           205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  54F                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17             51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93          MCS                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/45R17 95          MCS                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17                11A; 22B; 631             10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120    215/50R17 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17 90                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93               11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
TA             e13*95/54*0002*..,     105 - 123 225/45R17-90      11A; 21M; 52A             Nur Vorderachslenkung;
               G517                   105 - 155 225/45R17         11A; 21M; 52A; 631        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17-93      11A; 21M; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  52A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91                                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         215/55R17 94                                       Allradantrieb;
                                         225/50R17 94             11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89            11A; 24J                  Stufenheck;
                                          215/45R17 87                                      Schrägheck;
                                          225/45R17 90            11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen
                                                                                  Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191            205/50R17 89      11A; 22I; 52J   Mazda 3 MPS;
                                                215/45R17 87      52J             Schrägheck;
                                                225/45R17 91      11A; 22I; 52J   Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                  74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                  76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26N; 26P; 27I      ab Mj.2013; ab
                                             205/55R17 91 11A; 26N; 26P; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                             215/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27I      (Typ BM/BN);
                                             225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B;     Limousine; Schrägheck;
                                                          26N; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94 11A; 26B; 26N; 27I      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                  77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 246      bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 246      Stufenheck;
                                             215/45R17 91 11A; 22I                Schrägheck;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246      Frontantrieb;
                                             235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                  73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                  76S; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 191      205/50R17    11A; 21P; 22I; 51G;     bis Mj.2013;
                                                          52J                     Schrägheck;
                                             215/45R17 91 11A; 22I; 52J           Frontantrieb;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          248; 52J                71K; 721; 725; 729;
                                                                                  73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                  76S; 76Z; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91           11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91           11A; 22I                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
CW             e1*2007/46*0433*..     85 - 110 205/50R17 93       11A; 21P; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                  270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 91      11A; 21P; 22B             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                225/45R17 91      11A; 21P; 22B; 24J;       71K; 721; 725; 729;
                                                                  270                       73C; 74A; 74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET                      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91  11A; 22I                           Schrägheck;
                                           225/45R17 90  11A; 22I; 24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91        11A; 21S; 24J; 24M;           bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..                              51J                           Frontantrieb; nur
                                          205/55R17 91        11A; 21S; 24J; 24M;           Mazda 6;
                                                              51J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/50R17 91  11A; 21S; 22I; 24J;           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                              24M                           71K; 721; 725; 729;
                                                225/45R17 91  11A; 21S; 24J; 24M            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                225/50R17 94  11A; 21T; 22I; 24C;           76S; 77E
                                                              24D
                                                235/45R17 94  11A; 21S; 22I; 24J;
                                                              24M
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R17 91   11A; 22I; 245; 51J            ab
GHE            e13*2007/46*1075*..              215/50R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;           e13*2007/46*1075*02;
                                                              24J; 248                      ab
                                                225/45R17 91  11A; 22I; 245                 e1*2001/116*0448*06;
                                      88 - 132 205/50R17 93   11A; 22I; 245; 51J            bis Mj.2012;
                                                205/55R17 91W 11A; 22I; 245; 51J            Stufenheck;
                                                215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;           Schrägheck;
                                                              24J; 248                      Frontantrieb; nur
                                                215/55R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;           Mazda 6;
                                                              24J; 248                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17 91W 11A; 22I; 245                 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                225/50R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;           71K; 721; 725; 729;
                                                              241; 246; 248                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;           76S; 77E
                                                              24J; 248; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..    110 - 143 225/60R17 99  122                           inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                225/65R17 102 122                           5; Allradantrieb;
                                                235/60R17 102 122                           Frontantrieb;
                                                235/65R17 104 12O                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76S; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91            11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                                          e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R17 91            11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0448*05;
                                               215/50R17 91       11A; 22I; 24J; 24M      Schrägheck;
                                               225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                      88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                215/50R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                225/45R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M      76S; 77E
                                                225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                  24C; 24D
                                                235/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M;
                                                                  68A
GH             e1*2001/116*0448*..    107 - 143 225/50R17   94    12N                     ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..               225/55R17   97    12T                     Mj.2015; Kombi;
                                                235/50R17   96    11A; 12A; 26P; 27I      Stufenheck;
                                                235/55R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      Allradantrieb;
                                                245/50R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      Frontantrieb; nur
                                                255/50R17   101   11A; 12A; 24J; 248;     Mazda 6;
                                                                  26B; 26N; 27B; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76S; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..     107 - 141 225/50R17   94    12N                     Kombi; Stufenheck;
                                                225/55R17   97    12T                     Frontantrieb;
                                                235/50R17   96    11A; 12A; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/55R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                245/50R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      721; 725; 73C; 74A;
                                                255/50R17   101   11A; 12A; 24J; 248;     74H; 74P; 76S; 77E
                                                                  26B; 26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/50R17         89    11A; 26P                  Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17         91    11A; 26P                  Schräghecklimousine;
                                          215/50R17         91    11A; 26N; 26P             Allradantrieb;
                                          235/45R17         94    11A; 26N; 26P             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/50R17         89    11A; 26P                  Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17         91    11A; 26P                  Schräghecklimousine;
                                          215/50R17         91    11A; 26N; 26P             Allradantrieb;
                                          235/45R17         94    11A; 26N; 26P             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BPE
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BP
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     GH
        Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
        Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

        Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 385             y = 400                     VA
              26B                      x = 400             y = 400                     VA
              27I                      x = 215             y = 350                     HA
              27B                      x = 265             y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 400       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 400       y = 400             24                 VA
              27H                    x = 265       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 265       y = 400             24                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
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ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     GJ
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
        Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

        Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 385             y = 400                     VA
              26B                      x = 400             y = 400                     VA
              27I                      x = 215             y = 350                     HA
              27B                      x = 265             y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 400       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 400       y = 400             24                 VA
              27H                    x = 265       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 265       y = 400             24                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0145-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50310
ANLAGE: 79 MAZDA                                                    Radtyp: ANDORRA 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.