Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36319 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 715 2364 03/15 36319 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 725 2327 03/15 36319 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 735 2300 03/15 36320 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 715 2364 03/15 36320 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 725 2327 03/15 36320 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 735 2300 03/15 36400 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 715 2364 03/15 36400 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 725 2327 03/15 36400 634 LK108 ET40 Ø74,1 - Ø63,4 63,4 Kunststoff 735 2300 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DYB; (Kegel) Zubehör : 49340 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PJ2; DEH; PU2; PT2; PH2; (Kegelbund) Zubehör : 49340 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DYB; DYB-LPG; B4Y; BA7; DEH; J2K; DB3; DXA; DA3; B5Y; DM2; BWY Zubehör : 49340 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : 49346 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 135 Nm für Typ : DEH; J2K 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhoeht 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 51J Kombi; 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 FGQ; 11A; 21P; 22P; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 59 - 107 215/40R18 85W 11A; 22P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 5EG; 51J 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 74P 51J 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; 24M; 51G 225/40R18 88 FGQ; 11A; 21P; 22P; 24J; 24M DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Ford Focus ST; 24M; 51G Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 11A; 21P; 24M; 51J Ford Focus Coupe- 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 24J; Cabriolet; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 11A; 22P; 24J; 24M; Stufenheck; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 59 - 107 215/40R18 85W 11A; 22P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 5EG; 51J 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 74P 51J 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; 24M; 51G 225/40R18 88 FGQ; 11A; 21P; 22P; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 215/40R18 89 11A; 245; 26N; 26P nicht FOCUS ACTIVE; 215/45R18 89 11A; 245; 26N; 26P Kombi; Limousine; 225/40R18 88 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 26N 71C; 71K; 721; 725; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26J; 27I 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 245/35R18 88 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27I 245/40R18 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27I DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 235/40R18 91 11A; 26B; 26N FOCUS ACTIVE; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 7OC; 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 225/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; FOCUS ST; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 27I 71C; 71K; 721; 725; 245/35R18 92 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 73C; 74A; 74P; 76O 245/40R18 93 11A; 24J; 26B; 26J; 27I DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 260; 270 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 83L DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26P; Focus ST; Kombi; 27H Schrägheck; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 26N; 27F 7BY; 71C; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 725; 729; 73C; 74A; 26N; 27F 74P Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 51J Kombi; 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 FGQ; 11A; 21P; 22P; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 59 - 107 215/40R18 85W 11A; 22P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 5EG; 51J 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 74P 51J 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; 24M; 51G 225/40R18 88 FGQ; 11A; 21P; 22P; 24J; 24M DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Ford Focus ST; 24M; 51G Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 11A; 21P; 24M; 51J Ford Focus Coupe- 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 24J; Cabriolet; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 11A; 22P; 24J; 24M; Stufenheck; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 59 - 107 215/40R18 85W 11A; 22P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 5EG; 51J 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 74P 51J 225/40R18 11A; 21P; 22P; 24J; 24M; 51G 225/40R18 88 FGQ; 11A; 21P; 22P; 24J; 24M DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 215/40R18 89 11A; 245; 26N; 26P nicht FOCUS ACTIVE; 215/45R18 89 11A; 245; 26N; 26P Kombi; Limousine; 225/40R18 88 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 26N 71C; 71K; 721; 725; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26J; 27I 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 245/35R18 88 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27I 245/40R18 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27I DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 235/40R18 91 11A; 26B; 26N FOCUS ACTIVE; 235/45R18 94 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 7OC; 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 225/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; FOCUS ST; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 27I 71C; 71K; 721; 725; 245/35R18 92 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 73C; 74A; 74P; 76O 245/40R18 93 11A; 24J; 26B; 26J; 27I DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 260; 270 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 83L DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26P; Focus ST; Kombi; 27H Schrägheck; 235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 26N; 27F 7BY; 71C; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 725; 729; 73C; 74A; 26N; 27F 74P Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 260; 270 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 83L Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89 11A; 24J; 24M Nur C-MAX; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 51J Nur Kuga ab 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26P; Modelljahr 2013; 51J inkl. Facelift 2017; 235/45R18 94 51J Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 248 12A; 51A; 7AX; 7BY; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 11A; 24J; 24M Nur Kuga bis 245/45R18 96 11A; 24J Modelljahr 2012; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; Allradantrieb; 24M Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab 235/45R18 94 11A; 248; 26P e13*2001/116*0249*26; 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26P; 27I Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 11A; 248 ab 235/45R18 94 11A; 248; 26P e13*2001/116*0249*26; 245/40R18 97 11A; 24J; 244; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26P; 27I Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 89W 11A; 24M; 5FM; 51J bis 74 - 107 235/40R18 91 11A; 22I; 22M; 24D e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 225/40R18 92 11A; 24M; 51J Stufenheck; 235/40R18 91Y 11A; 22I; 22M; 24D Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 93 11A; 24M; 51J bis 74 - 107 225/40R18 92 11A; 24M; 51J e13*2001/116*0249*25; 235/40R18 91 11A; 22I; 22M; 24D Kombi; Frontantrieb; 74 - 176 225/40R18 92Y 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91Y 11A; 22I; 22M; 24D 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C; Frontantrieb; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 66 - 166 225/40R18 11A; 21B; 22F; 24C; 74P 24M; 51G 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 54A B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; B5Y e1*98/14*0155*.. 24D; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 66 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 5FE 74P 150 - 166 225/40R18 11A; 21B; 22L; 24C; 24D; 51G Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 24J; 53S Pkw geschlossen; Lkw PT2 L071 225/40R18 92 11A; 24D; 24J; 5GM geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 11A; 245; 26P; 27I ab 245/45R18 100 11A; 245; 26P e13*2001/116*0185*24; 255/45R18 99 11A; 245; 26P; 27I Galaxy; S-MAX; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4A9 WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 11A; 24J; 24M; 51G 160 Nm; erhöhtes 235/45R18 94W 11A; 24J; 24M; 5HI Anzugsmoment 160 Nm; 235/45R18 94Y 11A; 24J; 24M; 5HI Ford S-MAX; Ford 235/45R18 98 11A; 24J; 24M Galaxy; bis 245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; e13*2001/116*0185*23; FGT; 11A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 245/40R18 97 FGT; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 7AD; 71C; 245/45R18 96 FGT; 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A9 Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J Nur C-MAX; MPV; 215/45R18 89W 51J Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 235/35R18 90 11A; 21P; 22I; 245; 248 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 245; 248 245/35R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; 248; 260; 270 DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 245; 51J Nur Grand C-MAX; MPV; Frontantrieb; 235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 245/35R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; 71C; 71K; 721; 725; 248; 260; 270 729; 73C; 74A; 74P 77 - 92 215/45R18 93 51J Verkaufsbezeichnung: PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 215/45R18 89 11A; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 246; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 24J; 53S bis PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/40R18 92 11A; 24D; 24J; 5GM e1*2001/116*0207*15; PU2 L072 Pkw geschlossen; Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 245 VA 26P x = 245 y = 195 VA 27B x = 290 y = 330 HA 27I x = 240 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 245 30 VA 26N x = 295 y = 245 8 VA 27F x = 290 y = 330 15 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 315 HA 27I x = 240 y = 265 HA 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 315 15 HA 27H x = 290 y = 315 8 HA 26J x = 300 y = 275 28 VA 26N x = 300 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: J2K Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*.. Handelsbez.: PUMA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 225 VA 26B x = 290 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 275 20 VA 26N x = 290 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DM2 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0109*.. Handelsbez.: FORD C-MAX / KUGA Variante(n): Nur Kuga ab Modeljahr 2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 230 y = 360 VA 26B x = 300 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 400 8 VA 26J x = 300 y = 400 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 24 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 25 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 320 y = 350 15 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.