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							Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                   Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.04.2020
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                Fahrzeughersteller               PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
36319 651           LK108 ET40                 Ø74,1 - Ø65,1               65,1     Kunststoff     735     2300    03/15
36320 651           LK108 ET40                 Ø74,1 - Ø65,1               65,1     Kunststoff     735     2300    03/15
36400 651           LK108 ET40                 Ø74,1 - Ø65,1               65,1     Kunststoff     735     2300    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49342


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                             6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                             6*9HZ*; 9
                                             130 Nm für Typ : 8 erhoeht
                                             135 Nm für Typ : L erhoeht; M erhoeht




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120     225/45R18 91                                Kombi; Limousine;
6*RFJ*       e2*2001/116*0331*..              235/40R18 91       11A; 22P                 10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN*       e2*2001/116*0293*.. 80 - 155     225/45R18 91Y      5GG                      12A; 51A; 54F; 71C;
6*RHL*       e2*2001/116*0312*..              225/45R18 95       5GG                      71K; 721; 725; 73C;
6*RHR*       e2*2001/116*0297*..              235/40R18 91Y      11A; 22P; 5GG            74A; 74P; 4AQ
6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..              235/40R18 95       11A; 22P
6*XFV*       e2*2001/116*0295*..              235/45R18 98       11A; 22P
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..              245/40R18 93       11A; 22P; 24J; 24M
6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..
6*****       e2*2001/116*0369*.. 100 - 120    225/45R18 95  51J                           Coupe;
6*UHZ*       e2*2001/116*0328*.. 100 - 155    235/45R18     51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
6*XFV*       e2*2001/116*0295*..              245/40R18 93Y                               12K; 51A; 71C; 71K;
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..              245/45R18 96                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AQ

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu ReifenAuflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 120           225/50R18 95       11A; 248; 26P; 27Ierhöhtes
                                                                                   Anzugsmoment
                                             235/45R18 94                          130 Nm; Nur 508 RXH
                                             245/40R18 93  11A; 248; 26P; 27I      (Allroad);
                                             245/45R18 96  11A; 248; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/45R18 99  11A; 248; 26P; 27I      12A; 51A; 573; 7AN;
                                                                                   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                   740; 4AQ
8              e2*2007/46*0080*..   82 - 150 225/45R18 95W 11A; 22M; 245; 248      erhöhtes
                                                                                   Anzugsmoment
                                             235/45R18 98  11A; 22M; 245; 248      130 Nm; Nicht 508 RXH
                                             245/40R18 97W 11A; 22L; 24J; 244; 27I (Allroad); Kombi;
                                                                                   Limousine;
                                             245/45R18 96W 11A; 22L; 24J; 244; 27I Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 740; 76O;
                                                                                   4AQ

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 116 225/45R18 91W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/40R18 91W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                              150 - 155 225/45R18 91Y                                     721; 725; 73C; 74A;
                                        235/40R18 91Y                                     74P; 82Ü; 4AQ



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 225/55R18 98           11A; 26B; 26N            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/50R18 97       11A; 26B; 26N            135 Nm; PEUGEOT
                                                                                          3008;
                                              235/55R18 100      11A; 26B; 26N            PEUGEOT 5008; nur
                                                                                          GT-
                                              245/50R18 100      11A; 26B; 26J            Line; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 76O; 77E
M              e2*2007/46*0534*..   73 - 133 225/55R18 98        11A; 245; 248; 26B;      erhöhtes
                                                                 26N                      Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; PEUGEOT
                                                                                          3008;
                                              235/50R18 97       11A; 24J; 248; 26B;      PEUGEOT 5008; nicht
                                                                 26N                      GT-Line; Frontantrieb;
                                              235/55R18 100      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/50R18 100      11A; 241; 244; 246;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 247; 26B; 26J            74P; 740; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     60 - 96   215/40R18 85       11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                    60 - 133 205/40R18 86  5EM                            135 Nm; Schrägheck;
                                    60 - 151 225/40R18 88  11A; 245; 26P; 27I             Frontantrieb;
                                             235/35R18 90  11A; 245; 248; 26N;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           26P; 27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B;            721; 725; 73C; 74A;
                                                           26N; 27B; 27H                  74P; 740; 77E
                                    110 - 133 215/40R18 89 11A; 26P
                                    115       215/40R18 85 11A; 26P
L              e2*2007/46*0405*..   68 - 115 205/40R18 86W 5EM                            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             215/40R18 89        11A; 26P; 27I            135 Nm; Peugeot 308
                                    68 - 151 225/40R18 89        11A; 245; 26P; 27I       SW; Kombi;
                                             235/35R18 90        11A; 245; 248; 26N;      Frontantrieb;
                                                                 26P; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26N; 27B; 27H            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             24                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    PEUGEOT 508

       Variante(n):    Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      y = 310            y = 420                     HA
             27I                      x = 260            y = 370                     HA
             26P                      x = 310            y = 360                     VA
             26B                      x = 360            y = 410                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 310       y = 420              7                HA
             26J                   x = 360       y = 410             11                VA
             26N                   x = 360       y = 410              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 280             21                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    PEUGEOT 508

       Variante(n):    Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 360                     HA
             27I                      x = 200            y = 310                     HA
             26B                      x = 250            y = 370                     VA
             26P                      x = 200            y = 320                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 250       y = 360             25                HA
             27H                   x = 250       y = 360              8                HA
             26J                   x = 250       y = 370             20                VA
             26N                   x = 250       y = 370              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 11 PEUGEOT                                                Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    M
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0534*..
       Handelsbez.:    3008, 5008

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             27B                      x = 300            y = 350                     HA
             27I                      x = 250            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             15                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.