Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36206 666 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2300 03/15 36323 666 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2300 03/15 36324 666 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2300 03/15 36460 666 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2300 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B8; 4G1; F2; 4G; B81 Zubehör : 49388 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; 8R1; 8R2; 8R Zubehör : 49383 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhoeht; B81 erhoeht; F2 erhoeht; 4G erhoeht; 4G1 erhoeht 180 Nm für Typ : FY erhoeht 200 Nm für Typ : 8R erhoeht; 8R1 erhoeht; 8R2 erhoeht Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18 91 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 5GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Nicht A4 245/40R18 93 11A; 22I Allroad Quattro; AUDI S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 Allroad Quattro; AUDI 90 - 260 245/40R18 93Y A4 (B9) ab MJ2016; 260 225/40R18 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab 225/45R18 M+S 52J MJ2016; Kombi; 235/45R18 M+S 52J Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Kombi; 245/40R18 93 11A; 22I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 5GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Nicht A4 245/40R18 93 11A; 22I Allroad Quattro; AUDI S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Kombi; 245/40R18 93 11A; 22I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Limousine; 245/40R18 93 11A; 22I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 225/45R18 91 52J MJ2015; AUDI S4 bis 245/40R18 93 11A; 22I MJ2016; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4 235/45R18 94 Allroad Quattro; AUDI 90 - 260 245/40R18 93Y A4 (B9) ab MJ2016; 260 225/40R18 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab 225/45R18 M+S 52J MJ2016; Kombi; 235/45R18 M+S 52J Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 57E; 67G 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 225/50R18 95Y allroad quattro; 235/45R18 98 52J Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/50R18 97W Frontantrieb; 245/45R18 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 68H 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; AFY; PDI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 140 Nm; A7 Sportback; 245/45R18 96 Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; AFY; PDI 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 140 Nm; Nur A6 245/50R18 100 allroad quattro; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; AFY; PDI Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 57E; 67G 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 225/50R18 95Y allroad quattro; 235/45R18 98 52J Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/50R18 97W Frontantrieb; 245/45R18 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 68H 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; AFY; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 140 Nm; A7 Sportback; 245/45R18 96 Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; AFY; PDI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 51G 140 Nm; Nur A6 245/50R18 100 allroad quattro; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; AFY; PDI Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98 5JA erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 101 140 Nm; A6; 235/55R18 100 Kombilimousine; 245/50R18 100 Limousine; 255/45R18 99 Allradantrieb; 255/50R18 102 11A; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E; 858; BEN F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/50R18 101 12I erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 12T 140 Nm; A6 ALLROAD 235/60R18 103 12I QUATTRO; 245/50R18 100 12Q Allradantrieb; 245/55R18 103 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 12Q 51A; 7BN; 71C; 71K; 255/50R18 102 11A; 12A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 255/55R18 105 11A; 12A; 26P 74P; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 erhöhtes Anzugsmoment 245/55R18 103 180 Nm; Q5; 245/60R18 105 Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 245; 248 Frontantrieb; 265/55R18 108 11A; 245; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 41 AUDI Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.