Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36206 667 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,7 Kunststoff 800 2300 03/15 36323 667 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,7 Kunststoff 800 2300 03/15 36324 667 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,7 Kunststoff 800 2300 03/15 36460 667 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø66,6 66,7 Kunststoff 800 2300 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49386 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 215/45R18 93 11A; 248; 26P Schräghecklimousine; 225/40R18 91 11A; 24J; 244; 26P Allradantrieb; 235/35R18 90 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q; 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 7NM; 71C; 27Q 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q; 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DL FMCA e1*2007/46*1679*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER 26Q; 27Q WORKS (F57); Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DL FMCA e1*2007/46*1679*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER 26Q; 27Q WORKS (F57); Cabrio; 215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 26Q; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DL FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; MINI CLUBMAN F54; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4DL FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P; 27I COOPER WORKS (F54); MINI CLUBMAN F54; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4DL FML2 e1*2007/46*1678*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER 26Q; 27Q WORKS (F56); 215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine; 26Q; 27Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FML2 e1*2007/46*1678*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER 26Q; 27Q WORKS (F56); Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DL Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer F45; 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Gran Tourer F46; 26N; 27U Allradantrieb; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7NM; 71C; 247; 26N; 27U 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76O; 77E; 26J; 27F; 27V 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 3-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; ab 26Q; 27Q e1*2007/46*0371*10; MINI F56/F57 John Cooper Works MJ 2014; Cabrio; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4DA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; MINI CLUBMAN F54; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; ab 26Q; 27Q e1*2007/46*0371*10; MINI F56/F57 John 215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Cooper Works MJ 2014; 26Q; 27Q Cabrio; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P; 27I COOPER WORKS (F54); MINI CLUBMAN F54; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4DA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 4DL F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 244; 26N; 26P; BMW X2 (F39); 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 244; 26P; 27I 12A; 51A; 7NM; 71C; 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26N; 27H; 27I 74A; 74P; 76O 245/45R18 96 11A; 244; 26N; 26P; 27I 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 27I Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Gran Tourer F46; 26N; 27U Allradantrieb; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7NM; 71C; 247; 26N; 27U 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76O; 77E; 26J; 27F; 27V 4DL Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Gran Tourer F46; 26N; 27U Allradantrieb; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7NM; 71C; 247; 26N; 27U 71K; 721; 725; 73C; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76O; 77E; 26J; 27F; 27V 4DL Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMK Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FML2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1er-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 47 BMW AG Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.