Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36206 571 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 36323 571 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 36324 571 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 36460 571 LK112 ET40 Ø74,1 - Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2300 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49367 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E; 5L 140 Nm für Typ : NS; NU; 3T Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 215/45R18 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R18 95 11A; 241; 246; 248 721; 725; 73C; 74A; 235/45R18 94 11A; 24J; 248 74P; 76O; 77E 245/40R18 93 11A; 241; 246; 248 245/45R18 96 11A; 241; 246; 248 255/45R18 99 11A; 24C; 244 Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 225/55R18 98 Allradantrieb; 225/60R18 100 Frontantrieb; 235/50R18 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 12A; 51A; 7BN; 71C; 245/50R18 100 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX e8*2007/46*0355*.. 85 - 110 215/45R18 89 11A; 26P Kombilimousine; 225/40R18 88 11A; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 245; 248; 26B; 74P; 77E 26N 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 74P; 77E 24M 245/40R18 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24M 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22L; 22Q; 24J; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb; 55 - 147 225/40R18 92 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 74A; 74P; 77E 24M; 57F; 68T 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22Q; 24J; 5FM; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 51J Frontantrieb; 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 5FE; 57F; 68T 74A; 74P; 77E 55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE 235/40R18 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M; 5FE; 57F; 68T 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/40R18 86W 11A; 27I; 5EM ab e11*2007/46*0244*.., 215/40R18 89 11A; 27I e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. 215/40R18 89W 11A; 27I ab 225/40R18 91 11A; 27I e11*2007/46*0244*01; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 27B; nicht Octavia Scout; 27H Kombi; Limousine; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 215/40R18 89 Octavia Scout; e8*2007/46*0318*.. 215/45R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX e8*2007/46*0355*.. 85 - 110 215/45R18 89 11A; 26P Kombilimousine; 225/40R18 88 11A; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 245; 248; 26B; 74P; 77E 26N 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 74P; 77E 24M 245/40R18 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24M 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22L; 22Q; 24J; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb; 55 - 147 225/40R18 92 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 74A; 74P; 77E 24M; 57F; 68T 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22Q; 24J; 5FM; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 51J Frontantrieb; 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 5FE; 57F; 68T 74A; 74P; 77E 55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE 235/40R18 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M; 5FE; 57F; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/40R18 86W 11A; 27I; 5EM ab e11*2007/46*0244*.., 215/40R18 89 11A; 27I e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. 215/40R18 89W 11A; 27I ab 225/40R18 91 11A; 27I e11*2007/46*0244*01; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 27B; nicht Octavia Scout; 27H Kombi; Limousine; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5E e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 215/40R18 89 Octavia Scout; e8*2007/46*0318*.. 215/45R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21P; 24J; 24M bis e11*2007/46*0014*.. 235/40R18 95 11A; 21P; 24C; 24D e11*2001/116*0326*31; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/45R18 93 ab e8*2007/46*0317*.. 225/45R18 91W e11*2001/116*0326*32; 235/45R18 94 Kombi; Limousine; 245/40R18 93 11A; 26P; 27P Allradantrieb; 245/45R18 96 11A; 26P; 27P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21P; 245; 248 bis e11*2007/46*0014*.. 235/40R18 95 11A; 21B; 21N; 241; e11*2001/116*0326*31; 246; 248 Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21P; 24J; 24M bis e11*2007/46*0014*.. 235/40R18 95 11A; 21P; 24C; 24D e11*2001/116*0326*31; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/45R18 93 ab e8*2007/46*0317*.. 225/45R18 91W e11*2001/116*0326*32; 235/45R18 94 Kombi; Limousine; 245/40R18 93 11A; 26P; 27P Allradantrieb; 245/45R18 96 11A; 26P; 27P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21P; 245; 248 bis e11*2007/46*0014*.. 235/40R18 95 11A; 21B; 21N; 241; e11*2001/116*0326*31; 246; 248 Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: YETI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 225/40R18 92 11A; 246; 248 Allradantrieb; e11*2007/46*0034*.. 225/45R18 95 11A; 246; 248 Frontantrieb; 235/40R18 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71C; 245/40R18 93 11A; 24J; 248 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0244*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 27B x = 170 y = 250 HA 26P x = 170 y = 225 VA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA 26J x = 220 y = 275 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA 26B x = 310 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 25 SKODA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NX Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 240 VA 26P x = 250 y = 190 VA 27B x = 280 y = 270 HA 27I x = 230 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F y = 280 y = 270 10 HA 27H y = 280 y = 270 8 HA 26J x = 300 y = 240 20 VA 26N x = 300 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.