Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36327 671 LK114,3 ET40 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 780 2300 03/15 36328 671 LK114,3 ET40 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 780 2300 03/15 36461 671 LK114,3 ET40 Ø74,1 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 780 2300 03/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW 126 Nm für Typ : DJ1 130 Nm für Typ : BP; BPE 133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R 135 Nm für Typ : DM 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26P Kombilimousine; 235/45R18 94 11A; 245 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/60R18 100 122 5; Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb; 235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/60R18 100 122 5; Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb; 235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 11A; 24J; 24M Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/55R18 105 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 11A; 24J; nur ab 24M; 51S e1*98/14*0118*02; 100 - 104 235/40R18 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 11A; 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 11A; 22I; 24C; 24D "Roadster Coupe"; 225/35R18 83 11A; 22B; 24C; 24D Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 235/50R18 97 11A; 24K Allradantrieb; EPR e4*98/14*0052*.. 255/45R18 99 11A; 24K Frontantrieb; EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103 11A; 24K; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89 Mazda CX-3; Kombi; 225/45R18 91 11A; 24J; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 24M Stufenheck; 225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 11A; 22B; 24J Mazda 3 MPS; 225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck; 235/40R18 91 11A; 22B; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; 22H; 242; 245; 248 Schrägheck; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; Frontantrieb; 22F; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 24J; 248; 51J Stufenheck; 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck; 22H; 242; 245; 248 Frontantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 248 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89 11A; 246; 248; 26B; ab Mj.2013; ab 26N; 27I e11*2001/116*0262*10; 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM/BN); 26J; 27B Limousine; Schrägheck; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27B 74A; 74H; 74P; 77E 245/40R18 93 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Frontantrieb; 248; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 7AS; 71C; 24M; 260; 271; 5GA 71K; 721; 725; 729; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74H; 74P 24M; 260; 271 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck; 225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Allradantrieb; 24M Frontantrieb; 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68T 12A; 51A; 573; 71C; 122 215/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 51G 74A; 74H; 74P GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; Nur Mazda MPS; 51G Allradantrieb; 225/40R18 92 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02; 235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab 22L; 24C; 244; 247 e1*2001/116*0448*06; 88 - 132 215/45R18 93 11A; 21P; 22B; 22M; bis Mj.2012; 24J; 248; 51J Stufenheck; 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck; 22L; 241; 246; 248 Frontantrieb; nur 225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B; Mazda 6; 22L; 241; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C; 22L; 24C; 244; 247 71K; 721; 725; 729; 235/45R18 94 11A; 21B; 21N; 22B; 73C; 74A; 74H; 74P; 22L; 24C; 244; 247 77E GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 5FM; 51J Frontantrieb; nur 83 - 136 215/45R18 93 11A; 21T; 22I; 24J; Mazda 6; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 7AS; 71C; 24D 71K; 721; 725; 729; 225/45R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 73C; 74A; 74H; 74P; 24D 77E 235/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D 235/45R18 94 11A; 21T; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/60R18 100 122 5; Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb; 235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Mj.2015; Kombi; 235/45R18 94 11A; 26P; 27I Stufenheck; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; nur 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Mazda 6; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 24M; 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01; 225/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis 24C; 24D e1*2001/116*0448*05; 225/45R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck; 24C; 24D Frontantrieb; nur 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Mazda 6; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 88 - 136 215/45R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 7AS; 71C; 24J; 24M; 51J 71K; 721; 725; 729; 225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M; 73C; 74A; 74H; 74P; 24C; 24D 77E 225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 Kombi; Stufenheck; 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AS; 71C; 27B 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 11A; 26P; 27I 74A; 74H; 74P; 76O; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 77E 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 215/45R18 89 11A; 26B; 26N Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine; 26N Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 215/45R18 89 11A; 26B; 26N Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; Schräghecklimousine; 26N Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BPE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 26J x = 290 y = 325 30 VA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BP Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 26J x = 290 y = 325 30 VA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*.. Handelsbez.: MAZDA CX-30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 300 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 300 10 VA 26J x = 320 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 26N x = 370 y = 400 8 VA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312 ANLAGE: 64 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 28.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.