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							Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                     Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 28.08.2020
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                Fahrzeughersteller               MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
36327 671           LK114,3 ET40               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff     780     2300    03/15
36328 671           LK114,3 ET40               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff     780     2300    03/15
36461 671           LK114,3 ET40               Ø74,1 - Ø67,1               67,1     Kunststoff     780     2300    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49338


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1;
                                             NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 225/50R18 95              11A; 24J; 248; 26P        Kombilimousine;
                                          235/45R18 94              11A; 245                  Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100         122                      5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100         11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           235/60R18 103         11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100         11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100         122                      5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100         11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           235/60R18 103         11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100         11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103        11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105        11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100            235/45R18 94       Dieselmotor; 11A; 24J;   nur ab
                                                                 24M; 51S                 e1*98/14*0118*02;
                                    100 - 104 235/40R18 95       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80          11A; 22I; 24C; 24D       MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85          11A; 22I; 24C; 24D       "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83          11A; 22B; 24C; 24D       Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/40R18 93                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 235/50R18 97          11A; 24K                 Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               255/45R18 99         11A; 24K                 Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103        11A; 24K; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91               11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                     Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/45R18 91            11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85           11A; 22I; 24J; 24M       Stufenheck;
                                          225/40R18 88           11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                          235/40R18 91           11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191      215/45R18 89       11A; 22B; 24J            Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88       11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                              235/40R18 91       11A; 22B; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 191         225/40R18 92       11A; 21B; 21N; 22B;      bis Mj.2013;
                                                                 22H; 242; 245; 248       Schrägheck;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;      Frontantrieb;
                                                                 22F; 24C; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         22H; 24J; 248; 51J             Stufenheck;
                                              225/40R18 92       11A; 21B; 21N; 22B;      Schrägheck;
                                                                 22H; 242; 245; 248       Frontantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22F; 24C; 248            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89        11A; 246; 248; 26B;      ab Mj.2013; ab
                                                                 26N; 27I                 e11*2001/116*0262*10;
                                              225/40R18 88       11A; 24J; 248; 26B;      (Typ BM/BN);
                                                                 26J; 27B                 Limousine; Schrägheck;
                                              225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26J; 27B                 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 26J; 27B                 74A; 74H; 74P; 77E
                                              245/40R18 93       11A; 242; 244; 245;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;
                                                                 27H

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92        11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 248; 271                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 24M; 260; 271; 5GA       71K; 721; 725; 729;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                                 24M; 260; 271




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W    11A; 22B; 24J; 24M;           Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                           5ET                           Schrägheck;
                                           225/40R18 88W    11A; 22B; 22F; 24J;           Allradantrieb;
                                                            24M                           Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 68T                      12A; 51A; 573; 71C;
                                     122      215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;           71K; 721; 725; 73C;
                                                            51G                           74A; 74H; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;           Nur Mazda MPS;
                                                            51G                           Allradantrieb;
                                              225/40R18 92  11A; 22B; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91  11A; 22B; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91      11A; 21B; 21N; 22B;           ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                            22L; 241; 246; 248            e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22B;           ab
                                                            22L; 24C; 244; 247            e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 215/45R18 93  11A; 21P; 22B; 22M;           bis Mj.2012;
                                                            24J; 248; 51J                 Stufenheck;
                                              225/40R18 92  11A; 21B; 21N; 22B;           Schrägheck;
                                                            22L; 241; 246; 248            Frontantrieb; nur
                                              225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;           Mazda 6;
                                                            22L; 241; 246; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            22L; 24C; 244; 247            71K; 721; 725; 729;
                                              235/45R18 94  11A; 21B; 21N; 22B;           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                            22L; 24C; 244; 247            77E
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22I; 24J;           bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24M; 5FM; 51J                 Frontantrieb; nur
                                     83 - 136 215/45R18 93  11A; 21T; 22I; 24J;           Mazda 6;
                                                            24M; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            24D                           71K; 721; 725; 729;
                                              225/45R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                            24D                           77E
                                              235/40R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                            24D
                                              235/45R18 94  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                            24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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                                                                                                    Seite: 6 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/60R18 100         122                      5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100         11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           235/60R18 103         11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100         11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/45R18 91W                              ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/50R18 95  11A; 26P; 27I                Mj.2015; Kombi;
                                               235/45R18 94  11A; 26P; 27I                Stufenheck;
                                               235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;          Allradantrieb;
                                                             27B                          Frontantrieb; nur
                                               245/45R18 96  11A; 26P; 27I                Mazda 6;
                                               255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27B                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76O;
                                                                                          77E
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 22M;           nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                           24J; 24M; 5FM; 51J           e13*2007/46*1075*01;
                                               225/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;          nur bis
                                                             24C; 24D                     e1*2001/116*0448*05;
                                               225/45R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;          Schrägheck;
                                                             24C; 24D                     Frontantrieb; nur
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;          Mazda 6;
                                                             24C; 24D                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     88 - 136 215/45R18 93   11A; 21P; 22I; 22M;          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             24J; 24M; 51J                71K; 721; 725; 729;
                                               225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                             24C; 24D                     77E
                                               225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                             24C; 24D
                                               235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                             24C; 24D
                                               235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                             24C; 24D
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/45R18 91                               Kombi; Stufenheck;
                                               225/50R18 95  11A; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                               235/45R18 94  11A; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             27B                          71K; 721; 725; 73C;
                                               245/45R18 96  11A; 26P; 27I                74A; 74H; 74P; 76O;
                                               255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;          77E
                                                             27B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 215/45R18 89           11A; 26B; 26N            Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          225/40R18 88           11A; 24J; 248; 26B;      Schräghecklimousine;
                                                                 26N                      Allradantrieb;
                                              225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26J; 27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 215/45R18 89           11A; 26B; 26N            Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          225/40R18 88           11A; 24J; 248; 26B;      Schräghecklimousine;
                                                                 26N                      Allradantrieb;
                                              225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26J; 27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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                                                                                                    Seite: 8 von 18
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BPE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:    MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 300                     VA
             26P                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 300             10                VA
             26J                   x = 320       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 18


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 370            y = 400                     VA
             27I                      x = 300            y = 370                     HA
             27B                      x = 350            y = 400                     HA
             26P                      x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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                                                                                                    Seite: 17 von 18


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50312
ANLAGE: 64 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8018
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 28.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.