Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 36373 571 LK112 ET35 Ø74,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2327 01/18 36374 571 LK112 ET35 Ø74,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2327 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GA; (Kugelbund) Zubehör : 49367 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4F; 8H; 8J; 8P; 8U; D2; GA; 4E; 8PB; 8U1; 4F1; 8PA; GY; F3; 8E; 8V; B5; 4B Zubehör : 49367 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : GA; GY 180 Nm für Typ : F3 erhoeht; 8U erhoeht; 8U1 erhoeht Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb; 24C; 24D; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24C; 24D; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74P; 77E 22L; 24C; 24D; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24D; 5FE S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; türig; 22Q; 24C; 24D; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D; 5FE 71K; 721; 725; 73C; 66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74A; 74P; 77E 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine; 24M; 367; 53S Frontantrieb; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367; 5FE 12A; 32I; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Frontantrieb; 24M; 367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 367; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; 24M; 367; 53S Allradantrieb; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 24J; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7EB; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 225/30R19 84 5EA ab 225/35R19 84 5EA e1*2001/116*0151*10; 235/35R19 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 367 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 5GG AUDI S4; ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 11A; 24J; 24M AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 225/30R19 84 5EA nur bis e1*98/14*0151*.. 225/35R19 88 5FE e1*2001/116*0151*09; 235/35R19 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine; 367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 367 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.. 169 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24C; 24D; 367; 53S für gepanzerte Fz; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF7; DED; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; nicht Allroad; nicht 22F; 24C; 24D; 367; für gepanzerte Fz; 53S 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; Kombi; Limousine; 22F; 24C; 24D; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21P; 51G Nur Allroad Quattro; 245/40R19 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG Limousine u. Kombi; 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 24J; 24M; Front- u. 5HA Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 265 245/40R19 94Y 11A; 22B; 24M; 5HI nicht für gepanzerte 110 - 309 245/40R19 98Y 11A; 22B; 24M Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 94Y 5HI nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 11A; 22M; 22P; 24J; bis 24M; 52J e1*2001/116*0369*16; 245/35R19 89 11A; 22H; 22L; 22P; Cabrio; Coupe; 24J; 24M; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z; 77E 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 11A; 22M; 22P; 24J; bis e1*2001/116*0374*.. 24M e1*2001/116*0369*16; 245/35R19 93 11A; 22H; 22L; 22P; Cabrio; Coupe; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 184 235/35R19 87 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 7FD; 71C; 24M; 52J 71K; 721; 725; 73C; 245/35R19 89 11A; 22H; 22L; 22P; 74A; 74P; 76T; 77E 24J; 24M; 52J Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 245; 26P Cabrio; Limousine; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 77 - 228 245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 77E 206 - 228 225/35R19 88Y 11A; 245; 26P 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26P; 27H 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; Sportback (4-türig); 26N; 27F inkl. S3; 2-türig; 77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27F Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27F 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback(g-tron),A3 40 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 245; 26J; 27H A3 Sportback; A3 235/35R19 91 11A; 24J; 26J; 26P; Limousine; S3 27H Limousine; S3 245/35R19 93 11A; 24J; 26J; 26P; Sportback; nicht A3 27F TFSI e Sportback; A3 g-tron Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; Inkl.Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: A4, S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine; 24M; 367; 53S Frontantrieb; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367; 5FE 12A; 32I; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Frontantrieb; 24M; 367; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 367; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Limousine; 24M; 367; 53S Allradantrieb; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 24M; 53S für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; AF7; DED; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24D; ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 24J; 53S Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24D; nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 24J; 53S für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; AF7; DED; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 24M; 53S Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 169 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24C; 24D; 367; 53S für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AF7; DED; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 235/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; nicht Allroad; nicht 22F; 24C; 24D; 367; für gepanzerte Fz; 53S 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; nur bis 22F; 24C; 24D; 367 e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21P; 51G Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24M; 5GG Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 24J; 24M; Front- u. 5HA Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 265 245/40R19 94Y 11A; 22B; 24M; 5HI nicht für gepanzerte 110 - 309 245/40R19 98Y 11A; 22B; 24M Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 221 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P SQ2; 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/40R19 89 11A; 241; 244 Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 241; 244; 246 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 225/45R19 92 51J erhöhtes Anzugsmoment 8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/40R19 92 180 Nm; 245/40R19 94 Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 235/50R19 99 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 11A; 245 180 Nm; Q3 Sportback; 245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 24J; 248 Inkl.Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 235/45R19 95 erhöhtes Anzugsmoment 235/50R19 99 11A; 24J; 248 180 Nm; Q3; 245/45R19 98 Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; Inkl.Hybrid; 255/45R19 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 11A; 26P ab 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P e1*2001/116*0369*17; 235/40R19 92Y 11A; 248; 26B; 26N; Allradantrieb; 27U Frontantrieb; TT; TTS; 245/35R19 89 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H; 27U 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 310 15 HA 27H x = 280 y = 310 8 HA 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*.. Handelsbez.: A3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA 26J x = 300 y = 305 30 VA 26N x = 300 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback(g-tron),A3 40 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA 26J x = 300 y = 305 30 VA 26N x = 300 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 260 8 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 21.12.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.